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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4718

 

02.01.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1797 vom 3. Dezember 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4540

 

 

 

Evaluierung von Programmen und Instrumenten der Wirtschaftsförderung des Landes

 

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1797 mit Schreiben vom 2. Januar 2014 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk unterhält diverse Programme und Instrumente zum Zweck der Wirtschaftsförderung. Im Entwurf des Einzelplans 14 für das Haushaltsjahr 2014 stehen dafür 338 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Für eine erfolgreiche Wirtschaftsförderungspolitik ist jedoch nicht allein die Höhe der Fördermittel wichtig. Mindestens ebenso wichtig, wenn nicht wichtiger, ist der qualitative Aspekt – also die Frage, ob die Fördermittel überhaupt erfolgreich eingesetzt werden, einen Mehrwert bieten und nachhaltig wirken. Kurz: Ob sich die Ausgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung überhaupt lohnen.

 

Wirtschaftsförderungsprogramme müssen daher regelmäßig auf ihre Effizienz und Effektivität geprüft werden. Dabei ist die Methodik der Evaluierungen von großer Bedeutung, um aussagekräftige Bewertungen über die Qualität der Förderprogramme treffen zu können.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Der Haushaltsplanentwurf 2014 (Drs. 16/3800) weist für die Kapitel 14 730 (Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes) und 14 731 (Förderung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, NRW/EU-Gemeinschaftsprogramme) Ausgaben in Höhe von 338 Millionen Euro[1] aus. Mit der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2014 (Drs. 16/4300) erhöhten sich die Ansätze im Kapitel 14 731 um 4 Millionen Euro, so dass in den beiden vorgenannten Kapiteln insgesamt 342 Millionen Euro veranschlagt sind.

 

Für Projektförderungen stehen nach Abzug von Verwaltungsausgaben und institutionellen Förderungen von zusammen 33 Millionen Euro insgesamt 309 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Diese 309 Millionen Euro stehen für Projektförderungen aus den NRW/EU-Programmen EFRE – Ziel 2 und Europäische Territoriale Zusammenarbeit mit EU- und Landesmitteln mit 254 Millionen Euro[2]; aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit 48 Millionen Euro[3] und aus Förderprogrammen des Landes mit 7 Millionen Euro[4] zur Verfügung.

 

 

1.       Welche Wirtschaftsförderprogramme bzw. Förderinstrumente unterhält das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Energie, Mittelstand und Handwerk derzeit in NRW? Listen Sie die jeweiligen Schwerpunkte und die finanzielle Ausstattung mit auf.

 

Im Kapitel 14 730 sind folgende Förderprogramme / -bereiche mit folgenden Ansätzen ohne Verwaltungsausgaben, institutionelle Förderungen und ohne GA veranschlagt:

 

Während die Strukturkennziffer 630 (reine Landesförderung) im Kapitel 14 730 rund 29,2 Mio. € nachweist, verbleiben unter Berücksichtigung der in Abzug zu stellenden Verwaltungskosten sowie der Institutionellen Förderung für „Förderungen“ aus Landesmitteln nur 7,4 Mio. €.

 

Im Kapitel 14 731 sind folgende Förderprogramme/-bereiche mit folgenden Ansätzen ohne Verwaltungsausgaben veranschlagt:

 

 

 

2.       Welche Evaluierungen zu den einzelnen Programmen/Instrumenten liegen vor? (Bitte mit Hinweis auf die entsprechenden Dokumente.)

 

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde mit Blick auf die vergleichsweise geringen Volumina der Landesprogramme „Tourismus“, „Kreativwirtschaft“ und „Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“ auf externe Programmevaluierungen verzichtet. Die beabsichtigten Zielsetzungen/ Wirkungen bspw. von Projektförderungen werden von den zuständigen Bewilligungsbehörden im Rahmen der Erfolgskontrolle, durch die Vorlage von Berichten, in Einzelfällen durch stichprobenartige Prüfungen
oder auch Vor-Ort–Kontrollen überwacht. Der Abschlussbericht der Bewilligungsbehörde an das MWEIMH über das jeweilige Förderprojekt enthält eine Einschätzung, ob die ursprünglichen Ziele erreicht worden sind.

 

NRW.International veröffentlicht einen jährlichen Bericht (Außenwirtschaft kompakt - Außenwirtschaftsförderung NRW) zur Außenwirtschaftsförderung.

Die Bewilligungen des Kleingruppenförderprogramms Auslandsmessen werden im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung regelmäßig durch die Bezirksregierung Düsseldorf und Landesrechnungshof NRW überprüft.

Zur Evaluierung der Förderung des Handwerks werden im Einzelfall Gutachter beauftragt. Dies ist beispielsweise im Rahmen der „Zukunftswerkstatt Handwerk“ geschehen. Der entsprechende Abschlussbericht aus dem Jahr 2007 ist unter www.handwerk-nrw.de abrufbar. Daneben erfolgt bei allen Projekten die Erfolgskontrolle anhand des Schlussberichts. Bei größeren Projekten findet bereits während der Projektlaufzeit eine regelmäßige Abstimmung mit dem Projektträger über den Stand bzw. Erfolg der Projektaktivitäten statt, ggfs. wird das Projekt modifiziert.

Eine Begleitforschung durch das centrum für existenzgründung in theorie & anwendung (ceta) an der Universität Lüneburg (Prof. Schulte) erfolgt bislang für die Umsetzung der Meistergründungsprämie. Der Bericht des Jahres 2011 wurde unter der ISBN: 978-3-8288-2933-6 veröffentlicht. Das Evaluierungsverfahren wird gegenwärtig überarbeitet.

 

Zum Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (BPW) wurde aktuell der Förderbericht des Jahres 2012 dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vorgelegt. Darüber hinaus ist der Bericht ab dem 18.12.2013 im Internet unter www.startercenter.nrw.de abrufbar.

 

Für das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) – gewerblich – wurde eine Evaluation 2010 abgeschlossen (Gutachten der TU Dortmund). Auf dem methodischen Ansatz des Gutachtens aus dem Jahre 2010 beruht auch eine im Januar 2013 erstellte Folgestudie der TU Dortmund: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Regionalpolitik/gemeinschaftsaufgabe,did=381314.html

 

Das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) – Infrastruktur – wurde im Rahmen einer bundesweiten Studie einbezogen („Ansätze für ein besseres Monitoring und eine verbesserte Erfolgskontrolle der Infrastrukturförderung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, prognos 2011).

 

Das Programm „RWP Beratungsförderung“ wird regelmäßig durch die NRW.BANK ausgewertet.

 

Die im Rahmen des NRW-EU-Ziel2-Programms durchgeführten Wettbewerbsverfahren der Förderperiode 2007-2013 sind bereits evaluiert worden. Diese sind auf der Homepage www.Ziel2.nrw.de veröffentlicht.

 

Für die beiden INTERREG IVA-Programme an denen NRW beteiligt ist (Programm Deutschland/Nederland und Programm Euregio Maas-Rhein) werden jedes Jahr ausführliche Jahresberichte erstellt (s. unter www.deutschland-nederland.eu sowie www.interregemr.eu). Diese stellen den Fortschritt der Programme dar und analysieren die Ergebnisse der Projekte anhand von Indikatoren. Die zentrale Frage ist, wie die Projekte die Grenzregion positiv beeinflusst haben. Beide Programme haben zudem Zwischenevaluationen durchgeführt. Die Evaluation im Programm Deutschland/Nederland wird im kommenden Jahr fortgesetzt und die Ergebnisse werden anschließend in einem Bericht zusammengefasst.

 

 

3.       Welche Methodik wurde in den einzelnen Evaluierungen angewandt, um Aussagen über die Wirkung der Programme treffen zu können?

 

Die Evaluierung der Außenwirtschaftsförderung erfolgt überwiegend durch die Auswertung von Fragebögen an die Teilnehmer sowie die Bewertung der Ergebnisse durch Empfänger.

 

Bei der Förderung von Projekten des Handwerks wird immer eine Erfolgskontrolle anhand des Schlussberichts vorgenommen. Diese wird ggfs. ergänzt durch Belegprüfungen und Erhebungen vor Ort.

 

In der Begleitforschung zur Meistergründungsprämie werden durch das centrum für existenzgründung in theorie & anwendung (ceta) an der Universität Lüneburg (Prof. Schulte) neben der Auswertung der Monats- und Jahresstatistiken umfassende schriftliche Befragungen der Förderempfänger hinsichtlich Wirkung und Zielerreichung (z.B. Entwicklung des Unternehmens in den Jahren nach der Gründung, Schaffung /Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen) durchgeführt.

 

Für das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (BPW) werden umfassende schriftliche Befragung 3-4 Monate nach Abschluss der Förderung hinsichtlich Wirkung und Zielerreichung (Vollzug Gründungsvorhaben; Schaffung /Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen) durchgeführt.

 

Im gewerblichen Regionalen Wirtschaftsförderprogramm (RWP) werden Vergleichsgruppenanalyse und Wirkungsanalyse durchgeführt.

 

Die Evaluierung des Regionalen Wirtschaftsförderprogramm (RWP) – Infrastruktur erfolgt durch die Auswertung und statistische Analyse der Monitoringbögen.

 

Bei der RWP Beratungsförderung erfolgt die Auswertung anhand konkreter Kriterien, wie z.B. Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze und der durchschnittlichen Förderkosten pro gesicherten Arbeitsplatz.

 

Die Evaluierung des NRW-EU-Ziel2-Programms besteht aus einer umfangreichen Datenanalyse und Prozessprüfung. Die Methodik umfasst Befragungen, Fallstudien, Expertengespräche, Vergleichsverfahren und Wirkungsanalysen.

 

Die Evaluierung der INTERREG IVA-Programme erfolgt durch Analyse der Projektdaten aller geförderten Maßnahmen. Die Zwischenevaluierung des INTERREG IVA-Programms Deutschland/Nederland umfasste Befragungen aller Programminstanzen und zahlreicher Leadpartner/Partner.

Bezüglich des INTERREG IVC-Programms erfolgt die Evaluierung entsprechend der Verantwortlichkeit für das Programm auf europäischer Ebene.

 

 

4.       Welche Evaluierungen sind für die nächsten zwei Jahre geplant?

 

Bei den meisten Förderungen handelt es sich entweder um regelmäßig wiederkehrende Fördermaßnahmen, oder Einzelmaßnahmen, die bei Vorlage des Verwendungsnachweises ausgewertet werden.

 

Im Rahmen der Erstellung des neuen EFRE OP NRW für den Zeitraum 2014-2020 wird ein Evaluierungsplan erarbeitet. Dieser wird in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2014 festgelegt und mit der Europäische Kommission abgestimmt.

 

Die Europäische Kommission wird nach Abschluss der INTERREG IVA-Programme eine Evaluierung vornehmen.

 

Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

5.       Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der derzeitigen Wirkungskontrollen der Wirtschaftsförderprogramme und -instrumente? Nehmen Sie für jedes Programm/Instrument Stellung zu den einzelnen Kontrollmaßnahmen.

 

Vor dem Hintergrund der geringen Fördervolumen reiner Landesmittel werden die derzeit durchgeführten Wirkungskontrollen als ausreichend bewertet. Zusätzliche Evaluierungsvorhaben und insbesondere die Beauftragung externer Gutachter werden auch künftig dort vorgenommen, wo sie im Sinne einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der Gesamtförderung zusätzliche Erkenntnisse bringen.

 

Die Qualitätssicherung der Förderpolitik ist ein fest verankertes Element der Arbeit des MWEIMH und findet bspw. ihren Ausdruck in den Programmierungen der Fördermaßnahmen, im Operationellen Programm (Ziel 2) für die EU-Förderperiode 2014-2020 und im „Jour Fixe Förderprogrammkoordination“, zu dem sich die Förderreferate des MWEIMH regelmäßig treffen.

 

Soweit externe Evaluierungen erfolgen (RWP, Ziel 2, etc.) erfolgt eine kontinuierliche Begleitung der Evaluierungsmaßnahmen. Ergebnisse der Evaluierungen finden Eingang in die Modifizierung und Weiterentwicklung der Förderprogramme. Beispielsweise ist derzeit anlässlich der Prognos-Studie zur Infrastrukturförderung eine Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Indikatoren im MWEIMH geplant.

 

Bereits das NRW OP EFRE 2007-2013 verfügt über ein sehr umfangreiches Monitoring- und Controllingsystem. Dies ermöglicht die Steuerung des Programms sowohl nach quantitativen als auch nach qualitativen Aspekten. Nach Abschluss des Programms im Jahres 2015 wird eine Ex-post Evaluation/Wirkungskontrolle durchgeführt werden.

 

Die Monitoring-Systeme der INTERREG IVA-Programme Deutschland/Nederland und der Euregio Maas-Rhein geben einen umfassenden Überblick über die quantitative und qualitative Entwicklung der Programme und ermöglichen eine entsprechende Steuerung.

 

 

 



[1] 78,456+259,254=337,710+ErgVorl (4,4)=342,11

[2] Tgrn 60 bis 80 ohne Hgrn 4 + 5:            253.744.000

 

[3] Kapitel 14 730 Tgrn 76 + 77

[4] Kapitel 14 730 ohne Hgrn. 4 + 5 und ohne Tgrn 76 + 77


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