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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4840

 

27.01.2014

 

 

 

 

Mündliche Anfragen

 

für die 48. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen

am 29. Januar 2014

 

 

 

Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

 

31

Abgeordneter

Bernhard Schemmer   CDU

Verbindliche Aussage zur Ortsumgehung Südlohn-Oeding (L558)

 

Seit Jahrzehnten warten die Einwohner von Südlohn-Oeding auf eine Ortsumgehung der L 558, auch damit die Zweiteilung der Ortslage mit a) nördlich der Landstraße und b) südlich der Landstraße ein Ende findet. Bei der L 558 handelt es sich um eine tragende Ost-West-Verbindung im Kreis Borken in Verlängerung der B 525. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten die Ortsumgehungen Coesfeld, Gescher, Nottuln-Darup von Seiten des Bundes erstellt wurden, ist derzeit die B 525 um Nottuln im Bau, lediglich die Weiterführung Richtung Niederlande als L 558 führt immer noch durch die Ortslage Oeding.

 

Nach Aufnahme der Ortsumgehung Oeding in den Landesstraßenbedarfsplan im Jahre 1993 wurde der Planungsbeginn im Mai 1997 genehmigt.

 

In der Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Michaelis und Martsch antwortete der damalige Wirtschafts- und Verkehrsminister Peer Steinbrück am 07.01.2000 auf die Frage “Wann ist mit einer Bereitstellung von Finanzierungsmitteln durch das Land und der Fertigstellung der Ortsumgehung Südlohn-Oeding zu rechnen?“:

„Da für dieses Verfahren i.d.R. ein Zeitbedarf von rd. zwei Jahren erforderlich ist, müsste die Finanzierung der Maßnahme etwa für das Jahr 2004/2005 in Aussicht genommen werden.“

 

Nachdem die damalige rot-grüne Landesregierung diesen Zeitplan nicht eingehalten hatte, wurde vom neuen Verkehrsminister Oliver Wittke der Staatsvertrag mit den Niederländern am 06.11.2006 unterzeichnet; die Planungen wurden anfänglich fortgeführt aber anschließend wegen Rechts- und Zuständigkeitsänderungen von den Niederländern bis 2009 gestoppt.

 

Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Bezirksregierung Münster befindet sich nunmehr das Planungsfeststellungsverfahren kurz vor dem Abschluss.

 

 

Wann ist mit der Mittelbereitstellung für den Bau dieser als vorrangig eingestuften Maßnahme zu rechnen?

 

 

 

Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales

 

32

Abgeordneter

Daniel Schwerd   PIRATEN

Veröffentlichung von Geheimdokumenten zur NSA-Abteilung Tailored Access Operations (TAO)

 

Neue Enthüllungen im Zusammenhang mit den von Edward Snowden geleakten Geheimdokumenten legen nahe, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA und insbesondere dessen Abteilung „Tailored Access Operations“ (TAO) wesentlich umfangreichere Möglichkeiten zum Angriff auf IT-Infrastrukturen besitzen, als bisher bekannt (vgl. Der Spiegel 1/2014). Schon seit einigen Monaten ist zudem bekannt, dass die NSA Deutschland als „Angriffsziel“ führt (vgl. Der Spiegel 27/2013) – Deutschland ist laut Medieninformationen das in Europa am stärksten von der NSA-Überwachung betroffene Land.

 

Vor diesem Hintergrund haben die neuen Enthüllungen über die Fähigkeit der NSA, sogar in geschützte IT-Systeme einzubrechen, für das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Relevanz.

 

Nach den neuesten Veröffentlichungen von Geheimdokumenten zur NSA-Abteilung  Tailored Access Operations (TAO): Was unternimmt die nordrhein-westfälische Landesregierung, um die hiesige Bevölkerung, die in NRW ansässigen Unternehmen sowie Landesbehörden und deren Mitarbeiter zu schützen?

 

 

 

Geschäftsbereich des Finanzministeriums

 

33

Abgeordneter

Henning Höne   FDP

Zunehmende Proteste gegen die geplante Zerschlagung der Schul- und Studienfonds – Wie reagiert die Landesregierung nun auf die angekündigten Klagen der unterschiedlichen bisherigen Destinatäre?

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, in einzelnen Landesteilen die historisch über Jahrhunderte gewachsenen Schul- und Studienfonds aufzulösen. Betroffen sind vor allem zahlreiche Bildungseinrichtungen des Münsterlandes.

 

Nach den Plänen des Landes sollen 60 % der beträchtlichen Sondervermögensmasse für den maroden Landeshaushalt vereinnahmt werden und die katholische Kirche 40 % der Finanzmittel erhalten.

 

Unterschiedliche der durch dieses Vorhaben enteigneten und geschädigten Destinatäre der bisherigen Einnahmen aus diesen Fonds haben daher bereits öffentlich angekündigt, im Falle einer entsprechenden Gesetzesverabschiedung den Klageweg gegen das Land zu beschreiten.

 

Derzeit sind noch diverse fachliche Fragen im Zusammenhang mit den aktuellen vertraglichen Vereinbarungen des Landes ungeklärt.

 

Einerseits ist fraglich, warum das Land, das sich selbst als Alleineigentümer des Fondsvermögen sieht, ohne einen heute schon existierenden Rechtsgrund 40 % der Mittel an Dritte abgeben möchte.

Andererseits ist noch völlig unklar, mit welchen zuverlässigen Zusagen für die Finanzierung die Bildungseinrichtungen, für die die Zuwendungen aus dem Fondsvermögen zukünftig entfallen, dafür entschädigt werden sollen.

 

Auch werden aus verschiedenen Fachkreisen erhebliche Zweifel an den Wertermittlungen und rechtlichen Grundlagen des Regierungsprojekts laut.

 

Das Zustandekommen des aktuellen Stands der vertraglichen Vereinbarungen des Landes mit der katholischen Kirche und der Umgang mit den Bildungseinrichtungen, bei denen zukünftig bedeutende Finanzierungsgrundlagen entfallen sollen, bedarf einer gründlichen Erörterung im Parlament.

 

 

Wie reagiert die Landesregierung nun auf die angekündigten Klagen der unterschiedlichen bisherigen Destinatäre bei einer Zerschlagung von deren Schul- und Studienfonds?

 

 

 

Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

 

34

Abgeordnete

Yvonne Gebauer   FDP

Wie bewertet die Schulministerin die massive Kritik des Landessozialgerichts an der rot-grünen Inklusionspolitik?

 

Am 20.12.2013 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Beschluss zur Frage der Finanzierung von Integrationshelfern gefasst (L 9 SO 429/13 B ER). Das Gericht hat einen Kreis als Träger der Sozialhilfe im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig für einen verhaltensauffälligen Jungen die entstehenden Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Schulbesuch im wöchentlichen Umfang von 28 Stunden in der Höhe von monatlich 700 Euro zu übernehmen.

 

Das Landessozialgericht argumentierte, dass die Bereitstellung eines Integrationshelfers „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer zuzuordnen sei. Auch erklärte das Gericht, dass entgegen der Argumentation des Kreises der Kernbereich der pädagogischen Arbeit bundeseinheitlich durch Auslegung der sozialhilferechtlichen Vorschriften und nicht anhand der schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu bestimmen sei.

 

Gleichzeitig äußerte sich das Landesozialgericht in dem Beschluss auch zu den Problemen der Schulträger und ungewöhnlich deutlich und scharf zum Vorgehen der rot-grünen Landesregierung bei der Umsetzung der schulischen Inklusion.

 

So führte das Gericht aus: „Der Senat verkennt nicht, dass bei Anwendung der genannten und hier auch für zutreffend erachteten rechtlichen Grundsätze die Gefahr besteht, dass organisatorische Mängel und eine unzureichende Personalausstattung der mit Inklusion und Gemeinsamem Unterricht betrauten und belasteten Schulen aufgrund der bestehenden Leistungsgesetze und der herrschenden Rechtsprechung zu einer größeren finanziellen Belastung der Kreise und Gemeinden als Sozialhilfeträger und Träger der Jugendhilfe führen. Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“

 

Mit diesen kritischen Ausführungen gibt das Landessozialgericht eine deutliche, für Rot-Grün verheerende Stellungnahme zum schulpolitischen Vorgehen der Landespolitik bei der Gestaltung der schulischen Inklusion ab. In seiner Pressemitteilung begründete das Landessozialgericht auch explizit, dass diese „in erster Linie politische Problematik“ jedoch im Rahmen eines Eilverfahrens nicht zu Lasten der behinderten Kinder und Jugendlichen gehen könne.

 

 

Die Schulministerin muss daher zum dem Gerichtsbeschluss und den Ausführungen des Gerichts zur rot-grünen Inklusionspolitik Stellung beziehen. Wie bewertet die Schulministerin die massive Kritik des Landessozialgerichts an der rot-grünen Inklusionspolitik?

 

 


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