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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4881

 

27.01.2014

 

 

 

 

Aktuelle Stunde

 

auf Antrag

der Fraktion der der PIRATEN

 

 

Nach Fernsehinterview mit Edward Snowden: Untätigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der NSA-Affäre ist grob fahrlässig

 

 

Am 26. Januar 2014 strahlte die ARD ein exklusives Interview mit US-Whistleblower Edward Snowden aus. Es ist das erste Fernsehinterview überhaupt, das Snowden seit seiner Flucht nach Russland im Sommer 2013 gegeben hat. Im ausgestrahlten Teil des insgesamt sechsstündigen Interviews sagte Snowden, dass es äußerst unwahrscheinlich sei, dass alleine Bundeskanzlerin Merkel und nicht auch zusätzlich ihr Beraterstab, Bundesminister, Wirtschaftsführer und sogar Landesregierungen überwacht werden. Damit gibt es erstmals explizite Hinweise darauf, dass auch die Behörden des Landes NRW Angriffsziel der NSA-Aktivitäten sind. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass die Kommunikation von Regierung, Parlament sowie weiterer Behörden des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen von der NSA überwacht, gespeichert und ausgewertet wird.

 

Angesprochen auf das Thema Wirtschaftsspionage betonte Snowden, dass die NSA jegliche Art von Daten unabhängig ihrer Bedeutung für die nationale Sicherheit der USA sammeln und auswerten würde. Somit werde laut Snowden auch Wirtschaftsspionage im großen Stil betrieben. Als Beispiel nannte Snowden den deutschen Technologiekonzern Siemens. Es muss daher auch hier davon ausgegangen werden, dass der Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen im besonderen Maße von der Wirtschaftsspionage durch die NSA betroffen ist.

 

Bisher hat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die Enthüllungen rund um die Aktivitäten der NSA mit Beschwichtigungen und Untätigkeit reagiert. Die jüngsten Äußerungen von Edward Snowden verdeutlichen einmal mehr, dass der bisherige Kurs der Landesregierung, selbst untätig zu bleiben und gleichzeitig auf die Bundesebene zu verweisen, als grob fahrlässig angesehen werden muss.

 

 

Dr. Joachim Paul

Nicolas Kern

 

und Fraktion


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