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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5029

 

11.02.2014

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

 

Untersuchungsausschuss ist wichtiger Schritt zur Aufklärung der Spionageaffäre

 

 

I. Sachverhalt

 

Seit Juni 2013 werden dank des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden immer neue Details zur umfassenden Überwachung der weltweiten elektronischen Kommunikation durch Nachrichtendienste westlicher Staaten bekannt. Diese Vorgänge waren vor den von Snowden ermöglichten Veröffentlichungen nicht publik; das Ausmaß der Überwachung ist bis heute ungeklärt. Festzustehen scheint, dass die Sicherheit und die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von in Deutschland lebenden Menschen, hiesigen Unternehmen und deutschen Behörden und Regierungsstellen in hohem Maße gefährdet sind.

 

Die Opposition im Deutschen Bundestag fordert die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um den Spionage-Skandal parlamentarisch aufarbeiten zu können. Die Oppositionsfraktionen alleine verfügen nicht über die zur Einsetzung erforderliche Zahl der Mandate. Von Seiten der Regierungskoalition wurde mittlerweile grundsätzliche Zustimmung signalisiert und ein Vorschlag für die Einsetzung vorgelegt. So sagte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Süddeutschen Zeitung, er "halte einen Untersuchungsausschuss für unausweichlich".

 

Ein solcher Untersuchungsausschuss stellt einen wichtigen Schritt zur Aufklärung des Spionageskandals dar. Er kann Licht in die zahlreichen Fragen bringen, die derzeit noch ungeklärt sind. Insbesondere kann ein solcher Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, in welchem Maß westliche Geheimdienste die elektronische Kommunikation in Deutschland angreifen und welche Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Bürger, Unternehmen und Regierungsstellen in Deutschland vor Überwachung zu schützen.

 

Edward Snowden hat die Veröffentlichung einer Vielzahl von Geheim-Dokumenten zu dieser Affäre ermöglicht. Bisher gibt es keinen einzigen Fall, in dem der Wahrheitsgehalt und die Echtheit der Dokumente glaubwürdig bestritten worden wäre. Gleichwohl bedürfen die Dokumente und die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe gegenüber den Nachrichtendiensten befreundeter Staaten einer ausführlichen parlamentarischen Würdigung, um ihren Wahrheitsgehalt und ihre technische und politische Bedeutung zu klären. Nur auf diese Weise lassen sich falsche Anschuldigungen entkräften und berechtigte Anschuldigungen weiter verfolgen.

 

Edward Snowden hat als ehemaliger Mitarbeiter eines Kontraktors der NSA darüber hinaus tiefe Einblicke in die Arbeitsweise des US-amerikanischen Nachrichtendienstes gewinnen können. Insbesondere die Aussage Edward Snowdens vor einem solchen Untersuchungsausschuss wäre ein wichtiger Schritt zur Aufklärung der Affäre. Für Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss aussagen, muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass ihnen durch die Befragung selbst keine Gefahr droht.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass auch Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland von dem Spionage-Skandal betroffen ist. Aus diesem Grund ist die parlamentarische Aufarbeitung des Skandals durch einen Untersuchungsausschuss auf Bundesebene auch in nordrhein-westfälischem Interesse.

 

 

II. Der Landtag stellt fest:

 

1.      Der Landtag begrüßt die Initiative zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene für die Aufklärung der Überwachungsaffäre.

 

2.      Edward Snowden ist als Insider und Überbringer der Dokumente ein Kronzeuge dieses Verfahrens.

 

3.      Für eine mögliche Aussage benötigt Edward Snowden die Sicherheit, seine Aussage an einem sicheren Ort und frei von der Gefahr von Verfolgung oder Auslieferung machen zu können.

 

 

III. Der Landtag beschließt:

 

Der Landtag unterstützt die Forderung, Edward Snowden von einem möglichen Untersuchungsausschuss befragen zu lassen.

 

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Nicolaus Kern

Daniel Schwerd

 

 

und Fraktion

 


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