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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5069

 

13.02.2014

 

 

 

 

Kleine Anfrage 2022

 

der Abgeordneten Daniel Schwerd und Frank Herrmann   PIRATEN

 

 

 

Leitlinie des IT-Planungsrats „für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“

 

 

Der IT-Planungsrat hat zum Stand 19.02.2013 ein Dokument mit dem Titel „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ veröffentlicht.[1] Darin werden besondere Maßnahmen beschrieben, auf die sich die Länder und der Bund in der Arbeits-/Kooperationsgruppe „Informationssicherheit des IT-PLR“ geeinigt haben. 

 

Gegenstand dieser Vereinbarung sind unterschiedliche Maßnahmen zur aktiven und passiven Sicherheit bzw. Gefahrenerwiderung, welche in jedem Bundesland zu einem standardisierten Mindestsicherheitsniveau führen sollten. Grundlage für diese Vereinbarung ist laut Aussage der Verfasser der IT-Staatsvertrag.

 

Das Dokument rekurriert dabei unter anderem auf die Arbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Einige Standards des BSI werden hierbei besonders hervorgehoben und zur Umsetzung in den Ländern empfohlen.

 

Seit Veröffentlichung dieser Vereinbarung ist nun fast genau ein Jahr vergangen. In diesem vergangenen Jahr wurde das Thema IT-Sicherheit durch die Enthüllungen von Edward Snowden in der Öffentlichkeit so intensiv wie selten debattiert. Die Berichte über ausländische Nachrichtendienste und deren Spionagetätigkeiten auch in der Bundesrepublik reißen nicht ab.

 

 

Wir fragen die Landesregierung:

 

1.         Welche der in der Leitlinie beschriebenen Maßnahmen hat die Landesregierung seit Veröffentlichung der Leitlinie ergriffen? (Bitte unter Angabe von Ressort, Abteilung und konkreten Handlungen.)

2.         Welche Maßnahmen wurden vom IT-Planungsrat – neben der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Webseite – seit Beschluss der Leitlinie ergriffen?

 

3.         Wer vertrat das Land NRW während der Erarbeitung der Leitlinie im IT-Planungsrat bzw. vertritt das Land dort noch heute?

 

4.         In der Leitlinie wird diese selbst als „Hauptdokument“ bezeichnet.

Welche weiteren Dokumente gibt es in diesem Zusammenhang? (Bitte unter Nennung der jeweiligen Titel und Veröffentlichungsorte.)

 

5.         In der Leitlinie wird auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung definierten Standards des IT-Grundschutzes des BSI Bezug genommen.

Wie lauteten diese?

 

 

 

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

 

 

 



[1] http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/10._Sitzung/Leitlinie_Informationssicherheit_Hauptdokument.pdf?__blob=publicationFile


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