|
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
|
Drucksache 16/5247
|
|
|
17.03.2014
|
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2023 vom
14. Februar 2014
der Abgeordneten Daniel Schwerd
und Frank Herrmann PIRATEN
Drucksache 16/5070
Planungen und Maßnahmen der
Landesregierung für ein NRW-„LandesCERT“
Der Minister für Inneres und
Kommunales hat die Kleine Anfrage 2023 mit Schreiben vom 14. März 2014 namens
der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage
Ein Computer Emergency Response Team
(CERT) soll Knowhow bereitstellen, um sich bereits im Vorfeld vor möglichen Angriffen auf
IT-Infrastrukturen zu wappnen. Nach
einem erfolgten IT-Sicherheitsvorfall soll ein CERT Unterstützung
beim
Wiederanlauf des Regelbetriebs sowie bei der Ermittlung der Verursacher leisten.
Der
IT-Planungsrat
hat zum Stand 19.02.2013 ein Dokument mit dem Titel „Leitlinie für die
Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“
veröffentlicht.
Darin werden
besondere Maßnahmen beschrieben,
auf die sich die Länder und der Bund in der Arbeits-bzw. Kooperationsgruppe
„Informationssicherheit des IT-PLR“ geeinigt haben.
Gegenstand
dieser Vereinbarung sind unterschiedliche Maßnahmen zur aktiven und passiven
Sicherheit bzw. Gefahrenerwiderung, welche in jedem Bundesland zu einem
standardisierten Mindestsicherheitsniveau führen sollten. Grundlage für diese
Vereinbarung ist laut Aussage der Verfasser der
IT-Staatsvertrag.
Das
Dokument rekurriert dabei unter anderem auf die Arbeit des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Einige Standards des BSI werden
hierbei besonders hervorgehoben und zur Umsetzung in den Ländern empfohlen.
Die Einrichtung von CERTs auf
Landesebene ist ebenfalls Bestandteil
der Maßnahmen, die in der Leitlinie genannt werden.
Seit
Veröffentlichung dieser Vereinbarung ist nun fast genau ein Jahr vergangen.
In diesem vergangenen Jahr wurde das Thema
IT-Sicherheit durch die Enthüllungen von Edward Snowden in der
Öffentlichkeit so intensiv wie selten debattiert.
Die Berichte
über ausländische Nachrichtendienste
und deren
Spionagetätigkeiten auch in
der Bundesrepublik reißen nicht ab.
1.
Wie weit sind die
Planungen bzw. Ausführungen der Landesregierung zu einem „LandesCERT“ bereits
vorangeschritten?
2.
Welche Person wurde
ggf. damit beauftragt, entsprechende Planungen und/oder das Gesamtprojekt zu
leiten?
Das
Innenministerium hat IT.NRW bereits im Jahr 2004 mit dem Projekt zum Aufbau
eines Computer Emergency Response Teams (CERT) für die Landesverwaltung NRW
beauftragt. Seit dem Jahr 2005 betreibt IT.NRW das CERT NRW dauerhaft. Die
fachliche Aufsicht liegt bei der CIO-Stabsstelle im MIK.
3.
Welche
vergleichbaren Abteilungen gibt es in den Behörden des Landes bereits?
In den
Behörden und Einrichtungen des Landes sind Ansprechpartner benannt, die im regelmäßigen
Kontakt mit dem CERT NRW stehen. Darüber hinaus betreibt die Polizei seit dem
Jahr 2004 das CERT Polizei.
4.
Welche
Mindestanforderungen für sichere Produkte, Systeme und Verfahren hat das Land
NRW in die Verhandlungen der Arbeitsgruppe Informationssicherheit zu einem
länderübergreifenden Standard eingebracht?
Aus
Sicht des Landes NRW soll grundsätzlich der Einsatz von durch das BSI
zertifizierten bzw. empfohlenen Produkten angestrebt werden.
5.
An welchen Punkten
weichen die vom Land NRW präferierten Mindestanforderungen von den Empfehlungen
des BSI ab?
Siehe
Antwort zu Frage 4