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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5671

 

28.04.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2118 vom 20. März 2014

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/5332

 

 

 

Der zornige Nachbar: Einsatz von Radartechnologie bei nachrichtendienstlicher Überwachung

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2118 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

„Dann klappt's auch mit dem Nachbarn.“ („Calgonit“ Werbespruch)

 

Aus den jüngsten Veröffentlichungen von Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden geht hervor, dass der amerikanische Nachrichtendienst NSA in seiner Abteilung ANT Überwachungstechnologie auf Radarbasis unter dem Codenamen ANGRYNEIGHBOR entwickelt hat.

 

So existieren Wanzen zur Raumüberwachung, Audioüberwachung, Überwachung von Monitor- und Tastatursignalen, die ihrerseits keine Funksignale aussenden, sondern die aus der Ferne durch Radarstrahlen abgefragt werden. Drucker werden ganz ohne Verwanzung ebenfalls mit Radartechnik abgefragt.

 

Mit dem Radarsender CTX4000 bzw. dessen Nachfolger PHOTOANGLO werden diese Wanzen bestrahlt, und das durch die Wanzen veränderte Echo wird aufgefangen und ausgewertet. Laut internen Unterlagen des NSA wurde diese Technik gegen die EU-Vertretung in Washington eingesetzt.

 

Der CTX4000 operiert mit einer Frequenz von 1 – 2 GHz und einer Leistung zwischen 2 Watt und 1 kW (1000 Watt).

 

 

1.         Welche Fälle von nachrichtendienstlicher Überwachung, Raum- oder Personenüberwachung durch Radarstrahlung sind der Landesregierung NRW bekannt? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall die eingesetzte Technologie, deren Einsatzort und die verwendete Stärke und Frequenzen.

 

Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt.

 

 

2.         Welche genehmigungsrechtlichen Vorschriften existieren für den Einsatz solcher Technik in NRW?

 

Der Verfassungsschutz NRW verfügt über keine gesetzlichen Befugnisse, eine Technologie im Sinne der Fragestellung einzusetzen.

 

 

3.          Welche Maßnahmen zur Spionageabwehr von Angriffen mithilfe solcher Technik auf Ministerien, Landesbehörden oder landeseigenen Betrieben ergreift die Landesregierung?

 

Die vorhandenen Informationen beruhen auf Medienberichten, deren Wahrheitsgehalt von der Landesregierung nicht beurteilt werden kann. Eigene Erkenntnisse über den Einsatz dieser Technik liegen der Landesregierung nicht vor. Deshalb gab es bisher auch keinen Anlass, Maßnahmen zu ergreifen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurde zu möglicherweise dort vorliegenden Erkenntnissen angefragt, ohne Ergebnis.

 

 

4.         Welchen Schutz sieht die Landesregierung für Unternehmen, Organisationen und Privatleuten im Land NRW gegen Spionageangriffe mithilfe solcher Technik vor?

 

Der Verfassungsschutz informiert vor allem kleinere und mittlere Unternehmen in zahlreichen Veranstaltungen über die Gefahren der Wirtschaftsspionage. Er bezieht dabei fortlaufend Erkenntnisse über neue technische Entwicklungen und Methoden ein. Im Jahr 2013 hielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes NRW 197 Vorträge vor ca. 4.500 Multiplikatoren.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat seit 2001 eine Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität in Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. und der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V.

 

 


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