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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5863

 

14.05.2014

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Antrag der Fraktion der FDP „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beachten und anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindern“ (Drucksache 16/5754)

 

 

 

Zukünftigen Bemühungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene frühzeitig entgegenwirken

 

 

 

I.       Sachverhalt

 

In seinem Urteil vom 08. April 2014 beschreibt der Europäische Gerichthof (EuGH) die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten als einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten und erklärt die Richtlinie 2006/24/EG (Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung) folgerichtig für ungültig. Der EuGH erhebt somit weitergehende Bedenken im Vergleich zum Generalanwalt Pedro Cruz Villalón, der in seinen im Dezember 2013 vorgelegten Schlussanträgen lediglich die Aussetzung und Nachbesserung der Richtlinie durch den EU-Gesetzgeber verlangte.

 

Obwohl die Richter des EuGH feststellen, dass die Richtlinie 2006/24/EG in ihrer aktuellen Fassung die Grundrechte der Menschen in der EU einer unverhältnismäßigen Missbrauchsgefahr aussetzt und allein deshalb schon für ungültig erklärt werden muss, urteilen sie auch, dass eine Datenspeicherung gemäß genannter Richtlinie den Wesensgehalt der Grundrechte nicht tangiert und damit auch nicht „a priori“ unzulässig ist.

 

In einer ersten Stellungnahme hat sich die Europäische Kommission hinsichtlich einer möglichen Neuauflage der Richtlinie unter Bezugnahme auf das erfolgte EuGH-Urteil bedeckt gehalten. Obwohl Beobachter eine baldige Neuauflage für unwahrscheinlich halten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der europäische Gesetzgeber, möglicherweise auf Druck einiger nationaler Regierungen – und somit analog zur Entstehung der für ungültig erklärten Richtlinie –, in Zukunft weitere Bemühungen zur Einführung einer wie auch immer gearteten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung über die europäische Ebene unternehmen wird.  

 

II.      Der Landtag stellt fest

 

1.      Trotz der Ungültigkeitserklärung der EU-Richtlinie 2006/24/EG besteht für den europäischen Gesetzgeber weiterhin formal die Möglichkeit der erneuten Vorlage eines Rechtssetzungsakts zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung.

 

2.      Die schwarz-rote Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH, samt ihrem Grundsatzcharakter, vollumfänglich respektieren. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, nicht auszuschließenden zukünftigen Bemühungen der Europäischen Kommission zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene frühzeitig entgegenzuwirken.

 

 

III.    Der Landtag beschließt

 

1.      Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, sich mit allen dazu geeigneten Mitteln auf allen politischen Ebenen, insbesondere im Bundesrat sowie auf EU-Ebene, gegen etwaige Bemühungen zur erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

 

2.      Der Landtag appelliert an die deutsche Bundesregierung, sich mit allen dazu geeigneten Mitteln auf allen politischen Ebenen, insbesondere auf EU-Ebene, gegen etwaige Bemühungen zur erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Nicolaus Kern

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

 

und Fraktion

 

 


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