< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/6678

 

02.09.2014

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

Etikettenschwindel „Digitale Agenda“: Die deutsche Bundesregierung ist noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen!

 

I. Sachverhalt

Die Digitalisierung schreitet weiter fort und umfasst inzwischen große Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Die Bürger Nordrhein-Westfalens sind heute Teil einer digital vernetzten und globalisierten Welt und profitieren von den zahlreichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Der durch technische Innovationen getriebene Veränderungsprozess wirft allerdings auch wesentliche Gestaltungsfragen auf, denen sich die Politik stellen muss.

So zeigt der fortdauernde Überwachungs- und Geheimdienstskandal, von dem uns der Whistleblower Edward Snowden berichtet, deutlich die Gefahr durch unkontrollierbare staatliche Behörden, die sich berechtigt fühlen, alle technisch machbaren Überwachungsinstrumente auch einzusetzen. Diese Vorkommnisse verletzten elementare Grundrechte der Bürger und beschädigen das Vertrauen der Zivilgesellschaft in digitale Kommunikation und den globalen Digitalisierungsprozess als Ganzes. Andere zentrale Themen, wie der diskriminierungsfreie Zugang zu einer zeitgemäßen Breitbandinfrastruktur, der drohende Monopolisierungstrend durch eine Aufweichung der Netzneutralität sowie das Fehlen einer zeitgemäßen Datenschutzpolitik sind bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Diese Beispiele machen deutlich, dass eine ganzheitliche Digitale Agenda, die sich an der Freiheit und den Grundrechten aller Bürger orientiert, heute dringender denn je benötigt wird.

Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2013 bereits angekündigt, „für das Handeln aller Ressorts eine Digitale Agenda 2014-2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft umsetzen“ zu wollen. Im Koalitionsvertrag wird eine Reihe von Handlungsfeldern genannt, mit welchen sich eine Digitale Agenda befassen muss.

 

 

Mit der am 20. August 2014 vorgestellten sogenannten Digitalen Agenda 2014-2017 greift die Bundesregierung dieses Vorhaben auf. Das Papier ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von formulierten Zielen. Diese reichen von der Bestrebung hin zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung über die Positionierung Deutschlands als „digitales Wachstumsland Nr. 1“ bis zur Stärkung des gesellschaftlichen Vertrauens in die Digitalisierung sowie Cyber-Sicherheit.

Doch neben einer losen Auflistung von Zielen werden nur wenige konkrete Maßnahmen genannt. Somit kommt das Regierungspapier einer unverbindlichen Absichtserklärung gleich. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, wie und wann aus der nun vorgelegten Digitalen Agenda überhaupt wirksame Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Zur inhaltlichen Bewertung einzelner in der sogenannten Digitalen Agenda aufgegriffener Handlungsfelder:

 Bundesregierung setzt auf digitales Aufrüsten statt Freiheit im Netz

Anstelle des Vorantreibens wirksamer Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre der Bürger (wie einfach bedienbare Verschlüsselungstechnologien) erklärt die sogenannte Digitale Agenda den Selbstschutz zur Aufgabe jedes einzelnen Bürgers. Es fehlt an einer gesamtheitlich privatheitswahrenden Strategie. Essentielle Konzepte wie Privacy-by-Design oder Privacy-by-Default werden zwar genannt, jedoch weder in konkrete Maßnahmen gegossen noch mit Inhalten gefüllt. Privatheitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit bleiben damit weiterhin strukturell vernachlässigt. Die Notwendigkeit des Ausbaus einer überwachungsresistenten IT-Infrastruktur auf Basis freier Software und offener Standards findet im Regierungspapier keine Erwähnung. Vielmehr setzt die Bundesregierung einseitig auf den personellen und technischen Ausbau der Cyber-Sicherheitsarchitektur des Bundes und der Länder, u.a.  des Verfassungsschutzes.

Die notwendigen Konsequenzen aus den anhaltenden Überwachungsübergriffen der Geheimdienste und den damit einhergehenden Grundrechtsverletzungen werden nicht gezogen. Vor diesem Hintergrund kann das ausgewiesene Ziel, Vertrauen in die Sicherheit und Integrität des digitalen Lebens und Arbeitens zu stärken, nicht erreicht werden.

Breitbandinfrastruktur

Die sogenannte Digitale Agenda der Bundesregierung benennt das Ziel, eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s für Deutschland bis zum Jahr 2018 zu erreichen. Auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich zu dieser Zielvorgabe bekannt. Durch ein geplantes Finanzierungsinstrument „Premiumförderung Netzausbau“ und eine Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (700 Megahertz) sollen zusätzliche Anreize gesetzt werden.

Die Nutzung von modernen Breitbandanschlüssen ist ein zentraler Baustein unserer heutigen digitalen Gesellschaft und zählt zur Daseinsvorsorge. In vielen Lebensbereichen – im Privaten ebenso wie im Arbeitsleben – ist schnelles Internet unerlässlich. Grundsätzlich ist daher eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu unterstützen. Allerdings weisen die Vorschläge der Bundesregierung zahlreiche Defizite auf: Erstens führt der kurzfristige Zeithorizont bis 2018 dazu, dass Technologien ausgebaut werden, die bei dem voraussichtlich stark ansteigendem Breitbandbedarf bereits wenig später veraltet sein werden. Eine nachhaltig angelegte Breitbandstrategie muss den Sprung in den Gigabitbereich bereits einplanen und somit den Schwerpunkt auf den Glasfaserausbau legen. Zweitens fehlt eine Vorgabe für die Upload-Geschwindigkeit. In Zukunft wird unter anderem aufgrund von Cloud-Diensten eine symmetrische Leistung unverzichtbar sein. Drittens können die Vorschläge zur Finanzierung der Breitbandförderprogramme nicht überzeugen. Konkrete Fördersummen werden nicht genannt. Eine Versteigerung von Funkfrequenzen ist zwar eine denkbare Option, die Erlöse werden aber voraussichtlich erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen. Bis dahin fallen Deutschland und Nordrhein-Westfalen im internationalen Vergleich weiter zurück. Überfällig ist hingegen die Überarbeitung des bestehenden Förderprogramms „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, das derzeit nur eine Förderung in Regionen mit einer Netzabdeckung unter 2 Mbit/s zulässt. Diese Förderkriterien sind völlig veraltet und bedürfen einer dringenden Überarbeitung. Fünftens besteht aufgrund der Ankündigung, eine „investitions- und innovationsfördernde Regulierung“ unterstützen zu wollen, die Gefahr, dass die Idee des diskriminierungsfreien und verbraucherfreundlichen Internetzugangs sowie das Prinzip der Netzneutralität ausgehöhlt werden. Profitieren würden in erster Linie große Telekommunikationsunternehmen, was sich negativ auf Wettbewerb, Innovation und Meinungsfreiheit auswirken kann. Dem gilt es entgegen zu wirken.

Freies WLAN

Die derzeitige Rechtslage verhindert eine flächendeckende und für jeden nutzbare Versorgung mit mobilem Internet, da WLAN-Betreiber für etwaige Rechtsverletzungen der Nutzer haften müssen. Daher ist das Vorhaben der Bundesregierung richtig, die sogenannte „Störerhaftung“ abzuschaffen. Unverständlich ist allerdings, warum davon nur kommerzielle Anbieter wie Flughäfen, Hotels oder Cafés profitieren sollen. Diese Einschränkung diskriminiert private Anbieter und erschwert den Aufbau einer heterogenen, flächendeckenden Netzabdeckung. Stattdessen wäre es zielführend, das Providerprivileg unterschiedslos auf alle Betreiber auszuweiten und Freifunknetze, also private Bürgerdatennetze, zu unterstützen.

Netzneutralität

In ihrer Digitalen Agenda spricht die Bundesregierung davon, die sogenannte Netzneutralität gesetzlich verankern zu wollen. Dabei muss klar sein, dass echte Netzneutralität als grundsätzliches Funktionsprinzips eines freien Internets nur auf europäischer Ebene verankert werden kann. Entscheidende Vorbedingungen für die gesetzliche Verankerung ist eine genaue Definition, was unter Netzneutralität verstanden wird. Ohne diese handelt es sich lediglich um eine Worthülse, die je nach Interpretation massive Eingriffe in die Freiheit des Internets zulässt; beispielswiese über eine Umdeutung zugunsten großer Telekommunikationskonzerne. Die Bundesregierung hat, wie in der Vergangenheit, keine Definition von Netzneutralität in die Digitale Agenda aufgenommen. Als Ausgangspunkt für eine genaue Definition, welche dem Anspruch zur Sicherung eines offenen und freien Internets, das Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovationen und fairen Wettbewerb ermöglicht, gerecht wird, kann die am 03. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete Position zur Netzneutralität dienen.    

Zur Festschreibung echter Netzneutralität dürfen die genannten Regelungen in den anstehenden Trilogverhandlungen zum Kommissionsvorschlag KOM (2013) 627 in keiner Weise aufgeweicht werden. Dazu haben sich auch die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit der Fraktion der PIRATEN vom 06. Mai 2014 bekannt. Diese Beschlusslage gilt es nun auch auf Bundesebene einzufordern.

 

 

EU-Datenschutzgrundverordnung

Im Regierungspapier wird das Ziel ausgegeben, die EU-Datenschutzreform voranzutreiben. Seit Monaten ist allerdings bekannt, dass insbesondere die deutsche Bundesregierung die Verhandlungen um die EU-Datenschutzgrundverordnung im EU-Ministerrat blockiert bzw. verzögert. Jetzt schon ist von einer weitreichenden Aufweichung der verabschiedeten Position des Europaparlaments in den Trilogverhandlungen auszugehen. Der Landtag NRW hat sich bereits Anfang 2013 für höchste einheitlich geltende Datenschutzstandards und gegen eine Absenkung der heute schon in Deutschland und NRW geltenden Datenschutzregeln ausgesprochen.  

Immaterialgüterrecht

Auch beim Thema Urheberrecht bleibt die Bundesregierung in ihrem Papier unkonkret und setzt auf veraltete Modelle. Damit lässt die Bundesregierung auch außer Acht, dass die mittlerweile abgeschlossene Öffentliche Konsultation zum europäischen Urheberrecht diesem insbesondere seitens der Endnutzer sowie institutioneller Nutzer wie Bibliotheken und Universitäten erheblicher Reformbedarf attestiert wurde. Denn das heutige Urheberrecht ist samt seiner Verwertungspraxis nach Ansicht vieler Experten außerordentlich innovationshemmmend, da es Monopolbildung auf dem Markt der Kultur- und Wissensgüter sowie -dienstleistungen befördert und bestehende Monopole ausbaut. Dies geht zulasten der eigentlichen Urheber, der Nutzer und nicht zuletzt der Allgemeinheit. Die Digitale Agenda der Bundesregierung adressiert dieses zentrale Themengebiet in vollkommen unzureichender Weise. Vielmehr verhindert die Berliner Regierungskoalition weiterhin den notwendigen Paradigmenwechsel im Immaterialgüterrecht – weg vom Schutz veralteter Geschäftsmodelle hin zur Innovationsförderung sowie Schaffung, Verbreitung und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aus Kunst, Kultur und Wissenschaft im digitalen Zeitalter.

Arbeit im digitalen Zeitalter

Das Regierungspapier weist in diesem Zusammenhang in erster Linie auf die Chancen der deutschen Wirtschaft im Hinblick auf die „Industrie 4.0“ sowie auf den verstärkten Einsatz von zeitlich flexiblen Arbeitsformen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie hin. Aktuelle Studien warnen jedoch davor, dass die Automatisierung der Arbeitswelt in den nächsten Jahren zu großen Umwälzungen führen und zukünftig auch vor Schreibtischarbeitsplätzen nicht halt machen wird. Dieser Strukturwandel könnte in kurzer Zeit zum massiven Abbau von Arbeitsplätzen führen, ohne dass zur gleichen Zeit eine adäquate Anzahl neuer Arbeitsplätze entstehen würde. Auf dieses Szenario ist die derzeitige Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, im Bund wie auch auf Landesebene, nicht vorbereitet.

Digitale Bildung, Forschung und Wissenschaft

Zentraler Bestandteil einer echten Digitalen Agenda ist die digitale Bildung, Forschung und Wissenschaft. Aber auch hier nennt das Regierungspapier nur vage Ziele und teilweise kontraproduktive Maßnahmen. So will die Bundesregierung die digitale Medienkompetenz mittels Informationsplattformen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen, gleichzeitig aber Kindern und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Geräten und Technologien einschränken. Dabei sollten Heranwachsende möglichst früh eine konstruktive, produktive und sichere Nutzung digitaler Geräte und Technologien erlernen. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht kann nur wirksam im Rahmen einer grundsätzlichen Urheberrechtsreform umgesetzt werden.

 

OpenData ohne OpenGoverment?

Zwar möchte die Bundesregierung Deutschland als Vorreiter in Sachen OpenData positionieren, präsentiert aber keine Strategie zur Erreichung dieses Ziels. Im gesamten Papier findet der zentrale Begriff „OpenGoverment“ keine Erwähnung. OpenData funktioniert nicht als Einzelmaßnahme, sondern sollte in eine ganzheitliche OpenGovernment-Strategie eingebettet sein, die Werkzeuge eines transparenten Staates als auch Teilhabemöglichkeiten von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen umfasst. Ins Bild passt dabei auch die jüngst von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verabschiedete OpenGovernment-Strategie: Sie ist ebenfalls eine lose Ansammlung von Absichtserklärungen, die nicht einmal dem Landtag bzw. den Bürgern in NRW inhaltlich vorgestellt wurde. 

 

II. Der Landtag stellt fest

1.      Die am 20. August 2014 von der Bundesregierung vorgelegte sogenannte Digitale Agenda ist eine unverbindliche Absichtserklärung, welche der Bedeutung des digitalen Lebens und Arbeitens in Deutschland und NRW nicht ansatzweise gerecht wird. Dabei bleibt sie inhaltlich hinter dem heutigen Diskussionsstand in der Gesellschaft sowie in Teilen hinter Maßnahmen auf europäischer Ebene zurück.

2.      Mit dem Verzicht auf verbindliche Regelungen untermauert die deutsche Bundesregierung erneut, dass sie die Bedeutung, Schnelligkeit und Tragweite der Digitalisierung aller Lebensbereiche nicht erkannt hat.  

3.      Das Ziel, Vertrauen in die Sicherheit und Integrität der digitalen Welt zu stärken, kann nicht erreicht werden, ohne auf den Überwachungs- und Geheimdienstskandal und die damit einhergehenden Grundrechtsverletzungen einzugehen.

4.      Eine echte Digitale Agenda, die sich an der Freiheit und dem Schutz der Grundrechte der Bürger orientiert, wird heute dringender denn je benötigt.

 

III. Der Landtag beschließt

1.      Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die grundlegende und vollständige Überarbeitung der vorgelegten Digitalen Agenda der Bundesregierung einzusetzen.

2.      Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass eine neu zu konzipierende Digitale Agenda insbesondere an den folgenden inhaltlichen Punkten ausgerichtet ist:

a.      Die Erarbeitung einer echten Digitalen Agenda geht Hand in Hand mit der  Konzeption und Umsetzung einer nachhaltig angelegten Breitbandstrategie, die entscheidende Impulse für den Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur setzt. Die entsprechenden Förderprogramme müssen konkret mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und sich primär an Bürgerinitiativen und kommunale Unternehmen richten, um diese in die Lage zu versetzen, eine zukunftsfeste Breitbandinfrastruktur vor Ort voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung angehalten, einen eigenen entscheidenden Beitrag zur skizzierten Breitbandstrategie in Nordrhein-Westfalen zu leisten.

b.      Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ist es nötig, die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik noch stärker auf den digitalen Strukturwandel auszurichten. Eine echte Digitale Agenda muss Lösungen für die aus der Digitalisierung erwachsenen Strukturprobleme in diesen Bereichen bieten – natürlich in enger Verzahnung mit der Landesebene.

c.      Um die flächendeckende Versorgung mit WLAN nicht weiter zu verhindern, ist eine Aufhebung der „Störerhaftung“ für alle Betreiber – kommerzielle wie private – offener WLAN-Zugänge vorzunehmen.

d.      Echte Netzneutralität muss auf europäischer Ebene gesetzlich verankert werden. Dabei darf die im April 2014 verabschiedete Position des Europäischen Parlaments im Zuge der Trilogverhandlungen nicht verwässert werden.

e.      Die deutsche Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung bei der Reformierung des europäischen Datenschutzrechts aufgeben und sich dafür einsetzen, dass zügig ein einheitliches EU-Datenschutzrecht mit höchsten Schutzstandards in Kraft tritt.

f.       Eine echte Digitale Agenda fordert den notwendigen Paradigmenwechsel im Immaterialgüterrecht – weg vom Schutz veralteter Geschäftsmodelle hin zur Innovationsförderung sowie Schaffung, Verbreitung und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aus Kunst, Kultur und Wissenschaft im digitalen Zeitalter. 

g.      Die Konzeption und Umsetzung ganzheitlicher OpenGovernment-Strategien auf Bundes- und auf Länderebene, die Werkzeuge eines transparenten Staates als auch Teilhabemöglichkeiten von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen umfasst, ist Grundlage für die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von öffentlichen Daten (OpenData).         

 

 

Dr. Joachim Paul

Marc Olejak

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

Nicolaus Kern

 

und Fraktion


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!