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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7149

 

28.10.2014

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ jetzt abschaffen!

 

 

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte  zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr  zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene  Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

 

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat - nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 - am 1. August 2013 in Kraft. 

 

Das  Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht  hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum  damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht [1]. Es prophezeite, dass das  geplante  „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde.  Verleger  würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen,  gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber  allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für  Snippets zu zahlen. Dies  könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand  ohne direkten Mehrwert führen.  Das Institut  kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum  Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und  inländische Nutzer  benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse  sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede  Grundlage dafür,  die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

 

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten  um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen.  Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein "widerrufliches Gratisrecht" ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich "angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen" [2].

 

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

 

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

 

Der Landtag stellt fest:

 

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  1. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt - auch und gerade solche aus Deutschland und NRW
  1. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

 

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

 

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  1. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.  

 

[1] http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf

[2]

https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/141022_pm_vgmedia_gratiseinwilligung-google.pdf

 

 

Dr. Joachim Paul

Marc Olejak

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

 

und Fraktion


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