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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7205

 

03.11.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2754 vom 2. Oktober 2014

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/6965

 

 

Operation Last Chance – Welchen Beitrag leistet NRW, die letzten lebenden NS-Täter ihrer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen?

 

 

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2754 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000 Plakate mit dem Motto "Spät, aber nicht zu spät! " aufgehängt. Auf den schwarz-roten Plakaten war darauf das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet.

 

Am 01. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundes­innen­ministerium eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern von Einsatzgruppen, die für die Ermordung von mehr als einer Million Juden in der Sowjetunion, in Polen und in Osteuropa verantwortlich gemacht werden.

 

Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug seien, um angeklagt zu werden.

 

Auf Grund des § 143 Abs. 4 GVG ist 1961 im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ eingerichtet worden. Falls es zu Anklagen kommen sollte, findet der Prozess vor dem örtlich zuständigen Gericht statt.

1.    Wann hat das Justizministerium Nordrhein-Westfalens bzw. die NRW-Strafver­folgungsbehörden die vom Simon-Wiesenthal-Zentrum erstellte Liste erhalten?

 

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen haben die Liste nicht erhalten.

 

 

2.    Wie viele der auf dieser Liste genannten Personen leben in NRW?

 

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

 

 

3.    Welche Maßnahmen sind gegen sie unternommen worden bzw. sind vorgesehen? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit Zeitpunkt, ggf. Stand der Planung.

 

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

 

 

4.    Bestehen Kontakte zum Simon-Wiesenthal-Zentrum, um dort vorliegende Beweismittel zu erhalten? Nennen Sie bitte Einzelheiten der Kooperation in der Vergangenheit und Gegenwart.

 

Sofern Hinweise des Simon-Wiesenthal-Zentrums bei der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen eingehen, wird diesen nachgegangen. Am 07.03.2014 ist ein Hinweis zu einem Ermittlungsverfahren eingegangen, der überprüft wurde.

 

 

5.    Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, die letzten lebenden Täter nationalsozialistischer Massenverbrechen zur Verantwortung zu ziehen? Zählen sie jede einzelne Maßnahme mit Zeitrahmen auf.

 

Die Verfolgung der nationalsozialistischen Massenverbrechen ist der Landesregierung ein zentrales Anliegen. Derzeit führt die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen 17 Ermittlungsverfahren gegen 37 Beschuldigte. Darüber hinaus ist gegen einen Angeschuldigten ein Strafverfahren anhängig. Auch künftig wird die Zentralstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat entschlossen nachgehen. Darüber hinaus ist aus ermittlungstaktischen Gründen zu einzelnen geplanten strafprozessualen Maßnahmen eine Auskunft nicht möglich.


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