< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7849

 

29.01.2015

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Zum Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 16/7772) „Nordrhein-Westfalen fordert eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung“

 

 

 

Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

 

 

 

I. Sachverhalt

 

Anlässlich der Attentate in Paris wurde die Forderung der Einführung anlassloser Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder erhoben. Derweil wird verschwiegen, dass in Frankreich eine anlasslose, flächendeckende und massenhafte Vorratsdatenspeicherung bereits seit 2011 in Kraft ist. Ganz offensichtlich konnte sie diesen Terroranschlag nicht verhindern. Die Täter waren im Voraus polizeibekannt. Eine Überwachung dieser Personen fand bereits statt, sie war anlassbezogen und hat keinen erkennbaren Zusammenhang mit der in Frankreich praktizierten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Ein Nachweis, dass eine anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung einen Einfluss auf terroristische Taten oder deren Verhinderung hat, kann mithilfe der Anschläge in Paris nicht geführt werden.

 

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher Ebene, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. Es sind für eine solche massenhafte Datenspeicherung von den Richtern derartig enge Grenzen gesteckt worden, dass es eine anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung nicht mehr geben kann.[1]

 

 

 

 

 

 

II. Der Landtag stellt fest

 

1.     Die Opfer der terroristischen Anschläge von Paris zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen zulasten bürgerlicher Rechte zu instrumentalisieren, ist ruchlos. Der Landtag weist dieses Ansinnen scharf zurück.

 

2.     Die Attentate in Paris zeigen einmal mehr, dass die Vorratsdatenspeicherung kein taugliches Mittel zur Prävention von Terrorismus ist.

 

3.     Eine anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung stellt immer einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und weitere Freiheitsrechte dar.

 

 

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

 

1.    sich auf allen politischen Ebenen für die Verhinderung jeglicher Pläne zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Marc Olejak

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

 

und Fraktion

 

 

 

 



[1] EuGH v. 8.04.2014, C-293/12 u. C-594/12 [Digital Rights Ireland u. Seitlinger u.a.]; Juristischer Dienst des EU-Parlaments, Gutachten für den LIBE-Ausschuss v. 22.12.2014, SJ 0890/14.


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!