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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8101

 

10.03.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der SPD

der Fraktion der CDU

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und

der Fraktion der FDP

 

 

 

 

Europäisches Semester kritisch begleiten - Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen unterstützen

 

 

I.        Hintergrund

 

 

Die Freien Berufe tragen zur Ent­wicklung und Sicherung unseres Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen Dienstleistungen hoher Qualität.

Sie sind zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Insgesamt sind rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland im Bereich der Freien Berufe tätig, in Nordrhein-Westfalen sind es mehr als 900.000 Menschen. Damit stellen die Freien Berufe rund 10 Prozent aller Erwerbstätigen. Die Zahl der Selbstständigen in den Freien Berufen in Nordrhein-Westfalen ist in der Zeit von 1970 bis 2013 von 64.000 auf 258.000 gestiegen. Zwischen 1991 und 2013 können die Freien Berufe einen Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 273.000 auf 589.000 verzeichnen.

 

Anfang Juni 2014 hat die Europäische Kommission im Rahmen des vierten Europäischen Semesters – dessen Ziel es ist, die Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten besser zu koordinieren – die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt, die zuvor vom Europäischen Rat beschlossen wurden. Bewertet wurden die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Pläne zur Haushaltskonsolidierung sowie die vorgelegten nationalen Reformprogramme.

 

In den Empfehlungen für Deutschland wird auch explizit auf die Freien Berufe Bezug genommen. Die Europäische Kommission ist demnach der Auffassung, dass die politischen Maßnahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor in den zurückliegenden Monaten begrenzt waren. Das Produktivitätswachstum sei in manchen Dienstleistungsbranchen besonders gering, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen. Nach wie vor bestünden „Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege“ stünden. Dazu gehörten Anforderungen an die Rechtsform, spezifische Vorschriften in Bezug auf die Gesellschafter sowie Vorgaben an die berufliche Qualifikation. In dem ergänzenden Begleitdokument wird in diesem Zusammenhang direkt auf den aktuellen OECD-Bericht 2014 verwiesen, wonach „freiberufliche Dienstleistungen in Deutschland, insbesondere von Architekten, Ingenieuren und Anwälten, im Vergleich zu anderen OECD-Ländern stark reguliert“ seien. Der Preiswettbewerb sei zudem in einigen Freien Berufen auf Grund der Existenz teilweise verbindlicher Gebührenordnungen eingeschränkt. Ferner sollen nach Auffassung der OECD die Pflichtmitgliedschaft und Selbstverwaltung der Kammern in den Berufsverbänden (und Handwerkskammern) im Hinblick auf die Zutrittsschranken hinterfragt und die Zulassungsvoraussetzungen gelockert werden.

 

Die Diskussion um das richtige Verhältnis zwischen Regulierung und Liberalisierung hat vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise eine neue Dimension bekommen. Verbraucherschutz und die anerkannt hohe Qualität der deutschen freiberuflichen Dienstleistungen dürfen im europäischen Binnenmarkt nicht auf der Strecke bleiben. Die Durchlässigkeit der Grenzen darf nicht zu einem Abbau von Qualitätsstandards und einem Verlust des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Leistungs- und Qualitätswettbewerb sind zu fördern.

 

 

II.       Der Landtag stellt fest:

 

1.         Der Landtag unterstützt das Ziel, die Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten besser zu koordinieren.

 

2.         Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2013 mit der Zustimmung zur überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dafür ausgesprochen, dass jeder Mitgliedsstaat seine Regelungen über Berufsqualifikationen, die den Zugang zu Berufen regeln, zu überprüfen und zu modernisieren hat. Die Herstellung von Transparenz über Regelungen von Berufen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird grundsätzlich begrüßt. Die Ermessensentscheidung und die Kompetenz zum Erlass oder zur Änderung von Regelungen über den Berufszugang liegen jedoch ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

 

3.         Wie auch schon im Beschluss „Den Meisterbrief als Grundlage der dualen Ausbildung sowie als Qualitätssiegel des Handwerks schützen“ (Drs. 16/4574) vom 18.12.2013 fordert der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bei der vorgesehenen gegenseitigen Evaluierung dem Erhalt der Funktionalität bestehender Systeme Rechnung getragen wird. Eine angestrebte Vereinheitlichung der Systeme darf nicht zu Lasten bestehender Standards gehen und muss das hohe Niveau beim Verbraucherschutz und der Qualität von Dienstleistungen, das System der Selbstverwaltung in unserem Land sowie die Qualität der Berufsausbildung im Bereich der freien Berufe beachten und fördern.

 

 


 

III.      Der Landtag beschließt:

 

1.         Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission auch weiterhin für eine Umsetzung der vorgenannten Forderungen stark zu machen.

 

2.         Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, das Fremdkapitalverbot für die Freien Berufe nicht in Frage zu stellen. Das Verbot der Fremdkapitalbeteiligung wurde 2012 vom Bundesfinanzhof als europarechtskonform anerkannt. Der Landtag unterstützt diese Entscheidung. Der Einfluss berufsfremder Interessen muss vermieden werden, damit die Unabhängigkeit der Tätigkeiten gewährleistet wird.

 

3.         Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, das bestehende System der Kosten- und Honorarordnungen der Freien Berufe nicht in Frage zu stellen. Kosten- und Honorarordnungen sichern eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung zu bezahlbaren Preisen.

 

 

 

Norbert Römer           Armin Laschet              Mehrdad Mostofizadeh       Christian Lindner

Marc Herter                Lutz Lienenkämper       Sigrid Beer                          Christof Rasche

Rainer Schmeltzer     Hendrik Wüst                Daniela Schneckenburger  Ralf Witzel

Thomas Eiskirch                                              Dr. Birgit Beisheim              Ralph Bombis

Markus Töns                                                    Stefan Engstfeld                  Dietmar Brockes

 

und Fraktion               und Fraktion                  und Fraktion                        und Fraktion

 


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