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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8108

 

10.03.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

Eine Vertretung von homosexuellen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen sowie eine des menschen- und bürgerrechtlichen Bereiches gehört unbedingt in den ZDF-Fernsehrat!

 

 

I.       Sachverhalt

 

Die sechzehn Landesregierungen haben sich im Januar 2015 auf den Entwurf eines geänderten ZDF-Staatsvertrags geeinigt, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur größeren Staatsferne der ZDF-Gremien umsetzen will

 

Der Entwurf versucht zwar, bei der Besetzung des künftigen ZDF-Fernsehrates der gewachsenen Vielfalt unserer Gesellschaft stärker als bisher gerecht zu werden. Das gelingt aber nicht durchgängig. Der Lebensbereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle/Transgender und Intersexuelle (LSBTI) wird erneut ausgegrenzt und der menschen- und bürgerrechtliche Bereich weiterhin nicht berücksichtigt. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Frage der Bürgerrechte im digitalen Raum vertreten werden soll.

 

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass diese beiden Bereiche auch im Jahr 2015 weiter aus den Gremien des ZDF ausgeschlossen bleiben, dessen Sendungen laut § 5 des Staatsvertrages „auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken“ sollen.

 

Dies wiegt umso schwerer, als dass diese Ausgrenzung erst in den letzten Monaten politisch entschieden wurde. In den zunächst vorliegenden Eckpunkten zum ZDF-Staatsvertrag der „politischen AG“ der Länder vom 07. Oktober 2014 waren LSBTI noch berücksichtigt. Im Arbeitspapier der „politischen AG“ zur Zusammensetzung des Fernsehrat des ZDF vom gleichen Datum ist der Bereich „LSBTTIQ (homosexuell-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queer)“ noch ausdrücklich unter den „16 Lebensbereichen“ aufgeführt, von denen es in der Vorlage hieß: „Diese sollen im Staatsvertrag verankert und den einzelnen Ländern zugewiesen werden.“ Ebenso aus den Beteiligungen ausgenommen wurde der Bereich der „Bürger- und Menschenrechte“. Es ist in keiner Weise ersichtlich, welche Argumente in den dazwischen liegenden vier Monaten dazu hätten führen können, diese Bereiche nicht mehr als relevant zu betrachten.

 

Vermutlich liegt die Änderung der berücksichtigten Lebensbereiche am vorgesehenen Besetzungsmodus. Die 16 definierten „Lebensbereiche“ wurden zur Besetzung auf die einzelnen Bundesländer verteilt, so dass z.B. Baden-Württemberg eine Person aus den Bereich „Jugend“ für den Fernsehrat benennen soll, Hessen eine aus dem Bereich „Migranten“ oder Rheinland-Pfalz eine aus dem Bereich „Menschen mit Behinderungen.“ Möglicherweise hat sich kein Bundesland gefunden, welches die Vertretung des Bereiches LSBTTIQ bzw. Bürger- und Menschenrechte übernehmen wollte.

 

Wenn sich keine Bundesländer finden, welche diese beiden gesellschaftlichen Bereiche auf Dauer übernehmen wollen, muss eine andere Lösung gefunden werden. Die evangelischen und katholischen Kirchen sind mit jeweils zwei Vertretungspersonen im ZDF-Fernsehrat gegenüber anderen Gesellschaftsgruppen überdurchschnittlich repräsentiert. Hier kann eine Umbesetzung der Gruppen vorgenommen werden, ohne einzelne Gruppen zu bevorzugen oder auszulassen, und ohne den Rat personell zu vergrößern.

 

 

II.      Der Landtag stellt fest:

 

·         Der Bereich „LSBTTIQ (homosexuell-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queer)“ ist untrennbarer Bestandteil unserer heutigen Gesellschaft und gehört in die Repräsentation der gesellschaftlichen Vielfalt, wie sie im ZDF-Fernsehrat abgebildet werden soll.

 

·         Menschen- und bürgerrechtliches Engagement ist ebenso untrennbarer Teil unserer Gesellschaft und muss im ZDF-Fernsehrat durch eine Vertretung berücksichtigt werden. Bei den Bürgerrechten muss ein Schwerpunkt der Vertretung auf die Bürgerrechte in der digitalen Welt gelegt sein.

 

 

III.    Der Landtag fordert die Landesregierung auf

 

·         sich dafür einzusetzen, dass der Entwurf zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (ZDF-Staatsvertrag) dahingehend nachverhandelt wird, dass die gesellschaftlichen Bereiche "LSBTTIQ" und "Bürger- und Menschenrechte" mit jeweils einer eigenen Vertretungsperson im ZDF-Fernsehrat berücksichtigt werden.

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Marc Olejak

Daniel Schwerd

 

und Fraktion


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