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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8452

 

21.04.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

 

 

Der Mittelstand im ländlichen Raum braucht Zugang zur schnellen Datenautobahn – Die Landesregierung muss zügig die EFRE - Richtlinie zur Förderung von Breitbandanschlüssen für Gewerbebetriebe vorlegen.

 

Wachstumstreiber der Zukunft ist die zunehmende Digitalisierung unserer Wirtschaft. Eine Studie des Branchenverband Bitkom mit dem Frauenhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung von Industrie 4.0 das jährliche Wachstum um bis zu 1,7 Prozentpunkte steigen könnte. Wachstum, dass Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner Wachstumslücke dringend gebrauchen könnte. So ist die Wirtschaft in den westdeutschen Flächenländern seit 1991 um 9 Prozentpunkte stärker gewachsen als in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen hätte ohne diese Wachstumslücke heute jährlich 3,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen und zusätzliche 300.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Mit anderen Worten: Ohne Wachstumslücke hätten wir heute nur gut halb so viele Arbeitslose und könnten Schulden zurückzahlen statt ständig neue Schulden zu machen. Nordrhein-Westfalen braucht daher eine Politik für mehr Wirtschaftswachstum.

 

Nordrhein-Westfalen ist Industrieland: 29 Prozent der Bruttowertschöpfung entfallen hier auf die Industrie. Zum Vergleich: Derzeit werden 26 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland durch das produzierende Gewerbe erzielt. Europaweit sind es nur 19 Prozent, im Vereinigten Königreich 15 Prozent und in Frankreich 13 Prozent. Entsprechend hoch ist das Wachstumspotential durch Industrie 4.0 in unserem Land.

 

Unsere Industrie ist mittelständisch geprägt: 94% der nordrhein-westfälischen Industrieunternehmen haben weniger als 250 Mitarbeiter. Wenn Industrie 4.0 eine Erfolgsgeschichte werden soll, müssen wir insbesondere den industriellen Mittelstand mitnehmen. Dieser braucht zügig Zugang zur schnellen Datenautobahn. Knapp ein Drittel der deutschen Unternehmen bezeichnen laut DIHK-Unternehmensbarometer eine unzureichende Breitbandversorgung als Hindernis für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Ohne leistungsfähige Breitbandanschlüsse wird unser Mittelstand bei Industrie 4.0 abgehängt.

 

 

Der Ausbau des schnellen Internets kommt in Nordrhein-Westfalen jedoch nur langsam voran. Dem Breitbandatlas des TÜV Rheinland zufolge stieg die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in Nordrhein-Westfalen von Ende 2012 bis Mitte 2014 gerade einmal um 1,6 Prozentpunkte. In Bayern stieg die Verfügbarkeit dagegen im gleichen Zeitraum um 18,7 Prozentpunkte. Nordrhein-Westfalen muss aufpassen, dass es nicht erneut von der wirtschaftlichen Entwicklung im Rest der Republik abgehängt wird.

 

Eine besondere Herausforderung stellt der Ausbau im ländlichen Raum dar: Nur ein Drittel der Haushalte verfügen hier bislang über schnelles Internet von mindestens 50 Mbit/s. Gerade der ländliche Raum ist jedoch Heimat von vielen „Hidden Champions“. Sie brauchen dringend einen Anschluss an das schnelle Netz, um auch zukünftig auf dem Weltmarkt bestehen zu können. Den hohen Ausbaukosten steht im ländlichen Raum eine geringere Nutzerzahl gegenüber, was den einzelnen Anschluss im Vergleich zum städtischen Bereich um ein vielfaches verteuert. Entsprechend hoch sind dadurch im ländlichen Raum die Wirtschaftlichkeitslücke sowie der Förderbedarf. Die rot-grüne Landesregierung will jedoch bis 2020 nur überschaubare 60 Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung stellen. Zum Vergleich: der Freistaat Bayern stellt bis 2017 2 Mrd. Euro für den flächendeckenden Ausbau zur Verfügung.

 

Neben einer notwendigen Überarbeitung des Breitbandförderprogramms der NRW.BANK (DS 16/7162), einer zügigen Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie (DS 16/7771) sowie einer effizienten Verwendung der Mittel aus der digitalen Dividende II (DS 16/8116) benötigt Nordrhein-Westfalen dringend mehr Fördermittel für den Anschluss von Gewerbebetrieben an das schnelle Internet von mindestens 50 Mbit/s. Dies scheint auch die Landesregierung grundsätzlich so zu sehen und hat daher bereits im März 2014 angekündigt, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Versorgung von Gewerbebetrieben mit Breitbandanschlüssen zur Verfügung zu stellen. Der Erkenntnis lässt die Landesregierung jedoch keine Taten folgen: 16 Monate nach Start der aktuellen EFRE-Förderperiode und 13 Monate nach der Ankündigung, über EFRE auch Breitbandanschlüsse für Gewerbebetriebe zu fördern, liegt immer noch keine Förderrichtlinie des Landes vor.

 

Die Versorgung von Gewerbebetrieben mit schnellem Internet offenbar scheint keine besondere Priorität für die Landesregierung zu haben: Neben der fehlenden Förderrichtlinie ist auch das Programmvolumen überschaubar. Gerade einmal 10 Mio. Euro will die Landesregierung bis 2020 für den Anschluss von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellen. Darüber hinaus verzichtet die Landesregierung nach bisherigem Kenntnisstand auf eine landesseitige Co-Finanzierung. Kommunen, die eine EFRE-Förderung für Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen wollen, müssen die notwendige Co-Finanzierung alleine stemmen. Gerade Kommunen in Nothaushalten oder in der Haushaltssicherung wird dies kaum gelingen.

 

 

Der Landtag beschließt:

 

1.    Die Landesregierung wird aufgefordert, zügig die EFRE-Förderrichtlinie zur Versorgung von Gewerbebetrieben mit schnellem Internet vorzulegen.

2.    Die Landesregierung wird aufgefordert, das hierfür bereitgestellte Programmvolumen im EFRE auf 10 Mio. Euro jährlich aufzustocken.

3.    Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderliche Co-Finanzierung zu 100 Prozent aus Landesmitteln zu erbringen, damit insbesondere Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung entsprechende Fördermittel abrufen können. Dies kann durch eine Prioritätensetzung, durch Umschichtungen oder durch sich abzeichnende Minderausgaben des Landes erfolgen.

4.    Das Förderprogramm muss technologieneutral für NGA-Projekte gestaltet werden. Da Gewerbebetriebe in der Regel besonders große und symmetrische Bandbreiten benötigen, sind solche Ausbauprojekte in der Fördermittelvergabe zu priorisieren, die eine hohe Down- und Uploadrate gewährleisten. 

5.    Daneben sind solche Projekte in der Fördermittelvergabe zu priorisieren, mit deren Hilfe auch die Erschließung von an Gewerbegebiete angrenzender Wohngebiete kostengünstig realisiert werden kann.

6.    Neben der klassischen Baukostenzuschussförderung zur Deckung bestehender Wirtschaftlichkeitslücken soll das Förderprogramm auch die Förderung kommunaler Betreibermodelle ermöglichen.

7.    Neben Betrieben in Gewerbegebieten muss auch der Anschluss einzelner Betriebe außerhalb solcher Gebiete möglich sein, da Nordrhein-Westfalens Mittelstand nicht nur in Gewerbegebieten ansässig ist.

 

 

 

 

Armin Laschet           

Lutz Lienenkämper

Hendrik Wüst

Dr. Stefan Berger

Thorsten Schick

Robert Stein

 

 

und Fraktion

 


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