LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/9059 |
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22.06.2015 |
Aktuelle Stunde
auf Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Das Land NRW muss Position gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung beziehen.
Am Samstag, den 20.06.2015, hat sich nach Medienberichten der SPD-Parteikonvent für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Damit sind sich nun beide Parteien der Großen Koalition in Berlin einig, einen zweiten Anlauf zu versuchen, diese in Deutschland einzuführen.
Der zugrunde liegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung stellt unzweifelhaft einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH stellten in ihren Urteilen klar, dass die verdachtsunabhängige und damit flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit den Grundrechten der Bürger zu vereinbaren ist. Es ist zweifelhaft, ob der vorgelegte Gesetzentwurf die fundamentalen Kritikpunkte der Gerichte erfüllt. Bürgerrechtsorganisationen haben bereits angekündigt, gegen ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu klagen.
Aus diesen Gründen muss sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit diesem aktuellen für die Landespolitik wichtigen Thema befassen.
Dr. Joachim Paul
Marc Olejak
Oliver Bayer
Daniel Schwerd
und Fraktion