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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/906

 

17.09.2012

 

 

Neudruck

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 337 vom 15. August 2012

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/624

 

 

 

Die Kölner Jahnwiesen öffentlich zugänglich erhalten

 

 

 

Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 337 mit Schreiben vom 14. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die "Jahnwiesen" im Kölner Stadtteil Müngersdorf sind eine öffentlich zugängliche Grünfläche in unmittelbarer Nähe des Kölner Rheinenergiestadions, des Schwimmstadions, von Sportvereinen und der Sporthochschule. Auf der Fläche sind sieben Fußballplätze markiert, die von der Sporthochschule verwaltet werden.

 

Die Jahnwiesen sind 1921 gemeinsam mit den Stadionanlagen entstanden, und seit dieser Zeit ein zentraler Ort des öffentlichen Sports und der Naherholung. Neben Hobby- und Jugendfußballern finden auch viele andere Sportler hier Platz, z. B. Jogger, Bogenschützen, Volleyballer, Frisbee- und Federballspieler. Im Juli 2012 fanden hier die deutschen Meisterschaften im Bumerangwerfen statt.

 

Besondere Bedeutung hat der hier stattfindende Come-Together-Cup, ein Benefiz-Fußballfest mit Rahmenprogramm gegen Diskriminierung und Homophobie im Fußball, veranstaltet vom Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V.

 

Aber auch für Bauernmärkte, Volksfeste und Flohmärkte werden die Jahnwiesen genutzt. Im Sommer und bei Open-Air-Konzerten dient die Wiese als Liegefläche und Erholungsgebiet.

 

Die Jahnwiese steht unter Denkmalschutz und ist Teil eines Landschaftsschutzgebiets.

 

Diese Fläche soll nun möglicherweise einem Fußball-Leistungszentrum des DFB weichen. Es soll teilweise mit Gebäuden bebaut werden, ein Gutachten der Kölner Sportstätten GmbH mit dem Arbeitstitel „DFB Campus Köln“ wurde dazu in Auftrag gegeben, Pläne für insgesamt 4 Gebäude mit Hotel und Restaurant, Konferenzsälen und Sportmedizin sind bereits erstellt. Die Fläche wäre für die Kölner Bürger nicht mehr frei zugänglich oder nutzbar. 

 

Der Widerstand in der Kölner Bevölkerung ist groß, es sind mehrere Tausend Unterschriften gesammelt worden, es haben Demonstrationen und Proteste stattgefunden. Alternative Flächen, die nicht diese Bedeutung für den Kölner Volkssport haben, lassen sich in naheliegenden Stadtbereichen finden.

 

 

1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung solchen frei zugänglichen Stätten des Breitensports zu?

 

Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung dazu bekannt, auch frei zugängliche Sporträume und Sportstätten als wichtigen Teil einer integrierten Stadtplanung zu sehen. Frei zugängliche Sportgelegenheiten sollen dazu beitragen allen Menschen Zugang zum Sport zu ermöglichen. Die Ausweisung frei zugänglicher Sporträume und Sportstätten ist eine kommunale Aufgabe.

 

 

2. Wie beurteilt die Landesregierung den geplanten Einzug in Privatnutzung und die Bebauung der Kölner Jahnwiesen?

 

Der Umgang mit dem kommunalen Eigentum an Grund und Boden, eine Einschränkung der Zugänglichkeit oder ein Verkauf an Private, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommune. Innerhalb der Grenzen, die spezialgesetzliche Vorschriften wie z. B. das Denkmalschutzgesetz und das Landschaftsgesetz setzten, haben Städte und Gemeinden eine eigene Planungshoheit und bestimmen Art und Maß der Nutzung des Gemeindegebiets. Dabei sind die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange sachgerecht unter- und gegeneinander abzuwägen. Zudem sind die rahmensetzenden Inhalte der Raumordnung und Landesplanung zu beachten; im Falle der Jahnwiesen weist der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln einen „Waldbereich mit Vorrang für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung“ aus als Teil eines „Regionalen Grünzugs“.

 

 

3.       Wie ist diese Umnutzung mit dem Denkmalschutz der Jahnwiesen in einem Landschaftsschutzgebiet rechtlich zu bewerten?

 

Die Jahnwiesen sind als Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Müngersdorfer Stadion“ seit 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen.

 

Eine Umnutzung der Jahnwiesen für bauliche Zwecke, nicht aber die bloße Änderung der Eigentums- und Zugangsrechte, stellt eine erlaubnispflichtige Maßnahme nach § 9 DSchG NW dar. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn entweder „Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen“ (§ 9 Abs. 2 a) DSchG NW)
oder wenn „ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt“ (§ 9 Abs. 2 b) DSchG NW).

 

Im bauleitplanerischen Änderungsverfahren kann der Träger der Landschaftsplanung – in diesem Fall die kreisfreie Stadt Köln – der Planung aus naturschutzfachlichen Gründen widersprechen. Tut er dies nicht, so treten gemäß § 29 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplans die diesem widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft.

 

 

4.       Wird sich die Landesregierung für den Erhalt der Jahnwiesen in der gegenwärtigen Form für die Nutzung durch die Bürger einsetzen? Bitte geben Sie die Art der Unterstützung an.

 

Die Landesregierung respektiert die kommunale Planungshoheit in vollem Umfang, wird allerdings ebenso die ordnungsgemäße Anwendung von Denkmalschutz- und Naturschutzrecht überwachen und die Einhaltung der landesplanerischen Ziele sicherstellen.

 

 


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