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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9592

 

25.08.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Internetanschlüsse müssen halten, was sie versprechen!

 

 

I. Sachverhalt

Viele „Internet-Kunden“ kennen das Problem, dass die Geschwindigkeit ihres Internetanschlusses deutlich den in der Werbung angegebenen Werten hinterherhinkt (16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s, etc.). Dies gilt für den Download als auch für den Upload. Grund dafür sind die intransparenten „bis zu“ Tarife der Anbieter, die oftmals nur rudimentäre Anhaltspunkte für Endkunden liefern, hinsichtlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Datenrate.

Auch die Bundesnetzagentur kritisiert diese Intransparenz. In den Jahren 2012 und 2013 wurden deshalb zwei empirische Studien zur Dienstequalität von Internetanschlüssen durchgeführt. Die Studien ergaben, dass nur knapp 16% der teilnehmenden Nutzer im Jahr 2013 die volle vermarktete Datenübertragungsrate zur Verfügung stand (19,5% im Vorjahr). Die Bundesnetzagentur kam daher zum folgenden Ergebnis:

„Die Untersuchung hat ergeben, dass es über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz zwischen der vertraglich vereinbarten Maximaldatenübertragungsrate und der tatsächlich realisierten Datenübertragungsrate gibt. Der Endkunde weiß nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung bestehen keine standardisierten Prozesse, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten.“

Die derzeitige Praxis widerspricht daher eindeutig den Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes, das eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information des Verbrauchers auf eine klare, verständliche und leicht zugängliche Form einfordert (vgl. §§ 43a und 45n TKG). Aus diesem Grund empfiehlt die Bundesnetzagentur ein „einheitliches und insbesondere verbindliches Regelungskonzept“ und legte dieses im Jahr 2014 im Rahmen einer „Transparenzverordnung“ vor. Vorgaben des Entwurfs waren u.a. verbindliche Informationen für den Endkunden, welche Datenrate der Internetanbieter garantiert und wie diese durch den Verbraucher überprüft werden können.

Nach Kritik von Internetanbietern hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium bis heute keine entsprechende Verordnung erlassen und es dadurch versäumt,  Verbraucherschutz und Wettbewerb zu stärken. Es steht zu befürchten, dass das die „Transparenzverordnung“ weiter verzögert und/oder verwässert wird.

Dabei ist eine Stärkung von Transparenz und Wettbewerb dringend notwendig. Dem aktuellen State of the Internet Report von Akamai zufolge, beträgt die durchschnittliche Internetgeschwindigkeit in Deutschland gerade einmal 10,2 Mbit/s im Download (Platz 26 der Welt). Viele europäische Länder können mit besseren Platzierungen aufwarten. Die angrenzenden Niederlande kommen auf 15,3 Mbit/s (50% mehr).

II. Der Landtag stellt fest:

1)    Nach Aussage der Bundesnetzagentur weicht die Leistungsfähigkeit von Internetanschlüssen deutlich von den Maximalwertangaben der Anbieter ab. Dem Endkunden fehlt ein transparenter Überblick über die Leistungsfähigkeit seines Internetanschlusses.

2)    Eine verbraucherfreundliche Regulierung ist überfällig, um Transparenz und dadurch mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Dies kann sich positiv auf die tatsächlich verfügbare Internetgeschwindigkeit auswirken.

 

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

 

sich auf Bundesebene für den zügigen Erlass einer entsprechenden „Transparenzverordnung“ (§ 45n TKG) einzusetzen. Diese muss den Verbraucherschutz stärken und klare Vorgaben zur Dienstequalität (engen Korridor für Down- und Upload-Rate, Latenzzeit) und eine nutzerfreundliche Messbarkeit der Leistungsfähigkeit des Dienstes für Endkunden beinhalten. Zudem müssen durchsetzbare Rechte (Sonderkündigungsrecht, Schadenersatz) für den Verbraucher eingeführt werden.

 

Michele Marsching

Marc Olejak

Daniel Schwerd

 

und Fraktion

 

 

 

 


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