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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9595

 

25.08.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Nordrhein-Westfalen braucht eine Digitalisierungs-Offensive

 

 

I.              Ausgangslage

 

Die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Mit ihr gehen große Chancen für die Gesellschaft einher. Niedrige Eintrittshürden für Inhalte aller Art und im Prinzip grenzenloser Zugang dazu ermöglichen eine nie dagewesene Kultur- und Meinungsvielfalt. Weltweite Kommunikation und politische Partizipation werden erleichtert. Die Transparenz administrativer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Strukturen erhöht sich, Teilhabe und Austausch werden erleichtert. Innovationen, Wachstum und Beschäftigung entstehen durch digitale Geschäftsmodelle oder auch neue Wege für Marketing und Vertrieb. Der gesellschaftliche Wohlstand insgesamt nimmt dadurch zu.

 

Um die Chancen des digitalen Wandels optimal zu nutzen, die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an Fortschritt und Wohlstand sicherzustellen, technologischen Fortschritt weiter zu ermöglichen sowie die Wachstumspotentiale für Industrie und Mittelstand zu heben, müssen die politischen Rahmenbedingungen auf das digitale Zeitalter ausgerichtet werden. Dazu muss die Digitalisierung als umfassender Megatrend erkannt werden, der alle Politikbereiche jenseits althergebrachter Zuständigkeiten durchdringt. Damit ein Land von der weltweiten Entwicklung nicht dauerhaft abgehängt ist und so zu einem Digitalisierungs-Verlierer wird, muss Digitalpolitik darüber hinaus als eine Priorität verstanden werden, die im Mittelpunkt von Parlaments- und Regierungsarbeit steht.

 

Davon ist Nordrhein-Westfalen noch immer weit entfernt. Eine umfassende und kohärente Digitalstrategie ist in den vergangenen Jahren nicht entwickelt worden. Ein einheitlicher Ansprechpartner oder Verantwortlicher auf Seiten der Landesregierung existiert genauso wenig wie ein spürbarer Fortschritt im Bereich der elektronischen Verwaltung. Und die aus der Not heraus geborene Regierungserklärung der Ministerpräsidentin zur Digitalpolitik im Januar 2015 war ein vollständiger Fehlschlag, der obendrein keine einzige substantielle Maßnahme zur Stärkung der Digitalisierung enthalten hatte.

 

Die Konsequenzen dieser Politik sind messbar. Nordrhein-Westfalen ist bei der Digitalisierung abgehängt: Im Deutschlandvergleich steht Nordrhein-Westfalen bei der Internet-Nutzung laut dem jüngsten D21-Digital-Index als schlechtestes westdeutsches Bundesland da. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entwicklung zum Vorjahr sogar negativ war und NRW einen Platz eingebüßt hat. Auch im Bereich der Breitbandnutzer schließt das Land auf einem schwachen neunten Platz ab – und damit schlechter als alle anderen westdeutschen Bundesländer außer Hessen und dem Saarland.

 

Auch das in Nordrhein-Westfalen schwach ausgeprägte Gründerklima ist ein Indikator für den Aufholbedarf bei der Digitalisierung des Landes. So ist die Gründungsquote in NRW im Deutschlandvergleich laut KfW-Gründungsmonitor 2014 unterdurchschnittlich. Während sich Länder wie Hessen und Rheinland-Pfalz neben den traditionell gründungsreichen Stadtstaaten in den vergangenen Jahren nach vorne geschoben haben, tritt Nordrhein-Westfalen auf der Stelle.

 

Und nicht zuletzt die erheblichen Probleme des Landes beim Wirtschaftswachstum und im Arbeitsmarkt könnten durch einen kräftigen Digitalisierungsimpuls angegangen werden. Denn die seit Jahren zu verzeichnende schwächere Dynamik hat sich mittlerweile zu einer Wachstumslücke etwa im Vergleich zu Bayern von acht Prozentpunkten aufgetürmt. Die Unternehmensberatung McKinsey hat errechnet, dass dem Land und seinen Kommunen damit 3,2 Mrd. theoretisch möglicher Steuereinnahmen entgangen sind und den Bürgerinnen und Bürgern 300.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu wenig zur Verfügung stehen. Ein trauriges Ergebnis ist die höchste Arbeitslosenquote aller westdeutschen Flächenländer – wobei ganz aktuell im Berichtsmonat Juli 2015 mit Thüringen und Sachsen auch zwei ostdeutsche Länder an Nordrhein-Westfalen vorbeigezogen sind. Das allein ist mehr als Anlass zum Handeln.

 

 

II.            Handlungsnotwendigkeiten

 

Nordrhein-Westfalen benötigt eine Digitalisierungs-Offensive. Die Landespolitik muss dafür ihre digitale Lethargie hinter sich lassen. Landtag und Landesregierung müssen endlich aktiver werden. Es darf nicht dabei bleiben, dass die Landesregierung auf der einen Seite schlechte Rahmenbedingungen für die digitale Gesellschaft schafft und Privatinitiative durch Bürokratie und andere Belastungen abwürgt, gleichzeitig jedoch keinen einzigen eigenen Beitrag für eine stärkere Digitalisierung leistet und Verantwortung auf alle anderen abwälzt.

 

Die Landespolitik muss endlich zu einem Treiber der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen werden. Dafür ist ein mutiges und konsistentes Maßnahmenbündel erforderlich.

 

1) Ein digitales Nordrhein-Westfalen braucht eine flächendeckende Breitband-

    Infrastruktur

 

Digitale Demokratie, eGovernment, steigende politische Partizipation, kultureller und gesellschaftlicher Austausch, vielfältige Medien- und Kunstangebote, Wirtschaft 4.0 – das alles ist ohne eine flächendeckende Breitbandversorgung nicht möglich. Voraussetzung für den Zugang zu und die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ist ein Zugang zum Breitbandnetz.

 

Viele Regionen in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im ländlichen Bereich – sind jedoch noch immer digital abgehängt. Insgesamt verfügen über 40 Prozent der Haushalte in ländlichen Regionen über keinen schnellen Breitbandzugang. Die aktuelle umfassende MICUS-Studie zeigt zudem auf, dass die Landesregierung das für 2018 gesteckte Breitbandziel einer flächendeckenden Hochleistungsversorgung zu verfehlen droht. Denn der Breitbandausbau geht nur sehr schleppend voran. In 393 von den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen besteht laut der Studie nach wie vor Handlungsbedarf.

 

Deshalb muss die Landesregierung endlich mehr Tempo beim Breitbandausbau an den Tag legen. Neben regulatorischen Maßnahmen ist es dabei erforderlich, dass der Anschluss von Wohn- und Gewerbegebieten insbesondere in kleineren und ländlichen Kommunen auch mit Fördermitteln unterstützt wird.

 

Leider hatte es die Landesregierung versäumt, eine Prioritätsachse "Breitbandausbau" im Operationellen Programm für die Europäischen EFRE-Wirtschaftsfördermittel (EFRE) vorzusehen, obwohl die EFRE-Verordnung der EU dies explizit ermöglicht. Daher muss eine stärkere Digitalisierung gemeinsam mit einem schnelleren Ausbau des flächendeckenden Breitbandnetzes die erste Querschnitts-Priorität bei der Vergabe europäischer Wirtschaftsfördermittel sein. Die konkreten Förderinstrumente im Rahmen von EFRE müssen deshalb so konzipiert werden, dass der Anschluss von Gewerbe- und Wohngebieten trotz der fehelenden Prioritätsachse vorrangig unterstützt wird.

 

Auch die durch die Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur generierten Mittel müssen in den Breitbandausbau investiert werden. Deshalb muss die Landesregierung einen Breitbandförderfonds auflegen, der aus dem Nordrhein-Westfalen zustehenden Anteil des Versteigerungserlöses sowie EFRE-Mitteln gespeist wird. Ergänzt werden muss der Fonds in gleicher Höhe aus dem Erlösanteil des Bundes, der ebenfalls eine Verantwortung für den flächendeckenden Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Regionen trägt und Einkünfte aus der Versteigerung ohnehin dafür vorgesehen hat.

 

2) Nordrhein-Westfalen muss digitales Gründerland werden

 

Das Gründerklima in Nordrhein-Westfalen ist laut KfW-Gründungsmonitor im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich ausgeprägt. Die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer sind schlecht.

 

Dabei sind es gerade neue Unternehmensgründungen, die mit ihren innovativen Technologien und neuen Geschäftsmodellen die Digitalisierung voranbringen können. Deshalb müssen das Gründerklima in Nordrhein-Westfalen und die politischen Rahmenbedingungen dafür verbessert werden. Vor allem das Dickicht an Zuständigkeiten und für Gründungen notwendigen Behördengängen muss gelichtet und die überbordende Bürokratie abgebaut werden.

 

Dazu muss die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen "One-stop-shops" für Unternehmensgründerinnen und -gründer entwickeln. Ein einzelner – möglichst elektronischer – Behördengang muss in Nordrhein-Westfalen ausreichen, um ein Unternehmen zu gründen. Ab dem Zeitpunkt der Gründung muss es darüber hinaus ein bürokratiefreies Jahr für Gründer geben, in dem diese sich um die Entwicklung ihrer Ideen und Geschäftsmodelle kümmern können, anstatt Zeit mit Behördengängen und Verwaltungsformularen verbringen zu müssen.

 

Dieses Bürokratieabbauprogramm für Gründer muss durch weitere Maßnahmen zum Abbau von Bremsklötzen für Startups und zur Stärkung des Kapitalzugangs für junge Unternehmen flankiert werden. Dazu gehört auch, dass die Landesregierung die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Investmentbesteuerung verhindert, da dieses "Anti-Startup-Gesetz" die Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen massiv verschlechtern würde. Noch mehr Startups würden den Weg ins Ausland suchen, weil potentielle Geldgeber wie etwa "Business Angels" in Deutschland nicht mehr investieren.

 

Darüber hinaus sollten die u.a. im Antrag "Gründungskultur in Nordrhein-Westfalen stärken – Unternehmensgründer besser unterstützen und Wachstumskräfte revitalisieren" (Drs. 16/8133) skizzierten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Damit könnte die Gründerdynamik in Nordrhein-Westfalen belebt und ein starker Digitalisierungsimpuls ausgelöst werden.

 

3) Die Landesregierung muss zur Speerspitze eines landesweiten offenen W-LAN-Netzes werden

 

Ein flächendeckender Zugang zum Internet ist nicht nur für die Digitalisierung des Landes insgesamt, sondern auch für die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen und administrativen Prozessen sowie die Transparenz von Politik und Verwaltung unumgänglich. Neben dem dringend erforderlichen schnellen Ausbau von festnetzgebundenen Breitbandinfrastrukturen, welcher von der Landesregierung bis heute zu zögerlich vorangebracht wird, ist ein landesweites Netz offener W-LAN-Zugänge ein wichtiger Bestandteil davon.

 

Die zahlreichen privaten Freifunkinitiativen leisten in diesem Bereich bereits einen engagierten und bedeutenden Beitrag. Aber auch das Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Daher müssen sämtliche Einrichtungen und Liegenschaften in der Zuständigkeit des Landes bis Ende 2015 offene W-LAN-Zugänge für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben. Das würde nicht nur einen Beitrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur leisten, sondern auch einen Schub für die Verbreitung von eGovernment-Angeboten bringen.

 

4) Digitalisierung muss Leitgedanke in der Bildungspolitik werden

 

Die erfolgreiche Digitalisierung des Landes bedingt einen bildungspolitischen Kraftakt. Digitales Lehren und digitales Lernen müssen zu Kernbestandteilen des nordrhein-westfälischen Bildungssystems werden. Das bedeutet, dass die Digitalisierung der Leitgedanke einer modernen Bildungspolitik sein muss – von den Vorgaben im Lehramtsstudium über die Lehrpläne im Schulwesen bis zur technischen Ausstattung der Schulen.

 

Ziel muss sein, dass in Zukunft keine Schülerinnen und Schüler mehr die Schule und keine angehenden Referendarinnen und Referendare mehr die Universität verlassen, ohne "digital natives" zu sein. Programmiersprachen und IT-Anwendungen müssen besser vermittelt werden. Und die nordrhein-westfälischen Schulen müssen schnellstmöglich mit moderner digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Elektronische Tafeln in Klassenräumen müssen in allen Schulen genauso selbstverständlich sein wie W-LAN-Zugänge. Auch die Arbeiten an einer zentralen Online-Bildungsplattform müssen schneller vorangebracht werden. Diese Plattform muss möglichst bald auch zu einer offenen Schnittstelle für alle digitalen Produkte des Bildungsmarktes werden, so dass öffentliche, gemeinnützige oder kommerzielle Angebote mit einheitlichen Standards ausgestattet und von Schülern, Lehrern oder Eltern flexibel eingesetzt bzw. genutzt werden können.

 

5) Die digitale Gesellschaft braucht einen einheitlichen Ansprechpartner und Antreiber im  

    Parlament

 

Die Digitalisierung als allgegenwärtiges Megathema erfordert eine Abkehr von althergebrachten politischen Zuständigkeiten. Die Zersplitterung der Ministerien, Behörden und parlamentarischen Gremien, die sich mit einzelnen Aspekten der Digitalisierung befassen, ist kontraproduktiv und führt in Nordrhein-Westfalen zu einer behäbigen, unkoordinierten und wenig zielführenden Digitalpolitik. Die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin von Januar 2015, die unter dem Strich eine schlichte Ansammlung unterschiedlichster und wenig zusammenhängender Maßnahmen war, ist ein mahnendes Beispiel. Eine kohärente Strategie ist nicht zu erkennen. Darüber hinaus ist auch kein Ministerium federführend für die Digitalisierung des Landes zuständig.

 

Deshalb muss der Landtag die Initiative ergreifen und einen Impuls für einen ernsthafteren und strategischeren Ansatz der Landesregierung bei der Digitalisierung setzen. Dazu muss der Landtag einen Digitalausschuss einsetzen, in dem die Zuständigkeiten für alle für die Digitalisierung relevanten Themen gebündelt werden. Dieser könnte eine neue und nachhaltige Strategie für die Digitalisierung des Landes entwickeln und würde außerdem ein Signal für die Bedeutung der Digitalisierung für die Landespolitik setzen.

 

6) Digitalisierung, Fortschritt und Wohlstand erfordern Freiheit und Vertrauen

 

Um die Potentiale und Chancen der Digitalisierung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik nutzen zu können, ist ein Klima der Freiheit und des Vertrauens in die digitale Welt erforderlich. Denn nicht nur für unser politisches System sind die unbeschwerte Beteiligung der Menschen am Meinungsbildungsprozess sowie die durch die Digitalisierung grundsätzlich gestiegene Meinungsvielfalt zwingend erforderlich. Auch unser Wohlstand basiert auf Freiheit, auf Partizipation und auf Zukunfts-Optimismus, nicht auf Angst und Misstrauen. Gleichzeitig muss der Staat ein hohes Sicherheitsmaß und auch -gefühl für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, ohne dabei unverhältnismäßig stark freiheitsbeschränkend zu wirken.

 

Nicht nur angesichts der Debatte über die letztendlich lückenlose Überwachung durch amerikanische Geheimdienste laufen die von der Bundesregierung vorangetriebene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sowie regelmäßige Forderungen nach Ausweitungen von Überwachung und Ausspähung in die völlig falsche Richtung. Denn nicht noch mehr Überwachung und noch mehr Misstrauen sind notwendig – im Gegenteil: Das digitale Zeitalter benötigt ein hohes Maß an Datenschutz und damit an Vertrauen in den Umgang mit persönlichen Daten – sowohl durch den Staat als auch durch private Unternehmen.

 

Die Vorratsdatenspeicherung stellt allerdings nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus. Sie stellt durch die massenhafte gesetzlich erzwungene Speicherung von Daten bei Telekommunikationsunternehmen auch eine enorme Gefahr für den Datenschutz dar. Dass Datenverluste oder Datendiebstahl bei Telekommunikationsunternehmen leider nicht auszuschließen sind, hat nicht zuletzt die jüngste Vergangenheit regelmäßig gezeigt. Aber auch dem Missbrauch von privaten Daten sowie von Kenntnissen über die persönliche Kommunikation der Menschen durch private und staatliche Stellen wird durch die Massenspeicherung Tür und Tor geöffnet.

 

Besonders von der Vorratsdatenspeicherung profitieren werden daher auch ausländische Geheimdienste, die sich bei ihren Überwachungsaktivitäten schon jetzt ganz offensichtlich nicht an deutsches Datenschutzrecht halten. Diesen würden persönliche und sensible Daten der Bürger durch die Vorratsdaten bei Telekommunikationsunternehmen geradezu dargeboten werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit der schwerwiegendste Angriff auf den Datenschutz in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Und sie wirkt als Bremsklotz für die Digitalisierung. Er muss von der Landesregierung daher mit allen ihr zur Verfügung gestellten Mitteln verhindert werden.

 

 

III.           Beschlussfassung

 

1. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert,

 

a) die konkreten Förderinstrumente im Rahmen des EFRE-Programms so zu konzipieren,  

    dass der Anschluss von Gewerbe- und Wohngebieten mit breitbandiger  

    Internetversorgung vorrangig unterstützt wird. Ziel muss ein Breitbandförderfonds sein,

    aus dem der Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes in Nordrhein-Westfalen

    unterstützt wird.

 

b) diesen Breitbandförderfonds zusätzlich mit Mitteln auszustatten, die zur Hälfte aus den  

    Nordrhein-Westfalen zustehenden Anteilen aus dem Erlös der jüngsten

    Frequenzversteigerung und zur anderen Hälfte aus den entsprechenden Anteilen des

    Bundes generiert werden.

 

c) ein Programm zur Stärkung der Gründungskultur in Nordrhein-Westfalen aufzulegen.  

    Dieses soll u.a. ein bürokratiefreies Jahr für Gründerinnen und Gründer schaffen und die  

    Kapitalzufuhr junger Unternehmen in der Wachstumsphase verbessern.

 

d) das von der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Verschärfung der

     Investmentbesteuerung vorgesehene "Anti-Startup-Gesetz" zu verhindern.

 

e) zu veranlassen, dass sämtliche Einrichtungen und Liegenschaften in der Zuständigkeit

    des Landes bis Ende 2015 offene W-LAN-Zugänge für die Bürgerinnen und Bürger  

    eingerichtet haben.

 

f) ein umfassendes bildungspolitisches Programm "Digitales Lehren - digitales Lernen" zu

   entwickeln und bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen. Dabei müssen u.a.  

   Lehrpläne, Lehramtsstudium sowie Fortbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer  

   konsequent auf das digitale Zeitalter ausgerichtet werden.

 

g) die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung mit

    sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Sollte die

    Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Landes Nordrhein-Westfalens  

    Gesetzeskraft erlangen, muss dieses vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das

    Gesetz vorgehen.

 

2. Der Landtag beschließt, einen Digitalausschuss einzusetzen. In diesem werden die

    Zuständigkeiten für digitale Politik gebündelt.

 

 

 

Christian Lindner

Christof Rasche

Ralf Witzel

Marcel Hafke

Ralph Bombis

 

und Fraktion


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