< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9758

 

16.09.2015

 

 

 

 

Antrag

 

der Landesregierung

 

 

auf Zustimmung zu

einem Staatsvertrag

gemäß Artikel 66 Satz 2

der Landesverfassung

 

 

 

 

Achtzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

 

 

 

Die Landesregierung hat dem Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

 

Als Anlage übersende ich den Staatsvertrag in doppelter Ausfertigung mit der Bitte, die Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung herbeizuführen.

 

Zuständig ist die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien.

 

Je zwei Überstücke zur Weiterleitung an die Fraktionen sind beigefügt.

 

Gegenwärtig steht die Unterzeichnung der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch aus. Sobald die ausstehenden Unterschriften der Vertragspartner vorliegen, wird die Staatskanzlei Sie gesondert informieren.

 

 

 

gez. Sylvia Löhrmann


 


 


 


 

 


 


 


 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!