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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9858

 

25.09.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3911

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

Flüchtlingen ein Dach über den Kopf I:

Welche Immobilien in Landesbesitz kommen für Unterbringung in Frage?

 

 

"Ein Haus ist eine Arche, um der Flut zu entrinnen." - Katherine Mansfield

 

Die zahlreichen flüchtenden Menschen, die zurzeit zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, werden teils notdürftig in Turnhallen, teils in Zelten unter freiem Himmel untergebracht. Beides kann nur eine Notlösung sein, und der Winter naht. Unter den Flüchtlingen sind Kinder, Kranke und alte Leute, denen solche Provisiorien nicht zugemutet werden dürfen.

 

Die Landesregierung ist aufgefordert, alle eigenen Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbringung auszuschöpfen. Dazu eignen sich grundsätzlich auch eigene Immobilien, sowie die des Bundes in NRW, mindestens jedenfalls, wenn sie derzeit ungenutzt sind. Dazu sind insbesondere auch leerstehende Kasernen des Bundes ins Auge zu fassen, die Baumärkten und Turnhallen sowie Zeltstädten vorzuziehen wären, zumindest soweit damit aus Kriegsgebieten geflohene Menschen nicht traumatisiert werden können.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Immobilien der Landesregierung, ihrer Behörden oder ihrer Unternehmen, die grundsätzlich (ggf. nach kurzfristigen Umbaumaßnahmen) für die Unterbringungen von geflohenen Menschen geeignet sind, stehen zurzeit (mit dem Stand heute) leer bzw. werden derzeit nicht ihrem Zweck gebunden genutzt? Listen Sie diese Immobilien mit Eigentümer, eigentlichem Zweck, Lage, Größe und Angabe der Anzahl Menschen, die mutmaßlich darin untergebracht werden können, auf.

 

2.         Von welchen Immobilien in NRW des Bundes, seiner Behörden oder seiner Unternehmen hat die Landesregierung Kenntnis, welche grundsätzlich (ggf. nach kurzfristigen Umbaumaßnahmen) für die Unterbringungen von geflohenen Menschen geeignet wären, und die zurzeit (mit dem Stand heute) leerstehen bzw. derzeit nicht ihrem Zweck gebunden genutzt werden? Listen Sie diese Immobilien mit Eigentümer, eigentlichem Zweck, Lage, Größe und Angabe der Anzahl Menschen, die mutmaßlich darin untergebracht werden können, auf. Berücksichtigen Sie auch solche der Bundeswehr.

3.         Welche der Immobilien unter 1) und 2) werden aktuell für die Unterbringung von geflohenen Menschen bereitgestellt bzw. aktuell vorbereitet? Listen Sie diese Immobilien mit ggf. vorgesehenem Bereitstellungdatum und (geplanter) Anzahl Menschen, die darin untergebracht werden sollen, auf.

 

4.         Welches sind die konkreten Gründe für jede einzelne der übrigen, unter 1) und 2) genannten Immobilien, warum sie derzeit nicht für geflohene Menschen genutzt werden bzw. nicht für deren Unterbringung vorbereitet werden? Führen Sie das für jede nicht unter 3) genannte Immobilie aus.

 

5.         Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung ansonsten, um derzeit ungenutzte oder nicht zweckgemäß genutzte Immobilien des Landes oder des Bundes für Flüchtlingsunterbringung zu nutzen?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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