LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/9859 |
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25.09.2015 |
Kleine Anfrage 3912
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Flüchtlingen ein Dach über den Kopf II:
Welche Gästewohnungen können Flüchtlinge beherbergen?
"Statt Hütten für sich, bauen tausende Prachtwohnungen für wenige."
Arthur Schopenhauer
Die zahlreichen flüchtenden Menschen, die zurzeit zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, werden teils notdürftig in Turnhallen, teils in Zelten unter freiem Himmel untergebracht. Beides kann nur eine Notlösung sein, und der Winter naht. Unter den Flüchtlingen sind Kinder, Kranke und alte Leute, denen solche Provisiorien nicht zugemutet werden dürfen.
Die Landesregierung ist aufgefordert, alle eigenen Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbringung auszuschöpfen. Auch in Gästewohnungen des Landes, seiner Behörden und landeseigener Betriebe können Flüchtlingsfamilien wohnen. Solche Wohnungen des Bundes in NRW sind dafür ebenfalls geeignet. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat dabei sicher Vorrang vor der von solchen Gästen, die sich auch eine Hotelunterbringung leisten könnten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Über welche Gästezimmer und -wohnungen verfügt die Landesregierung, ihre Behörden oder ihre Unternehmen, die grundsätzlich (ggf. nach kurzfristigen Umbaumaßnahmen) für die Unterbringungen von geflohenen Menschen geeignet sind? Listen Sie diese Immobilien mit Eigentümer, Lage, Größe und Angabe der Anzahl Menschen, die darin untergebracht werden können, auf.
2. Von welchen Gästezimmer und -wohnungen in NRW des Bundes, seiner Behörden oder seiner Unternehmen hat die Landesregierung Kenntnis, welche grundsätzlich (ggf. nach kurzfristigen Umbaumaßnahmen) für die Unterbringungen von geflohenen Menschen geeignet sind? Listen Sie diese Immobilien mit Eigentümer, Lage, Größe und Angabe der Anzahl Menschen, die darin untergebracht werden können, auf.
3. Welche der Immobilien unter 1) und 2) werden aktuell für die Unterbringung von geflohenen Menschen genutzt bzw. aktuell vorbereitet? Listen Sie diese Immobilien mit ggf. vorgesehenem Bereitstellungdatum und (geplanter) Anzahl Menschen, die darin untergebracht werden sollen, auf.
4. Welches sind die konkreten Gründe für jede einzelne der übrigen, unter 1) und 2) genannten Immobilien, warum sie derzeit nicht für geflohene Menschen genutzt werden bzw. nicht für deren Unterbringung vorbereitet werden? Führen Sie das für jede nicht unter 3) genannte Immobilie aus.
5.
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung ansonsten, um Gästezimmer
und
-wohnungen des Landes oder des Bundes für die Flüchtlingsunterbringung zu
nutzen?
Daniel Schwerd