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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10291

 

24.11.2015

 

 

 

 

Antrag

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos)

 

 

 

Rechtssicherheit für offene WLANs: Bund darf die Wünsche der Bundesländer bezüglich der Störerhaftung nicht ignorieren!

 

I.          Erfolgreiche Bundesratsbefassung zur Störerhaftung

In seiner Sitzung am 6. November 2015 hat sich der Bundesrat deutlich für eine Änderung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Novelle des Telemediengesetzes (TMG) ausgesprochen. Zuvor hatten die Ausschüsse des Bundesrates für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen eine Änderung des Gesetzentwurfes empfohlen und einen geänderten Gesetzestext vorgeschlagen. Die zuständigen Regierungsmitglieder der Bundesländer haben in Ihren Reden teils deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geübt und die Notwendigkeit der Änderung hervorgehoben.

Malu Dreyer (Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz) formulierte in ihrer Rede, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht weit genug gehe. Der Zugang über WLANs werde in der heutigen Zeit immer wichtiger.

Peter Friedrich (Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten von Baden-Württemberg) betonte, dass öffentliches WLAN ein Faktor zur Steigerung der Lebensqualität sei. Es stelle einen Standortnachteil dar, dass Deutschland das Potential von WLANs nicht ausschöpfe. Die Störerhaftung setze den Betreiber einer nicht zumutbaren Rechtsunsicherheit aus.

Wolfgang Tiefensee (Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft von Thüringen) forderte, „dass sich die Bundesregierung dieses Bremsklotzes der digitalen Gesellschaft annimmt“. Der vorliegende Gesetzesvorschlag bewirke dahingegen eine Verschlimmerung.

Auch der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, Franz-Josef Lersch-Mensche, bezog eindeutig Stellung gegen weitere Rechtsunsicherheiten, ganz im Sinne des Antrages des Unterzeichners mit dem Titel „Rechtssicherheit für offene WLANs. Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates folgen!“ mit der Drucksachennummer 16/10056. Er erwähnte in seiner Rede ausführlich die Bedeutung von Freifunk-Initiativen und offenen Bürgerdatennetzen.

Der vorliegende Vorschlag, wie das Gesetz abgeändert werden könnte, wurde schließlich mehrheitlich vom Bundesrat angenommen und dem Bundesgesetzgeber damit anempfohlen.

 

II.         Nicht-Berücksichtigung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 13. November 2015 zu der Empfehlung des Bundesrates Stellung genommen (siehe Anlage 3 zur Bundestagsdrucksache 18/6745, S. 20). Zum relevanten Punkt, nämlich der Änderung des § 8 Abs. 4 TMG-Entwurf, heißt es in der Stellungnahme: „Die Bundesregierung wird das Anliegen eingehend prüfen.“

Nichts desto trotz hat die Bundesregierung bereits am 18. November, also gerade einmal 5 Tage später, mit der Bundestagsdrucksache 18/6745 den nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, und den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung weitergeleitet. Die Änderungen, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, wurden dabei ignoriert – das Gesetz wurde in seiner gegenwärtigen Form, einschließlich der unklaren Verpflichtung zu „angemessenen Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff“ und der Belehrungspflicht der Nutzer vorgelegt. Damit konterkariert die Bundesregierung alle Bemühungen, freie und offene Internetzugänge in unserem Land zu fördern, und gefährdet Freifunk-Initiativen und offene Bürgerdatennetze.

 

III.        Der Landtag stellt fest:

1.      Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novelle des Telemediengesetzes (TMG) der Bundesregierung ist nicht ausreichend, die notwendige Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN-Netzwerken zu schaffen. Er behindert die Verbreitung von freien und offenen Internetzugängen und gefährdet offene Bürgerdatennetze.

2.      Der Landtag begrüßt die Änderungen im Gesetzentwurf, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Sie sind geeignet, die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ohne dass die befürchteten negativen Auswirkungen auf Rechtssicherheit und Verbreitung offener WLANs zu erwarten sind.

3.      Der Landtag begrüßt die eindeutige Stellungnahme der Landesregierung im Bundesrat hierzu, sowie Ihre Initiativen, die Störerhaftung auf Bundesratsebene abzuschaffen und freie Bürgerdatennetze zu stärken.

 

IV.       Der Landtag appelliert an die Bundesregierung,

1.      die Vorschläge des Bundesrates zur Änderung des Telemediengesetzes nicht zu ignorieren, und ihren Gesetzentwurf dahingehend anzupassen.

 

V.        Der Landtag appelliert an den Bundestag,

1.    in der weiteren Beratung des Gesetzes die Änderungswünsche des Bundesrates einfließen zu lassen.

 

VI.       Der Landtag bittet die Landesregierung,

1.    ihre Bemühungen zur Abschaffung der Störerhaftung und zur Stärkung freier und offener Zugänge zum Internet sowie von Bürgerdatennetzen fortzusetzen;

2.    sich dafür einzusetzen, dass der Bundesrat die geeigneten und vorhandenen Mittel zur Einflussnahme auf diese Gesetzgebung in diesem Sinne ausnutzt.

 

 

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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