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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10535

 

17.12.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4148

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   fraktionslos

 

 

 

Lobbyeinfallstor Clearingstelle Mittelstand? Mehr Transparenz der Verfahren ist erforderlich 

 

 

Die Clearingstelle Mittelstand wurde vor zwei Jahren eingerichtet, um Gesetzesvorhaben frühzeitig, vor der Kabinettsbefassung, auf Mittelstands- und Wirtschaftsverträglichkeit zu überprüfen. Ein Schwerpunkt soll auf den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen liegen. Organisatorisch ist sie bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt, angehört werden in Clearingverfahren Kammern, Wirtschafts- und kommunale Spitzenverbände sowie der DGB.

 

Durch die außerordentlich frühe Einflussmöglichkeit, noch während der Erarbeitung im Ministerium und vor der Kabinettsbefassung, sowie durch die einseitige Besetzung der Interessengruppen besteht die Gefahr, dass Lobbyinteressen übergewichtet werden. Zudem sind in den Verbänden statt kleinen und mittleren Unternehmen auch oft gerade Großunternehmen einflussstark.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Änderungen an den entsprechenden Gesetzesentwürfen/Referentenentwürfen wurden aufgrund von Feedback der Clearingstelle vorgenommen? Listen Sie für jedes Vorhaben die jeweils veränderten Textstellen auf, wie sie unmittelbar vor dem Clearingverfahren verfasst waren, gegenübergestellt den Versionen derselben Textstellen nach dem Clearingverfahren vor der jeweiligen weiteren Beratung, mit den jeweiligen Zeitpunkten. Unveränderte Textstellen müssen nicht aufgelistet  werden.

 

2.         Auf welche Teile der Stellungnahmen der Clearingstelle bzw. einer der befragten Organisationen bezieht sich jede vorgenommene Veränderung? Markieren sie solche Textstellen, die aus Stellungnahmen wörtlich oder nahezu wörtlich entommen worden, gesondert.

 

3.         Welche dieser Veränderungen sind Anforderungen, die speziell zur Förderung kleiner Unternehmen und Einzelunternehmern vorgenommen worden sind?

 

4.         Welche dieser Veränderungen ist im folgenden Verfahren inhaltlich nicht mehr zurückgenommen und somit gültig geworden? Spätere redaktionelle Änderungen an diesen Veränderungen sind damit nicht gemeint.

 

5.         Wie wurde jeweils sichergestellt, dass andere Anforderungen, u.a. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerschutz bei jeder dieser Veränderungen gleichwertig sichergestellt wurden?

 

 

 

Daniel Schwerd


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