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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11213

 

23.02.2016

 

 

 

 

Antrag

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos)

 

 

 

„Wirkungslos und unmenschlich“: NRW darf dem „Aslypaket II“ nicht zustimmen!

 

 

 

I.          Sachverhalt

 

Das Bundeskabinett hat beschlossen, mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche Verschärfung des aktuellen Asylrechts auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Der Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag befasst sich in diesen Tagen mit dem Paket und leitet es im Anschluss an den Bundesrat zur Beratung weiter. Nach derzeitiger Planung will der Bundestag die abschließende Beratung am 25. Februar 2016 durchführen, so dass die Länderkammer sich dann bereits am 26. Februar 2016 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst.

 

In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Weitere Länder werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, das betrifft Algerien, Marokko und Tunesien. Asylbewerbern steht künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen zu, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen. Verfahren sollen deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.

 

Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“. Insbesondere der ausgesetzte Familiennachzug wird als inhuman bewertet, steht doch die Familie unter einem besonderen grundgesetzlichen Schutz, sowie unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Familienzusammenführung dient auch der besseren Integration geflüchteter Menschen. Die immer neue Ausweisung von Ländern als „sichere Herkunftsstaaten“ und immer weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Entscheidungen stellt das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen in Frage. Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen mit weniger Leistungsbezügen zu bestrafen ist kontraproduktiv, zudem steht den geringen Einnahmen daraus ein hoher Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.

 

II.         Der Landtag stellt fest:

 

1.       Selbstverständlich stehen auch Familien geflüchteter Menschen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Recht von Familien, an einem sicheren Ort zusammenzuleben ist ein Menschenrecht. Familien integrieren sich leichter in eine neue Gemeinschaft als getrennt lebende Menschen.

2.       Immer neue Gebiete zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären und die Verfahren drastisch zu vereinfachen und Entscheidungen zu beschleunigen gefährdet das individuelle Recht auf Anhörung und auf individueller Bewertung der Fluchtgründe.

3.       Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen durch Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen dürfen nicht durch Absenkung des Leistungsbezuges bestraft werden, vielmehr müssen diese kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

4.       Das Existenzminimum darf nicht weiter unterlaufen oder durch weitere Abgaben abgesenkt werden. Die Verwaltung darf nicht durch neue Formalitäten mit geringem Nutzen zusätzlich belastet werden.

 

 

 

III.        Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

 

1.     die Gesetzesänderungen zum „Asylpaket II“ im Bundesrat abzulehnen, soweit sie zustimmungspflichtig sind und die Beratung im Bundesrat noch nicht abgeschlossen ist;

 

2.     sich auf allen politischen Ebenen gegen die Verschärfungen des „Asylpaket II“ einzusetzen und insbesondere die Einschränkungen des Familiennachzuges sowie die Absenkung des Leistungsbezuges bei Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu verhindern bzw. abzumildern.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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