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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11756

 

18.04.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4677

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Nicht genügend Gesamtschulplätze in Köln: Wer steht auf der Bremse?

 

 

 

Eltern in Köln, die für ihr Kind einen Gesamtschulplatz wünschen, gehen häufig leer aus. Dies zeigen die neuen Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen, die im Schulausschuss des Stadtrats Köln vorgestellt wurden. Bei den städtischen Gesamtschulen hat es 2.580 Anmeldungen gegeben. Nur 1.812 Kinder konnten jedoch von diesen angenommen werden. Damit mussten 30 % der Anmeldungen zurückgewiesen werden. Bei Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen konnten dagegen alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

 

Dabei hat die Stadt Köln in den letzten 10 Jahren die Gesamtschulplätze bereits erhöht. Wurden 2006 noch 1.328 Kinder auf Gesamtschulen aufgenommen, waren es 2016 rund 500 Kinder mehr. Doch steigt eben der Wunsch nach Gesamtschulplätzen ebenfalls stark an: Von 2.029 Anmeldungen im Jahr 2006 auf 2.580 im Jahr 2016.

 

Besonders stark betroffen sind aktuell Eltern, die ihr Kind in der Innenstadt, in den Stadtbezirken Kalk und Bocklemünd auf eine Gesamtschule schicken wollten. Die Gesamtschule Innenstadt konnte bei 226 Anmeldungen nur 110 Kinder aufnehmen. Auch die Gesamtschule Bocklemünd konnte nicht einmal die Hälfte der angemeldeten Kinder aufnehmen, nur 135 von 274. Auch in Kalk wurden nur 162 Kinder von 253 aufgenommen.

 

Seit Mai 2014 bemüht sich die Kölner Schulverwaltung, ein großes Schulgrundstück gegenüber dem Polizeipräsidium vom Land NRW zu kaufen. Bis heute liegt jedoch noch keine Antwort des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) vor, wann Kaufverhandlungen beginnen können. Die Entscheidung liegt offenbar derzeit beim NRW-Finanzministerium. Zugleich hat noch das Kölner Umweltamt Bedenken gegenüber diesem Schulstandort wegen des Verkehrslärms in Kalk. Es will ein detailliertes Lärmgutachten in Auftrag geben. Ein Termin, wann mit der Fertigstellung des Lärmgutachtens gerechnet werden kann, wird nicht genannt.

 

Das Ankaufsinteresse der Stadt Köln wurde im Mai 2014 gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) bekundet und im Juni 2015 bekräftigt. Bis heute liegt jedoch keine Antwort oder Zusage des BLB vor, mit der Stadt Köln in Kaufverhandlungen einzutreten, so bestätigt die Stadt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Warum liegt bislang noch keine Antwort auf das Kaufinteresse der Stadt Köln an dem bezeichneten Grundstück durch den BLB bzw. die verantwortlichen Behörden des Landes vor? Nennen Sie die derzeitigen Hindernisse und Gründe.

 

2.           Wie ist der bisherige Bearbeitungsverlauf dieser Anfrage der Stadt Köln innerhalb der Landesbehörden? Nennen Sie jeweilige beteiligte Stationen, Zeitpunkte und Entscheidungen.

 

3.           Wann kann die Stadt Köln mit einer definitiven Antwort bzw. dem Eintritt in Verkaufsverhandlungen rechnen?

 

4.           Wie bewertet die Landesregierung den Standort im Hinblick auf den Lärmschutz? Gehen Sie darauf ein, inwieweit lärmschützende Maßnahmen am Grundstück oder am Neubau durchgeführt werden könnten, und inwieweit das Land dabei unterstützen könnte.

 

5.           Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung mit Gesamtschulplätzen in Köln? Gehen Sie darauf ein, ob mit 30% Zurückweisungen eine ausreichende Versorgung gegeben sein kann.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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