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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11884

 

03.05.2016

 

 

Neudruck

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4622 vom 29. März 2016

des Abgeordneten Rolf Seel   CDU

Drucksache 16/11624

 

 

 

Übergabe von Zuwendungsbescheide des Landes durch Landtagsabgeordnete

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Aachener Nachrichten berichteten in ihrer Ausgabe vom 5. März 2016, dass die SPD-Landtagsabgeordnete Daniela Jansen einen Zuwendungsbescheid des Landes über die Fortsetzung der Förderung in Höhe von 9.850 Euro zur Unterstützung traumatisierter weiblicher Flüchtlinge an den Aachener Frauennotruf übergeben habe. Der Landtag bewilligte, so berichteten die Aachener Nachrichten, im Haushaltsjahr 2015  900.000 Euro für die Beratungs- und Unterstützungsangebote der von Gewalt betroffenen weiblichen Flüchtlinge. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine Förderung des Landes.

 

Ein Förderbescheid ist ein Verwaltungsakt, der von einer Behörde erlassen wird. Mitglieder des Landtags sind daher nicht Aussteller der Förderbescheide. Auch ist ein Abgeordneter des Landtags kein Empfänger des Förderbescheides. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage die Landesregierung überhaupt Abgeordnete des Landtags bei der Übergabe von Förderbescheiden einbezieht.

 

 

 

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4622 mit Schreiben vom 3. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

 

 

1.      Ist die Berichterstattung der Aachener Nachrichten zutreffend, dass die Landtagsabgeordnete der SPD, Frau Daniela Jansen, einen Zuwendungsbescheid übergeben hat?

 

Nein. Der in der Kleinen Anfrage erwähnte Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbands Rheinland wurde dem Frauen-Notruf Aachen wie üblich und regelkonform auf dem Postweg zugestellt.

 

 

2.      Wer hat warum und auf welcher rechtlichen Grundlage entschieden, dass Landtagsabgeordnete Zuwendungsbescheide des Landes übergeben dürfen?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

3.      Wurden weitere Landtagsabgeordnete aus dem Raum Aachen vorab darüber informiert?

 

Siehe Antworten zu Fragen 1 und 2.

 

 

4.      Wurden auch bei anderen Förderungen die Zuwendungsbescheide/Förderzusagen durch Landtags­abgeordnete übergebenen (falls zutreffen bitte konkrete und vollständige Auflistung aller Ministerien)?

 

Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, wurde im vorliegenden Fall der Zuwendungsbescheid nicht durch eine Abgeordnete übergeben.

Der Landesregierung ist seit 2005 kein Fall bekannt, in dem ein Bescheid durch Landtagsabgeordnete übergeben wurde. Dabei wird davon ausgegangen, dass Handlungen von Mitgliedern der Landesregierung, die sie in dieser Funktion vorgenommen haben, nicht erfasst werden sollen, selbst wenn sie gleichzeitig Landtagsabgeordnete sind.

 

 

5.      Hält es die Landesregierung für sachlich geboten und rechtlich zulässig, dass Zuwendungsbescheide des Landes überhaupt an Abgeordnete ausgehändigt werden, mit dem Ziel, diese zu übergeben?

 

Die Landesregierung hält ein solches Vorgehen unabhängig davon, ob dieses im Einzelfall rechtlich zulässig sein könnte, nicht für sachlich geboten.

 

 


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