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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12026

 

19.05.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4677 vom 18. April 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/11756

 

 

 

Nicht genügend Gesamtschulplätze in Köln: Wer steht auf der Bremse?

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Eltern in Köln, die für ihr Kind einen Gesamtschulplatz wünschen, gehen häufig leer aus. Dies zeigen die neuen Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen, die im Schulausschuss des Stadtrats Köln vorgestellt wurden. Bei den städtischen Gesamtschulen hat es 2.580 Anmeldungen gegeben. Nur 1.812 Kinder konnten jedoch von diesen angenommen werden. Damit mussten 30 % der Anmeldungen zurückgewiesen werden. Bei Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen konnten dagegen alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

 

Dabei hat die Stadt Köln in den letzten 10 Jahren die Gesamtschulplätze bereits erhöht. Wurden 2006 noch 1.328 Kinder auf Gesamtschulen aufgenommen, waren es 2016 rund 500 Kinder mehr. Doch steigt eben der Wunsch nach Gesamtschulplätzen ebenfalls stark an: Von 2.029 Anmeldungen im Jahr 2006 auf 2.580 im Jahr 2016.

 

Besonders stark betroffen sind aktuell Eltern, die ihr Kind in der Innenstadt, in den Stadtbezirken Kalk und Bocklemünd auf eine Gesamtschule schicken wollten. Die Gesamtschule Innenstadt konnte bei 226 Anmeldungen nur 110 Kinder aufnehmen. Auch die Gesamtschule Bocklemünd konnte nicht einmal die Hälfte der angemeldeten Kinder aufnehmen, nur 135 von 274. Auch in Kalk wurden nur 162 Kinder von 253 aufgenommen.

 

Seit Mai 2014 bemüht sich die Kölner Schulverwaltung, ein großes Schulgrundstück gegenüber dem Polizeipräsidium vom Land NRW zu kaufen. Bis heute liegt jedoch noch keine Antwort des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) vor, wann Kaufverhandlungen beginnen können. Die Entscheidung liegt offenbar derzeit beim NRW-Finanzministerium. Zugleich hat noch das Kölner Umweltamt Bedenken gegenüber diesem Schulstandort wegen des Verkehrslärms in Kalk. Es will ein detailliertes Lärmgutachten in Auftrag geben. Ein Termin, wann mit der Fertigstellung des Lärmgutachtens gerechnet werden kann, wird nicht genannt.

Das Ankaufsinteresse der Stadt Köln wurde im Mai 2014 gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) bekundet und im Juni 2015 bekräftigt. Bis heute liegt jedoch keine Antwort oder Zusage des BLB vor, mit der Stadt Köln in Kaufverhandlungen einzutreten, so bestätigt die Stadt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage.

 

 

Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4677 mit Schreiben vom 18. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

 

 

1.      Warum liegt bislang noch keine Antwort auf das Kaufinteresse der Stadt Köln an dem bezeichneten Grundstück durch den BLB bzw. die verantwortlichen Behörden des Landes vor? Nennen Sie die derzeitigen Hindernisse und Gründe.

 

2.      Wie ist der bisherige Bearbeitungsverlauf dieser Anfrage der Stadt Köln innerhalb der Landesbehörden? Nennen Sie jeweilige beteiligte Stationen, Zeitpunkte und Entscheidungen.

 

3.      Wann kann die Stadt Köln mit einer definitiven Antwort bzw. dem Eintritt in Verkaufsverhandlungen rechnen?

 

Der BLB NRW hat der Stadt Köln sowohl schriftlich als auch mündlich geantwortet. In seinem Antwortschreiben vom 31.07.2014 hat der BLB NRW die Stadt Köln darüber informiert, dass das Grundstück für Landeszwecke benötigt werde und daher nicht zum Verkauf stehe. Diese Aussage hat der BLB NRW in Gesprächen mit Vertretern der Stadt Köln in den Jahren 2014 und 2015 wiederholt. Bis heute hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Das Finanzministerium wurde bisher von der Stadt Köln nicht auf das Grundstück angesprochen.

 

 

4.      Wie bewertet die Landesregierung den Standort im Hinblick auf den Lärmschutz? Gehen Sie darauf ein, inwieweit lärmschützende Maßnahmen am Grundstück oder am Neubau durchgeführt werden könnten, und inwieweit das Land dabei unterstützen könnte.

 

Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die Bebauung des Grundstücks wurden in einem Gutachten festgestellt und im Bebauungsplan festgesetzt. Die Federführung für das Bebauungsplanverfahren hatte die Stadt Köln. Es bestehen somit verbindliche Vorgaben für die spätere Errichtung von Gebäuden auf dem Grundstück.

 

 

5.      Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung mit Gesamtschulplätzen in Köln? Gehen Sie darauf ein, ob mit 30% Zurückweisungen eine ausreichende Versorgung gegeben sein kann.

 

Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger, somit der Stadt Köln. Das gilt auch für die Entscheidung über konkrete schulorganisatorische Maßnahmen, wie die Errichtung und den Ausbau von Schulen. Die Schulträger gestalten somit das örtliche Schulangebot in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Bedürfnisses. Das stellt eine komplexe Aufgabe dar, bei der eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu berücksichtigen ist. So verfügt die Stadt Köln gegenwärtig über mehr als 270 öffentliche Schulangebote.

 

Die Nachfrage nach Schulplätzen an Gesamtschulen übersteigt gegenwärtig die in der Stadt Köln vorhandenen Gesamtschulkapazitäten. Der Schulträger bemüht sich jedoch erkennbar darum, das örtliche Schulangebot bedürfnisgerecht zu gestalten und erhöht kontinuierlich die Aufnahmekapazitäten an den städtischen Gesamtschulen. Allein innerhalb der letzten 5 Jahre wurden etwa 500 zusätzliche Gesamtschulplätze zum Beispiel durch Errichtung neuer und Ausbau bestehender Gesamtschulen geschaffen.

 

Die Bezirksregierung Köln unterstützt die Stadt Köln bei dem weiteren Ausbau der Gesamtschulkapazitäten. Es finden regelmäßig Abstimmungsgespräche hierzu statt. Neben der Errichtung von zwei neuen Gesamtschulen sind auch weitere Zügigkeitserhöhungen, zum Teil bereits für das Schuljahr 2017/18, geplant.

 

 

 


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