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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12570

 

25.07.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4979

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Konsequenzen aus den Ermittlungen zum Brandanschlag in Altena

 

 

„Hass ist die Rache des Feiglings dafür, dass er eingeschüchtert ist.“

George Bernard Shaw

 

 

Am 03.10.2015 wurde ein Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena verübt. Zur Tatzeit schliefen sieben syrische Geflüchtete in dem Gebäude, als zwei Männer im Alter von 25 und 24 Jahren das Kabel des automatischen Rauchmelders durchtrennten und mit Benzin ein Feuer legten, so die bisherigen Erkenntnisse. Bei der Brandlegung wurde anscheinend mit hohem Sachverstand zielgerichtet vorgegangen. Die Bewohner konnten nur gerettet werden, weil Nachbarn den Schwelbrand rechtzeitig bemerkten.

 

Im Zuge der Ermittlungen schloss die Abteilung Staatsschutz der Polizei Hagen früh ein rechtsextremes Motiv der mutmaßlichen Täter aus, obwohl sie bei der Auswertung der Mobiltelefone unter anderem auf Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen gestoßen war und zuvor Daten gelöscht worden waren.

 

Die Staatsanwaltschaft klagte die Männer zunächst nur wegen schwerer Brandstiftung an. Die Brandstifter seien bisher nicht als rechtsmotivierte Täter bekannt, Durchsuchungen und Zeugenbefragungen hätten keine Hinweise zu diesem Kriminalitätsbereich offenbart, so hieß es von Seiten der Ermittlungsbehörden.

 

Erst nach einer Auswertung der Daten durch die Nebenklageanwälte im Prozess vor dem Landgericht Hagen wurde bekannt, was die mutmaßlichen Täter auf ihren Mobiltelefonen gespeichert hatten. Das Schwurgericht gelangte aufgrund dieser Erkenntnisse zu der Auffassung, dass nunmehr nicht mehr nur schwere Brandstiftung, sondern versuchter Mord in Betracht komme.

 


 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.         Hat die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen des Brandanschlags in Altena die zentralen Beweismittel, darunter die auf den Mobiltelefonen sichergestellten und später rekonstruierten Daten, selbst ausgewertet und auf ihre rechtliche Relevanz für das Verfahren überprüft? Geben Sie alle beteiligten Stellen an.

 

2.         Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft? Beurteilen Sie dabei bitte ebenfalls den Umgang mit den Erkenntnissen aus der Auswertung der Mobiltelefone sowie deren anschließende Bewertung und ihren Einfluss im Strafverfahren.

 

3.         Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass die Ermittlungsbehörden zukünftig Hinweisen auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nachgehen?

 

4.         Hat die Landesregierung eine Überprüfung anderer laufender Verfahren und Verfahren, in denen nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung abgesehen wurde, auf Hinweise gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit veranlasst bzw. beabsichtigt sie, dies zu tun? Geben Sie alle Maßnahmen an, die in diesem Sinne ergriffen wurden.

 

5.         Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Falle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein Absehen von der Verfolgung nach den §§ 153, 153a StPO grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt? Geben Sie auch an, inwieweit sie dies gegenüber den Staatsanwaltschaften kommuniziert hat.

 

 

 

Daniel Schwerd


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