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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12595

 

29.07.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4995

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Verfahren nach §175 StGB in Nordrhein-Westfalen

 

 

„Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit.“

William Ewart Gladstone

 

„Die Verfolgung und gesellschaftliche Ausgrenzung schwuler Männer und lesbischer

Frauen ist bislang nur unzureichend Gegenstand der Aufarbeitung bundes­republi­kanischer Geschichte.“ Diese Feststellung hat der Landtag NRW bereits am 26.03.2014 getroffen.

 

Während bundesweite Zahlen zum Ausmaß der Verfahren und Verurteilungen nach  dem homosexuellenfeindlichen §175 StGB vorliegen, ist unklar, welche Verfolgungsintensität es in Nordrhein-Westfalen zwischen 1946 und 1994 gab und welche regionalen Unterschiede dabei ggf. zutage getreten sind. Auch ist unklar, wie die jeweiligen Landesjustizminister in NRW Gnadengesuche von nach §175 StGB verurteilten Männern beschieden haben.

 

 

Daher frage ich die Landesregierung:

 

1.         Wie viele Ermittlungsverfahren auf Grundlage des §175 StGB hat es in den Jahren 1946 bis 1994 in Nordrhein-Westfalen gegeben? Differenzieren Sie nach Kalenderjahren sowie dem jeweiligen zuständigen Amts- bzw. Landgericht, und geben auch an, in wievielen dieser Fälle Untersuchungshaft angeordnet wurde.

 

2.         Wie viele Verurteilungen nach §175 StGB hat es in den Jahren 1946 bis 1994 in Nordrhein-Westfalen gegeben? Differenzieren Sie nach Kalenderjahren sowie dem jeweiligen zuständigen Amts- bzw. Landgericht.

 

3.         In wie vielen Fällen kam es zwischen 1946 und 1994 in Nordrhein-Westfalen bei Männern, die wegen §175 StGB verurteilt worden waren bzw. gegen die entsprechende Ermittlungen durchgeführt worden waren, zu Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst? Schlüsseln Sie die Zahlen nach Kalenderjahren und Dienstbehörde auf.

 

4.         In welchen Fällen saßen Männer auch nach der Abschaffung des §175 StGB im Jahre 1994 noch in nordrhein-westfälischen Haftanstalten aufgrund von Verurteilungen nach §175 StGB ein? Nennen Sie jeden Fall sowie das Datum der endgültigen Entlassung.

 

5.         Welche Gnadengesuche gab es im Zusammenhang mit Verurteilungen nach §175 StGB an nordrhein-westfälische Justizminister? Nennen Sie das Kalenderjahr jedes Falles und wie diese jeweils beschieden wurden.

 

 

 

Daniel Schwerd


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