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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1297

 

31.10.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 602

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Nebeneinkünfte amtierender Politiker durch öffentliche Stellen des Landes NRW

 

 

 

Wie aus der Aufstellung von SPD-Bundestagsmitglied Peer Steinbrück über Nebeneinnahmen durch bezahlte Reden hervorgeht, hat er u.a. von den Stadtwerken Bochum für einen Vortrag 25.000€ erhalten.

 

Die Stadtwerke sind in öffentlicher Hand. Es werden hier Nebeneinnahmen aus öffentlichen Mitteln an einen Parlamentarier gezahlt, der seine Diäten bereits aus öffentlicher Hand erhält, und der – zumindest gelegentlich – zugunsten von Nebentätigkeiten seine hauptamtliche Arbeit zurückstellte.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Nebeneinkünfte haben amtierende deutscher Parlamentarier und Minister von der Landesregierung NRW, Landesbetrieben, den oberen Landesbehörden, Ministerien, deren Ämtern, Behörden, Dienststellen und anderen öffentlichen Stellen des Landes NRW in den letzten fünf Kalenderjahren sowie im laufenden Jahr bis zum heutigen Tage erhalten?

Beschränken Sie die Liste auf alle deutschen Parlamentarier und Minister des Europaparlaments, des Bundestages oder eines Landtages bzw. Abgeordnetenhauses eines Bundeslandes, die diese Nebeneinkünfte von einer der Landesstellen NRW für eine Leistung während ihrer Amtszeit erhielten.

Nennen Sie für jeden Fall den genauen Auftraggeber, die Höhe der Nebeneinkunft, den Grund der Vergütung, den beabsichtigten Zweck der Leistung, ob dieser Zweck erfüllt wurde, Parlament bzw. Regierung, welcher der Empfänger zur Zeitpunkt der Leistungserbringung angehörte, sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erbringung seiner Nebentätigkeit.

Nennen Sie den Empfänger namentlich, wenn die Veröffentlichung seiner Nebentätigkeit nicht durch Rechtsvorschriften untersagt ist.

Nebeneinkünfte sind alle diejenigen Zahlungen, die ein Parlamentarier bzw. Minister außerhalb seiner regulären Vergütung für eine Leistung außerhalb seines regulären Dienstes erhält.

 

2.         Inwieweit sind der Landesregierung Nebeneinkünfte amtierender deutscher Parlamentarier und Minister durch Kommunen, kommunale Betriebe, Ämter, Behörden, Dienststellen und andere öffentliche Stellen der Kommunen des Landes NRW bekannt?

Nennen Sie für jeden Fall den genauen Auftraggeber, die Höhe der Nebeneinkunft, den Grund der Vergütung, den beabsichtigten Zweck der Leistung, ob dieser Zweck erfüllt wurde, Parlament bzw. Regierung, welcher der Empfänger zur Zeitpunkt der Leistungserbringung angehörte, sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erbringung seiner Nebentätigkeit.

Nennen Sie den Empfänger namentlich, wenn die Veröffentlichung seiner Nebentätigkeit nicht durch Rechtsvorschriften untersagt ist.

 

3.         In welchen der Fällen, die die Landesregierung zu Fragen 1 und 2 aufzählt, ist während der Erbringung der Nebenleistung eine der regulären Plenar- oder Ausschusssitzung oder ein anderer, als Pflichtveranstaltung angesehener Dienst durch den Abgeordneten bzw. Minister versäumt worden?

 

4.         Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, wenn ein amtierender Parlamentarier für Nebentätigkeiten, die er außerhalb seines Mandats wahrnimmt, Einkünfte erzielt?

Beleuchten Sie dabei besonders die Fragestellung, wenn er für die Erbringung seiner Nebentätigkeit seine Haupttätigkeit hintanstellt.

 

5.         Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, wenn eine öffentliche Landes- oder kommunale Stelle einen amtierenden Parlamentarier für eine solche Nebentätigkeit beauftragt oder bezahlt?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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