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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13109

 

05.10.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5109 vom 6. September 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/12870

 

 

Hat das Land eine rechtsverbindliche Bau- und Finanzierungszusage für einen Volltunnel beim Bau der A52 in Gladbeck gegeben?

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

Auf der Sitzung des Bundeskabinetts am 03.08.2016 wurde der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen. Die im Ruhrgebiet höchst umstrittenen Bauabschnitte der A 52 zwischen Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West befinden sich darin im vordringlichen Bedarf, - teilweise mit der Zusatzqualifikation „Engpassbeseitigung“.

 

Für den Bauabschnitt durch das Gebiet der Stadt Gladbeck ist im BVWP der Neubau der A 52 unter der Projekt-Nummer A52-70-NW als größtenteils offene Galerie mit zwei kurzen geschlossenen Abschnitten (insgesamt 380 Meter tunnelähnliche Strecke) enthalten.

 

Die Darstellung dieses Abschnittes im beschlossenen BVWP folgt dabei weitgehend den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes, wie sie dieser in einem Schreiben an die verkehrspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sabine Leidig, vom 10. Mai 2016 formuliert hatte.

 

Darin spricht sich der Bundesrechnungshof auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck für den Bau einer kostengünstigeren Galerie gegenüber einer Tunnellösung aus. So heißt es seitens des Bundesrechnungshofes:

 

„Zur Planung des Nordabschnittes (Stand 2009) waren wir der Auffassung, dass auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck eine Bauvariante gewählt werden sollte, die in Bezug auf den Lärmschutz und den Straßenquerschnitt den Richtlinien zum Lärmschutz und dem technischen Regelwerk entspricht.“

 

Weiterhin warnt der Bundesrechnungshof unmissverständlich vor aufwendigeren Bauvorhaben. „Darüber hinausgehende Lösungen (Tunnel statt Galerie und breiter Sonderquerschnitt im Bauwerksbereich) würden – nach Planungsstand 2009 – geschätzte Mehrkosten von 31 Mio. Euro verursachen. Sollten Dritte Forderungen erheben, die Mehrkosten verursachen, sind die Mehrkosten nicht vom Bund zu tragen“. Der Bundesrechnungshof erklärt, dass das BMVI die Einhaltung dieser auch heute noch gültigen Empfehlung zugesagt hat.

Dessen ungeachtet fordern der Bürgermeister der Stadt Gladbeck und die Mehrheit der Kommunalpolitik seit langem einen durchgehenden, knapp 1,5 km langen Volltunnel.

 

Entgegen dem vom Bundeskabinett beschlossenen BVWP, in dem die A52 in Gladbeck als reine Baumaßnahme des Bundes ohne Finanzierungsbeiträge durch Dritte in Form einer weitgehend offenen Galerie mit zwei kurzen, geschlossenen Abschnitten dargestellt wird, wird seitens der Stadt Gladbeck behauptet, dass die A 52 basierend auf Zusagen des Landes NRW auf Gladbecker Gebiet in Form eines 1,5 km langen Volltunnels gebaut werden würde.

 

Nach Auffassung der Stadt Gladbeck wäre die Finanzierung des nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltenen Tunnelbauwerks durch Städtebauförderungsmittel des Landes NRW "absolut sicher".

 

Ferner gibt die Stadt Gladbeck an, es läge eine "rechtsverbindliche" Vereinbarung mit dem Land NRW über den Bau des 1,5 km langen Tunnels vor, der durch die Landesregierung mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln finanziert werden würde.

 

 

Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5109 mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

 

 

1.          Hat die Landesregierung mit der Stadt Gladbeck eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen, in der das Land beim Bau der A 52 Gladbeck die Realisierung eines ca. 1,5 km langen Tunnels und dessen Finanzierung mit Hilfe von Städtebaufördermitteln des Landes NRW zusagt? Nennen Sie auch die Form der Zusage sowie daran ggf. Beteiligte.

 

2.          Wann genau ist diese Vereinbarung geschlossen worden?

 

4.          Hat das Land NRW das Bundesverkehrsministerium darüber informiert, die Mehrkosten beim Tunnelbau eigenständig zu tragen? Geben Sie auch die Form der Information an sowie daran ggf. Beteiligte.

 

5.          Wann genau ist die Information aus 4.) erfolgt? Geben Sie auch an, ob des (rechtzeitig) vor dem Kabinettsbeschluss erfolgte oder nicht.

 

Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden zusammen beantwortet.

 

Bund, Land und die Stadt Gladbeck haben sich im November 2015 auf ein Eckpunktepapier verständigt, wonach die Finanzierung des Autobahntunnels durch den Bund (Straßenbaulastträger), das Land (Förderung der städtebaulichen Integration) und die Stadt Gladbeck (finanzielle Beteiligung im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben) erfolgt.

 

 

 

3.          Haben die Haushaltsgremien des Landes bereits rechtsverbindliche Beschlüsse gefasst, die notwendigen Finanzmittel für den durchgehenden Tunnelbau unter dem Gladbecker Stadtkern zur Verfügung zu stellen? Bitte geben Sie ggf. die genauen Haushaltstitel sowie Höhen dazu an.

 

Nein.


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