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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13387

 

07.11.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5310

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Speicherung von Menschen als „Ansteckend“ im Polizeilichen Auskunftssystem NRW – hat die Landesregierung Erkenntnisse gewonnen?

 

 

 

Im polizeilichen Auskunftssystem NRW „POLAS NRW“ werden Menschen mit dem „personengebundenen Hinweis“ ANST als „ansteckend“ gekennzeichnet, die mit HIV oder Hepatitis B oder C infiziert sind.

 

Nach Einschätzung von Fachorganisationen werden Menschen mit den genannten Infektionen durch das Merkmal ANST stigmatisiert, was zur Ausgrenzung von Menschen mit HIV oder Hepatitis allgemein beiträgt. Zudem wird die Erforderlichkeit der Speicherung bezweifelt. Aus diesen Gründen fordern unter anderem die Mitgliedsorganisationen der Deutschen AIDS-Hilfe in ihrer „Münchener Erklärung“ vom 24./25.10.2015, „die kontraproduktive und stigmatisierende Praxis der Kennzeichnung von Menschen mit dem Kürzel ANST unverzüglich zu beenden und alle entsprechenden Daten sofort zu löschen.“. Die Aidshilfe NRW hat den Innenminister nach eigenen Angaben bereits mehrfach zu einem Gespräch über dieses Thema eingeladen.

 

Mit der Kleinen Anfrage 16/12650 hat der Unterzeichner die Landesregierung gefragt, wie sie die durch die Speicherung bestehende Stigmatisierungsgefahr für die Betroffenen bewertet und aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass auf eine Nutzung des personenbezogenen Hinweises nicht verzichtet werden kann. Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31.08.2016 (LT-Drs. 16/12796) dahingehend beantwortet, personenbezogene Hinweise dienten „primär dem größtmöglichen Schutz des oder der Betroffenen sowie der Eigensicherung der eingesetzten Polizeikräfte im konkreten Einzelfall“. Diese Aussage der Landesregierung widerspricht sämtlichen vom Land NRW geförderten Präventionsstrategien im Bereich HIV.

 

Nach der LINKEN kritisierten auch Bündnis 90/Die Grünen die Datenspeicherung. Sie erklärten, angeblich erst durch die Anfrage des Unterzeichners überhaupt von der Datenspeicherung erfahren zu haben und kündigten an, ihre Landtagsfraktion werde gegenüber dem Innenminister aktiv werden.

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Welche Kontakte hat es seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 16/12650 zwischen dem Innenminister und den Fraktionen des Landtags gegeben, bei denen der personenbezogene Hinweis ANST thematisiert wurde? Nennen Sie jeweils Zeitpunkt und Beteiligte.

 

2.           Was war der Inhalt der Gespräche? Bitte gehen Sie insbesondere darauf ein, welche konkreten Absprachen getroffen wurden.

 

3.           Ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass auf die Speicherung des personenbezogenen Hinweises ANST nicht verzichtet werden kann?

 

4.           Beabsichtigt die Landesregierung, ihre Haltung zur Speicherung personenbezogener Hinweise in POLAS NRW einer neuen Bewertung zu unterziehen? Nennen Sie ggf. nähere Details.

 

5.           Wann ist der Innenminister von der Aidshilfe NRW zu Gesprächen zum Thema ANST eingeladen worden? Bitte gehen Sie insbesondere darauf ein, wie der Innenminister jeweils auf die Gesprächsangebote reagiert hat.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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