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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13911

 

02.01.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5483

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

„Nafris“: Rassistischer Jargon bei der Polizei Köln

 

 

 

Die Polizei Köln teilte am Silvesterabend unter dem Hashtag „#sicherinköln“ auf Twitter mit: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen. http://url.nrw/silvester2016“ [1]. Der Tweet war nicht der erste Fall, in dem Behörden den diskriminierenden Ausdruck „Nafris“ verwendeten.

 

Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff von Presse [2] und Behörden synonym mit Nordafrikanern benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen (wie auch bei dem zitierten Tweet). Auch bei der Polizei wird dieser Ausdruck in der externen Kommunikation ohne Anführungsstriche eingesetzt.

 

Damit hat es der Schmähbegriff dank der wiederholten und unterschiedslosen externen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft, und unterscheidet nicht zwischen Intensivtätern und Nordafrikanern allgemein. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.           Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein.

 

2.           Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort, Zusammenhang und Bedeutungen an.

 

3.           Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter“ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann.

 

4.           Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden.

 

5.           Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen.

 

 

 

Daniel Schwerd

 



[1] https://twitter.com/polizei_nrw_k/status/815318640094572548

[2] http://www.express.de/koeln/festnahmen--uebergriffe-erste-polizei-bilanz--so-lief-die-silvesternacht-in-koeln-25396044


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