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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13912

 

02.01.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5484

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

„Racial Profiling“: Nach welchen Kriterien wurden Menschen am Bahnhof Köln selektiert?

 

 

 

Unter großem Polizeiaufgebot stand die diesjährige Silvesternacht in Köln: Bis zu 1700 Beamte sind dort eingesetzt worden. Am Bahnhof Köln war eine „Schutzzone“ eingerichtet worden, in die zu kontrollierende Personen geführt wurden, nachdem sie mit dem Zug in Köln eintrafen. Laut Kölner Polizei seien dies auch hunderte Nordafrikaner gewesen, die als aggressiv beschrieben wurden.

 

Der Kölner Polizeipräsident verwies in seiner Pressekonferenz auf „drohende Straftaten“ mit denen durch die anreisenden Männer zu rechnen gewesen sei. Konkrete Hinweise darauf nannte er nicht. Hunderte Platzverweise seien ausgesprochen worden und Menschen seien umstandslos wieder in Zügen nach Hause geschickt worden. Während in den ersten Mitteilungen von Intensivtätern die Rede war, wurden die darauffolgenden Erklärungen deutlich entschärft.

 

In sozialen Medien waren Berichte zu lesen, wie beispielsweise aus einer Gruppe anreisender Deutscher gezielt jemand mit türkischen Wurzeln und entsprechendem Aussehen herausgepickt und in die „Schutzzone“ abgeführt worden ist. Scheinbar hat die Polizei gezielt „fremdländisch“ anmutende Menschen von weißen, auf den ersten Blick deutsch wirkenden Personen separiert und sie am selbstverständlichen Betreten der Stadt gehindert. Dies jedoch würde die Kriterien von Rassismus erfüllen.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.     Wie definiert die Landesregierung „racial profiling“? Gehen Sie auch auf die zugehörigen Erkenntnisse aus der Silvesternacht 2016/2017 ein und machen diese kenntlich.

 

2.     Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Personen ausgewählt? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit „fremdländisches“ Aussehen oder Hautfarbe dabei eine Rolle gespielt hat bzw. nicht hat.

3.     Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass sich die zu kontrollierenden Personen zu Straftaten verabredet hätten bzw. durch sie Straftaten drohten? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit das für sämtliche ausgewählte Personen oder nur für einen Teil davon anzunehmen war.

 

4.     Ist seitens der Landesregierung nachvollziehbar, warum die Kölner Polizei mit dem Vorwurf des „racial profiling“ konfrontiert wurde? Begründen Sie Ihre Meinung.

 

5.     Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei für das Problem „racial profiling“ zu sensibilisieren? Gehen Sie auch auf die Folgen der Silvesternacht 2016/2017 ein.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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