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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13983

 

16.01.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5511

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

 

 

 

Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich ist, reiste zuvor monatelang mit insgesamt 14 Identitäten und entsprechenden gefälschten Identitätsdokumenten durch Deutschland, die den nordrhein-westfälischen Behörden bekannt waren. Gleichwohl behauptete Innenminister Jäger in der Sondersitzung des Landtages, es habe keine ausreichende Grundlage gegeben, Amri als Gefährder in Haft zu nehmen.

 

Wer sich falsche Ausweise verschafft, macht sich strafbar, ihm drohen mehrere Jahre Haft.

 

Anis Amri war als Gefährder bekannt, strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, hatte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen, vor ihm wurde durch den tunesischen Geheimdienst gewarnt, er hatte Sozialhilfebetrug begangen, mit Betäubungsmitteln gehandelt, suchte Kontakte zu Islamisten, googelte Bombenbau­anleitungen und war mehrfach Gegenstand geheimdienstlicher Beratungen gewesen. Eine Abschiebungsanordnung wurde nicht beantragt.

 

Es stellt sich die Frage, ob konsequente Ermittlungen wenigstens in dieser offenkundigen Straftat der Urkundenfälschung auf Basis bestehender Gesetze Amri womöglich hätten stoppen können.

 

Es wurde auch spekuliert, ob ein Amt für Verfassungsschutz seine schützende Hand über Amri gehalten haben könnte, weil er als potentieller V-Mann angesehen wurde oder sogar geführt wurde.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Welchen nordrhein-westfälischen Stellen waren die gefälschten Identitätsdokumente und/oder die falschen Identitäten des Anis Amri bekannt?

 

2.           Warum wurde wegen der falschen Identitäten und/oder der gefälschten Identitätsdokumente keine Strafanzeige gegen Anis Amri erstattet bzw. konkret diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet?

Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit ein Verfassungsschutzamt daran beteiligt war, Amri vor Strafverfolgung zu bewahren.

 

3.           Bestehen eine oder mehrere Rechtsverpflichtungen, ab Kenntnis einer solchen Fälschung Anzeige zu erstatten bzw. Ermittlungen einzuleiten?

Geben Sie an, auf welchen Rechtsvorschriften sie jeweils beruhen.

 

4.           Welche Strafe hätte Anis Amri zu erwarten gehabt?

 

5.           Wäre Anis Amri – wegen dieser Straftat, ggf. in Verbindung mit dem Sozialhilfebetrug und/oder dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – in Untersuchungshaft zu nehmen gewesen?

Gehen Sie auf das Risiko der Fluchtgefahr bzw. der zu erwartenden Abschiebung ein.

 

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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