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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14124

 

02.02.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5549

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

„Hate Speech“: Wie groß ist das Problem „Hass im Internet“?

 

 

 

„Hate Speech“, „Internet-Mobbing“ oder „Cyber-Stalking“: Über das Problem „Hass im Internet“ wird vieldiskutiert. Woher kommt er? Gegen wen richtet er sich? Was kann dagegen getan werden? Die an der Diskussion beteiligten Parteien streiten über Definitionen und Dringlichkeit. Deshalb ist es wichtig, dass genau hingesehen wird, Zahlen gesammelt und sortiert werden. Denn es geht nicht nur darum, dass Äußerungen, deren alleiniger Zweck die Verbreitung von menschenfeindlichen, fremdenfeindlichen rassistischen, faschistischen und sexistischen Gedankeninhalten ist, verbreitet werden. Es geht darum, dass damit eine Stimmung erzeugt wird, die dann weitergehende Straftaten nach sich zieht.

 

Viele Äußerungen, die im Netz gemacht werden sind schon nach der jetzigen Rechtslage eindeutig und offensichtlich strafbar. Aber auch darüber hinaus werden im Zuge der im Netz geschaffenen Stimmung Straftaten begangen, die unter Hasskriminalität gefasst werden können, da sie sich gegen Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts richten. Die Zahl der rassistischen, antisemitischen und rechtsmotivierten Straften ist in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Aber den Anfang machen Hasskommentare.

 

Es gibt Nutzer/innen der sozialen Medien, die aus ihrer Sicht strafbare Kommentare dokumentieren und den Ermittlungsbehörden mittels Strafanzeigen zur Kenntnis bringen.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.     Welche Definition von „Hate Speech“ sowie Hasskriminalität wird von der Landesregierung und den Ermittlungsbehörden verwendet?

 

 

 

 

2.     Welche Ressourcen standen im Jahr 2015 den Ermittlungsbehörden in NRW zum Thema Straftaten im Internet zur Verfügung?

Nennen Sie u.a. die Zahl eingesetzter Beamt/innen, die im Haushalt dafür vorgesehenen Mittel, wie viele verdeckte Ermittler in diesem Bereich eingesetzt werden sowie welche Aus- und Weiterbildung die eingesetzten Beamten bekommen bzw. seit 2013 bekommen haben. Geben Sie auch an, jeweils welcher Teil dieser Ressourcen für den Bereich „Hate Speech“ bzw. welcher für Hasskriminalität eingesetzt wird.

 

3.     Wie viele Strafanzeigen wurden 2015 von Einzelpersonen, Vereinen und sonstigen Organisationen im Hinblick „Hate Speech“ und Hasskriminalität gestellt?

Schlüsseln Sie diese Zahlen auf:

nach Art des Antragstellers (Einzelperson, Verein, Organisation, Ermittlungsbehörden selbst, davon von verdeckten Ermittlern):

Weg der Anzeigenstellung (Online, vor Ort, schriftlich);

in welchen Fällen Anwälte in die Anzeige involviert waren;

wie viele davon anonym gestellt wurden;

mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden (z.B. Einstellung aufgrund fehlenden Strafantrages, Einstellung nach StPO, Verurteilungen aufgeschlüsselt nach der Strafart, die ausgesprochen wurde);

 in welchen Fällen besonderes öffentliches Interesse bestand (eine Strafantragstellung also nicht erforderlich war);

wie viele eingestellt worden sind, weil der beteiligte Provider im Ausland saß;

sowie, falls vorhanden, das Geschlecht der Anzeigensteller.

 

4.     Wie viele Personen wurden 2015 im Bereich „Hate Speech“ bzw. Hasskriminalität geschädigt?

Schlüsseln Sie die Zahlen auch nach Altersgruppe und Geschlecht auf.

 

5.     Inwieweit wird seitens der Ermittlungsbehörden sichergestellt, dass die persönlichen Daten der Anzeigenerstatter/innen nicht, zum Beispiel im Rahmen einer Akteneinsicht, den Beschuldigten zur Kenntnis gelangen können?

Nennen Sie auch die Maßnahmen, die das sicherstellen sollen.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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