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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14438

 

09.03.2017

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5550 vom 1. Februar 2017

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/14125

 

 

 

Wie kooperieren soziale Netzwerke beim Problem „Hate Speech“ und wie stellt sich die PMK-Einstufung dar?

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

Betreibern sozialer Netzwerke wird immer wieder vorgeworfen, zu wenig gegen Hasskommentare und „Hate Speech“ zu unternehmen. Zur Begründung wird von den Betreibern angeführt, dass die betreffenden Äußerungen von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt seien.

 

Nicht zu verkennen ist jedoch auch, dass ihr zögerliches Verhalten vermutlich ebenso durch finanzielle Interessen motiviert ist: Kommentare löschen (zu lassen) kostet de facto Geld. Auch sind die Verfasser*innen und Leser*innen von solchen Kommentaren treue Kund*innen. Zudem kommt hinzu, dass Aufmerksamkeit Klicks und damit Werbeeinnahmen generiert.

 

Erschwert wird die Angelegenheit noch durch den Umstand, dass die Plattformen sozialer Medien im inner- und außereuropäischen Ausland sitzen. Dies verkompliziert die Strafverfolgung.

 

Politisch motivierte Kriminalität wird in der PMK-Statistik erfasst. Hierunter fällt auch Hasskriminalität, welche durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert ist. Bislang existiert hinsichtlich von Hasspostings im Internet noch keine eigenständige Kategorie in der Statistik.

 

 


 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5550 mit Schreiben vom 2. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Bundesangelegenheit, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

 

 

1.      Wie wird seitens der Ermittlungsbehörden die Kooperation der Betreiber von sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, eingeschätzt? Beurteilen Sie das für jedes der relevanten sozialen Netzwerke einzeln. Geben Sie auch an, inwieweit Auskunftsersuche jeweils von diesen zeitnah bearbeitet und beantwortet werden und soweit bekannt, die durchschnittlichen bzw. typischen Antwortzeiten.

 

Das Landeskriminalamt NRW bewertet die Zusammenarbeit mit Facebook als konstruktiv und kooperativ. Anfragen werden bei Beachtung der formellen Vorgaben von Facebook zeitnah beantwortet. Die Beantwortung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen. Zeitkritische Anfragen (z. B. bei Gefahr für Leib oder Leben) können über einen so genannten „Emergency Request“ gestellt werden. Die Reaktionszeit beträgt hier in der Regel nur wenige Stunden.

 

Facebook hat für Auskunftsersuchen formelle Regeln definiert, deren Einhaltung bindend ist. Werden die Regeln bei der Verwendung des Records Portal verletzt, erfolgt seitens Facebook eine Negativauskunft.

 

Zur Kooperation mit Twitter liegen dem Landeskriminalamt NRW nur wenige Erfahrungswerte vor. Nach dortiger Bewertung werden die an Twitter gerichteten Anfragen seltener beantwortet als bei Facebook.

 

 

2.      Wie viele Auskunftsersuche hinsichtlich der Mitteilung von Internetprotokoll-Adressen bzw. anderer Detaildaten wurden 2015 im Hinblick auf „Hate Speech“ / Hasskommentare im Internet an die Betreiber solcher Plattformen gestellt?

         Geben Sie auch an, auf wie viele dieser Auskunftsersuche die Internetprotokoll-Adresse bzw. andere Detaildaten dann mitgeteilt worden ist und auf wie viele nicht.

 

Auskunftsersuchen an Internet-Service-Provider werden weder bei der Polizei noch bei der Justiz statistisch erfasst.

 

 

3.      Wie ist die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung bezüglich „Hate Speech“ und Hasskriminalität innerhalb sowie außerhalb der Europäischen Union?

 

Die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit erfolgt auch bei der Bekämpfung von Hasskriminalität auf der Grundlage der allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Spezifische Probleme bei der Zusammenarbeit sind bisher nicht berichtet worden.

 

 


 

4.      Nach welchen Kriterien werden Anzeigen, die „Hate Speech“ und Hasskriminalität im Internet betreffen, in der PMK-Statistik einsortiert?

 

Der Oberbegriff „Hassposting“ wurde zum 01.01.2017 in den Themenfeldkatalog zum Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) aufgenommen. Dort werden alle „Hasspostings“ erfasst. Anzeigen zur „Hasskriminalität“ werden unter dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ ebenfalls im KPMD-PMK erfasst. Eine Mehrfachnennung ist möglich.

 

 

5.      Inwieweit ist es geplant, eine eigene PMK-Kategorie einzuführen, auch im Rahmen der Datenerfassung? Nennen Sie ggf. Details dieser Planung.

 

Siehe Antwort zu Frage 4.


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