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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14524

 

17.03.2017

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

 

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„NRW steht für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie“ (Drs. 16/14395)

 

 

 

Den inneren Frieden sichern – unser Nordrhein-Westfalen darf nicht zum Schauplatz innertürkischer Konflikte werden

 

 

 

Wie kein anderes deutsches Bundesland droht Nordrhein-Westfalen zum Austragungsort für den Wahlkampf zum türkischen Verfassungsreferendum zu werden – weil hier viele türkische und türkeistämmige Menschen leben und die türkische Regierung zahlreiche Auftritte ihrer Politiker in Nordrhein-Westfalen angekündigt hat. Diese Wahlkampfauftritte drohen unsere Gesellschaft zu spalten.

 

Das Verfassungsreferendum in der Türkei wird von vielen Türkinnen und Türken sowie Türkeistämmigen, aber auch von vielen internationalen Beobachtern äußerst kritisch gesehen. Die international hoch angesehene Venedig-Kommission hat die Gefahren beschrieben, die von der angestrebten Verfassungsreform und der einseitigen Kompetenzverlagerungen zu Gunsten des Präsidentenamtes und zu Lasten des Parlaments und der Justiz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei ausgehen. Auch die Tatsache, dass das Referendum unter den Bedingungen des Ausnahmezustandes und in einer Phase, in der die Menschenrechtslage in der Türkei besorgniserregend ist, durchgeführt wird, wird kritisiert. Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch das Schicksal des inhaftierten deutschen Journalisten Deniz Yücel.

 

 

Der Landtag beschließt:

 

·        Bei allem Respekt vor der Türkei, die ein wichtiger Partner Deutschlands und des Westens ist, stellt der Landtag klar: Nordrhein-Westfalen darf nicht zum Schauplatz innertürkischer Konflikte werden.

·        Wir anerkennen das Leid, das mit dem gescheiterten Putsch vom 15./16. Juni 2016 verbunden war, und verurteilen diesen Angriff auf die legitimen Institutionen und die gewählten Repräsentanten in der Türkei. Was die Menschen in der Türkei in jener Nacht verteidigen wollten, darf nun nicht durch eine Verfassungsänderung aufgegeben werden.

·        Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam vor der Aufgabe, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, dass durch politische Veranstaltungen im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums der innere Friede unseres Landes gefährdet wird.

·         Der Landtag unterstützt die Bundesregierung in ihrer Haltung, als letztes Mittel auch Einreiseverbote zu verhängen. Insbesondere der zuständige Bundeaußenminister ist gefordert, gegenüber der türkischen Regierung deutlich zu machen, dass politische Veranstaltungen unter Beteiligung türkischer Regierungsmitglieder im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums unerwünscht sind.

·         Der Landtag unterstützt die Kommunen, jede Veranstaltung, die der Vorbereitung des türkischen Verfassungsreferendums dient, sorgfältig zu prüfen und nötigenfalls zu verbieten.

·         Der Landtag fordert die Landesregierung auf, endlich aktiv zu werden und

o   den Kommunen jedwede rechtliche und politische Hilfestellung zu geben im Umgang mit derartigen Veranstaltungen

o   sowie den in Nordrhein-Westfalen aktiven AKP-nahen Vereinigungen unmissverständlich klarzumachen, dass Schluss sein muss mit Tricksereien bei der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen, die zur Spaltung der Gesellschaft führen und uns integrationspolitisch zurückwerfen.

 

 

 

Armin Laschet

Lutz Lienenkämper

André Kuper

Serap Güler

 

und Fraktion

 


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