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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14864

 

13.04.2017

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5674 vom 7. März 2017

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/14377

 

 

Ist Alimentierung von Verbandsfunktionären ohne Rechtsgrund gängige Praxis in NRW?

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

ARD Report München berichtet, dass der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt jahrelang Beamtensold vom Land NRW bekommen habe, ohne dafür eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen. Diese Zahlungen hat er dem Fernsehmagazin gegenüber eingestanden, nachdem er im Interview zuvor noch wahrheitswidrig explizit verneint hatte, vom Land NRW als Polizist bezahlt zu werden. Mit dieser Falschaussage habe er den nordrhein-westfälischen Innenminister schützen wollen, sagte er.

 

Ein Sprecher des Innenministeriums hat dem Magazin gegenüber die Bezahlung eine Praxis genannt, die es zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit in NRW seit mehr als zehn Jahren gebe. Report berichtet, dass nach Worten von Gewerkschaftschef Wendt auf diese Weise die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt werden solle, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen erhalten habe, um eine gesetzlich begründete Freistellung von Personalräten zu erreichen.

 

Die Vorgänge um die Bezahlung von Wendt als Gewerkschaftsfunktionär der Deutschen Polizeigewerkschaft müssen aufgeklärt werden. Da es sich um eine mehr als zehn Jahre anhaltende Praxis handeln soll stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren Funktionäre auf diese Weise unterstützt worden sind und warum. Da kaum alle Gewerkschaftsfunktionäre, die sich im Dienst des Landes befinden, bezahlt ohne Gegenleistung freigestellt sein dürften ist zu klären, wie es zu dieser „üblichen Praxis“ gekommen ist, wer die Auswahl zu unterstützender Personen und Organisationen traf und wer dabei jeweils involviert war.

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5674 mit Schreiben vom 6. April 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

1.      Welche weiteren Unterstützungen sind vom Land an die Deutsche Polizeigewerkschaft oder an ihre Funktionäre oder Mitglieder direkt oder indirekt geflossen, ohne dass es dazu eine zwingende gesetzliche Grundlage gab bzw. ohne dass Arbeits- oder Gegen-leistungen zu erbringen waren? Nennen Sie die Unterstützungen in Art, Zeitraum und Höhe.

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

2.      Welche weiteren Verbands-, Vereins- oder Gewerkschaftsfunktionäre erhalten einen Sold oder ein Gehalt vom Land NRW (zur Unterstützung ihrer Arbeit in der jeweiligen Organisation oder zu anderen Zwecken), ohne dass sie dafür eine Arbeitsleistung bzw. ohne dass sie dafür eine angemessene Arbeitsleistung zu erbringen haben, und ohne dass dafür eine zwingende gesetzliche Verpflichtung seitens des Landes besteht (etwa bei gesetzlich verpflichtender Freistellung als Personal- und Betriebsrat)?

 

Die Landesregierung praktiziert nach aktuellem Stand keine längerfristigen (Teil-) Freistellungen oder (Teil-) Beurlaubungen mit Vergütung oder Besoldung außerhalb des Landespersonalvertretungsgesetzes für gewerkschaftliche Tätigkeiten. Im Bereich der Polizei sind die Landesvorsitzenden der beiden kleineren Gewerkschaften Bund Deutscher Kriminalbeamter und Deutsche Polizeigewerkschaft mit der Maßgabe dienstlich eingesetzt, dass im Rahmen des dienstlich Vertretbaren auch gewerkschaftliche Verpflichtungen wahrgenommen werden können.

 

In Bezug auf die Einzelheiten wird auf die Protokolle der Sitzung des Innenausschusses am 09.03.2017 und auf meine Ausführungen in der 139. Sitzung des Landtags NRW am 16. März 2017 verwiesen.

 

 

3.      Wie genau fand die Auswahl der zu unterstützenden Funktionäre bzw. der zu unterstützenden Verbände durch das Land statt? Geben Sie für jeden einzelnen Fall u.a. an, nach welchen Kriterien sie durch das Land ausgesucht wurden bzw. welche Bedingungen dazu führten, wer jeweils diese Auswahl traf und wer alles involviert war bzw. davon Kenntnis hatte (und das auch für den Fall Wendt).

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

4.      In welcher Höhe sind im Rahmen dieser „gängigen Praxis“ Unterstützungen, Sold bzw. Gehälter in den vergangenen zehn Jahren an Verbände bzw. deren Funktionäre geflossen? Schlüsseln Sie die Zahlen nach Kalenderjahren und Fällen auf und nennen Sie entsprechende Gehaltsstufen und vertragliche Wochenarbeitszeiten.

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

5.      Wie ist es zu bewerten, dass (so Wendt) der Innenminister in dieser Sache zu schützen sei?

 

Die dienstrechtliche Prüfung des Vorganges PHK a.D. Wendt ist eingeleitet. Sobald die dienstrechtliche Aufarbeitung der Angelegenheit abge-schlossen ist, wird dem Landtag ein entsprechender Abschlussbericht zugehen.

 

Die Motive von Herrn Wendt, diese Aussagen zu machen, sind der Landesregierung nicht bekannt.


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