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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/3316

 

18.06.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1347

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Outsourcing von wichtigen Aufgaben der Landesbehörden

 

 

 

Entwürfe für Gesetzestexte und Verordnungen werden in der Regel von den zuständigen Ministerien formuliert, die dazu über einen leistungsfähigen Apparat mit Beamten und Fachleuten verfügen. Die Erstellung von Gesetzentwürfen und Verordnungen ist damit originäre Aufgabe der beteiligten Ministerien. Jedoch ist – zumindest auf Bundesebene – bekannt geworden, dass Entwürfe für Gesetze und Verordnungen teilweise außerhalb der Ministerien erstellt werden. Teils wurden Anwaltskanzleien mit dem Erstellen von Gesetzesvorlagen beauftragt.

 

Darüber hinaus sollen „externe Mitarbeiter“ an der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt worden sein. Dabei handelt es sich laut Wikipedia nicht um klassische Freie Mitarbeiter, die von den Behörden finanziert werden, sondern um Personal aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, das bei seinem eigentlichen Arbeitgeber angestellt bleibt und, von diesem bezahlt, zeitweilig in Ministerien tätig ist.

 

Es stellt sich die Frage, warum Ministerien externe und privatwirtschaftliche Unterstützung für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben benötigen, die eigentlich Sache der zuständigen Beamten sein sollte. Zudem stellt sich die Frage, ob auch NRW von einem solchen Outsourcing wichtiger behördlicher Aufgaben betroffen ist. Besonders kritisch ist es jedenfalls, wenn Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder Organisationen direkt oder indirekt an Gesetzen arbeiten, die ihre eigenen Interessen berühren, oder deren Anwendungsbereich im Spannungsfeld der durch den Verband vertretenen Interessen liegt. Es besteht die unmittelbare Gefahr der einseitigen Beeinflussung der Gesetzgebung durch Lobbygruppen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         In welchen Ministerien oder oberen Landesbehörden wurden in welchem Umfang seit dem Jahr 2005 so genannte „externe Mitarbeiter“ eingesetzt, also Mitarbeiter von Verbänden, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstigen externen Organisationen?

 

2.         Welche Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung, Antworten auf Kleine Anfragen sowie Redemanuskripte für die Hausspitzen der Landesministerien wurden seit der Regierungsübernahme im Jahr 2010 bis zum heutigen Tag nicht ausschließlich von Beamten und Angestellten des Landes, sondern ganz oder teilweise von „externen Mitarbeitern“ oder sonstigen Beteiligten außerhalb der Landesregierung erstellt? Bitte schlüsseln Sie die Vorgänge nach zuständiger Behörde und Kalenderjahr auf.

 

3.         Welche Verbände, Unternehmen, Interessengruppen oder sonstigen externen Organisationen bzw. Mitarbeiter, die diesen zuzuordnen sind, waren an jedem einzelnen der in Antwort auf Frage 2 genannten Vorgänge beteiligt?

 

4.         Kosten in welcher Höhe (gezahlte Honorare, Gehälter, Aufwendungsersatz, Spesen etc.) wurden, unter Angabe der in Rechnung gestellten Arbeitstage,  für jeden einzelnen der in Antwort auf Frage 2 genannten Vorgänge beglichen?

 

5.         Wie bewertet die Landesregierung solche externen Einsätze?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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