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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9022

 

16.06.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3581

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

WDR und die Gottschalk-Gage: Geld für den Orkus. Bewertung und Konsequenzen?

 

 

 

"Nur wer etwas leistet, kann sich etwas leisten."

Michail Gorbatschow

 

Der WDR hat bestätigt, dass Honorarzahlungen an Thomas Gottschalk auch nach dem vorzeitigen Ende der ARD-Vorabendshow "Gottschalk live" geflossen sind. In dem Vertrag, den die ARD-Tochter Degeto mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment über die Produktion der Sendung abgeschlossen habe, sei die Fortzahlung des Moderatorenhonorars bis zum Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2012 enthalten gewesen. Summen nannte der WDR nicht, offenbar war trotz des Endes aufgrund zu geringer Quoten nach etwa der Hälfte der vereinbarten Sendungen die gesamte Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro vertraglich fällig, so dass womöglich über 2 Millionen Euro ohne Gegenleistung flossen.

 

Es stellt sich die Frage nach einer Bewertung der Vorgänge, und der zu ziehenden Konsequenzen: Der Vertrag erscheint ungünstig verhandelt, wenn die komplette Summe auch bei vorzeitigem Ende fällig ist. Derartige Summen für Fernsehstars im Zusammenhang mit Gebührengeldern sind den Gebührenzahlern nicht zu vermitteln. Transparenzanforderungen sind heutzutage deutlich gestiegen, über Konsequenzen auch über die anstehende Novelle des WDR-Gesetzes sollte nachgedacht werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Ist der Abschluss von Verträgen mit persönlichen Honoraren in Millionenhöhe durch öffentlich-rechtliche Sender, wie hier mit Thomas Gottschalk, angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.

 

2.         Sind der Vertragsschluss und dessen Geheimhaltung durch ein Tochterunternehmen angemessen? Begründen Sie dies, gehen Sie auf die Fragestellungen der Transparenz gegenüber Gebührenzahlern und den Aufsichtsgremien bzw. den zur Aufsicht berechtigten und verpflichteten Stellen ein.

3.         Ist die Vereinbarung einer vollständigen, ungekürzten Zahlung auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.

 

4.         Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen für die Novelle des WDR-Gesetzes zu ziehen? Gehen Sie darauf ein, ob Transparenzerfordernisse ausgedehnt werden müssen, zum Beispiel auf Tochterunternehmen.

 

5.         Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen durch die Landesregierung zu ziehen? Nennen Sie geplante und bereits ergriffene Maßnahmen.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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