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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9048

 

19.06.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3599

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Lebt Königswinter in der Vergangenheit? Streit um Fristen für Bürgerbegehren

 

 

 

Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.“

Voltaire

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Rat der Stadt Königswinter vor, ein Bürgerbegehren aufgrund gesetzlich gar nicht mehr geltender Anforderungen für unzulässig erklärt zu haben. Die Mitglieder des Stadtrates hatten gestern entschieden, dass das Begehren für den Erhalt der Lemmerzbäder auch deshalb nicht zulässig sei, weil es keinen Kostendeckungsvorschlag beinhaltet. „Der Landtag hat dieses Zulässigkeitskriterium bereits 2011 abgeschafft, das ist der Stadt wohl nicht aufgefallen“, kritisiert der Landesgeschäftsführer vom Verein Mehr Demokratie.

 

Mehr Demokratie bemängelt außerdem, dass die Stadt dem Bürgerbegehren vorwirft, die Kostenschätzung der Verwaltung für die Umsetzung des Begehrens infrage zu stellen: „Die Gemeindeordnung schließt dies nicht aus und der Landtag hat dies in seiner Begründung zur Änderung der Regeln für Bürgerbegehren 2011 ausdrücklich erlaubt“.

 

Bei Mehr Demokratie stößt man sich auch daran, dass das Begehren nach Meinung der Stadt zu spät eingereicht worden sei. Der Rat hatte sich bereits am 13. Oktober 2011 dafür ausgesprochen, ein Vergabeverfahren zum Bau eines neuen Schwimmbades einzuleiten. Spätestens der Beschluss vom 29. April 2013, die beiden verbleibenden Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzufordern, habe die Entscheidung für ein ÖPP-Bäderverfahren manifestiert und damit die Einreichungsfrist ausgelöst, meint die Verwaltung. Das Vergabeverfahren war aber ausgesetzt und erst mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2015 fortgeführt worden. Dieses Datum sehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens als fristauslösend an.

 

Hintergrund des Bürgerbegehrens waren Pläne der Stadt zum Abschluss eines Vertrages über eine Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) zum Bau eines neuen Schwimmbades. Gleichzeitig sollte der Freibad-Teil der Lemmerzbäder verkauft und beide Bäder nebeneinander betrieben werden. Der Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“ setzt sich dafür ein, dass die Lemmerzbäder erhalten bleiben. Der Abschluss des ÖPP-Vertrages soll verhindert werden. Gegenüber dem Erhalt und der Sanierung der Lemmerzbäder führe dieser zu erheblichen Mehrkosten, meint der Verein.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Muss in einem Bürgerbegehren ein Kostendeckungszuschlag verankert sein? Nehmen Sie zur Rechtsauffassung des Landesgeschäftsführers vom Verein Mehr Demokratie Stellung

 

2.         Wie bewertet die Landesregierung diese Ablehnungsbegründung der Stadt Königswinter?

 

3.         Ist ein Bürgerbegehren nur dann fristgerecht, wenn es sich gegen einen noch nicht manifestierten Beschluss richtet? Nehmen Sie dazu Stellung, inwieweit ein Begehren nicht mehr fristgerecht sei, auch wenn noch keine unumkehrbaren Fakten geschaffen wurden, sowie zum Fall, wo Umsetzungsverfahren ausgesetzt sind.

 

4.         Wie bewertet die Landesregierung das hier geschilderte Szenario im Hinblick darauf, ob das Bürgerbegehren fristgerecht war?

 

5.         Welche Position in Bezug auf den ÖPP-Vertrag und die Lemmerzbäder vertritt die Landesregierung? Nehmen Sie Stellung zu den Forderungen des Bürgerbegehrens.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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