Grundrechtseingriff durch Überwachungsdrohnen-Einsatz

PM der Piratenfraktion zum Überwachungsdrohneneinsatz in NRW

Nordrhein-Westfalen setzt seit dem Jahr 2009 zwei Drohnen ein. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Daniel Schwerd berichtet Innenminister Ralf Jäger von insgesamt 26 Einsätzen der unbemannten Fluggeräte. Diese fanden demnach in den Regionen Köln, Heinsberg, Bochum, Wesel, Viersen, Krefeld, Märkischer Kreis und in Rheinland-Pfalz statt. In der überwiegenden Zahl der Einsätze wurden die Drohnen zur Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Cannabisplantagen eingesetzt. Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: “Bei der verdeckten Bildüberwachung mithilfe von Überwachungsdrohnen handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff. Die Rechtsgrundlage, auf der diese Einsätze stattfinden, lässt vieles offen – die angewendeten Rechtsordnungen sind auf Drohneneinsätze nicht ausgelegt.

Immerhin sind die Überwachungsdrohnen wohl nicht zur Überwachung von Großveranstaltungen eingesetzt worden – aber auch bei Einsätzen auf der Jagd auf Cannabisplantagen können durchaus auch völlig unschuldige Menschen gefilmt werden.

Ich möchte nicht gefilmt werden, nur weil vielleicht mein Nachbar Cannabis im Garten anbaut. Hier treten die Ermittler das Persönlichkeitsrecht von unbescholtenen Bürgern mit Füßen!

Und selbst wenn gewährleistet wird, dass nur die Verdächtigen gefilmt werden, ist hierbei immer noch nicht die Rechtsgrundlage vollständig geklärt. Denn wenn man auf dem Boden in das Gelände eindringen wollen würde, wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Aber ein Lufteinsatz wird einfach so durchgeführt.

Wie schon bei anderen Technologien, die mit Terror und organisierter Kriminalität begründet werden, werden die Überwachungsdrohnen sehr schnell auch bei leichtesten Vergehen eingesetzt. Hier ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Wir fordern das Innenministerium eindringlich auf, Überwachungsdrohnen nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten einzusetzen und dabei die Persönlichkeitsrechte aller Bürger zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sollte der Einsatz von verdeckter Bildüberwachung Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein, die wir dringend führen müssen. Denn die weitere technische Entwicklung wird eine noch intensivere und gleichzeitig unsichtbarere Überwachung möglich machen, und wir sollten uns alle fragen, ob wir das wollen.“

Rede zum Pflichtexemplargesetz

Am 23.01. hielt ich eine Plenarrede zum Pflichtexemplargesetz. Dies war die abschliessende Debatte dazu, das Gesetz wurde – samt unserer Änderungen – angenommen. Ein schöner Erfolg.

Über Feedback freue ich mich!


Redetext

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, real hier im Saal und virtuell im Netz! Gestatten Sie mir, dass ich auf nautische Metaphern verzichte, weil wir diese als Piraten oft genug gehört haben.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das Pflichtexemplargesetz sorgt dafür, dass jedes Medienwerk, das in NRW publiziert wird, von einer Landesbibliothek gesammelt und dauerhaft archiviert wird. Damit hat dieses Gesetz eine besondere Bedeutung für das kulturelle Gedächtnis unseres Landes. Jedes Buch, jedes Hörbuch, jeder Text, den jemand in NRW veröffentlicht, muss an die zuständige Landesbibliothek abgeliefert werden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich die Wege verändert, wie Texte veröffentlicht werden. Vieles davon passiert heute im Internet. Darauf war das alte Gesetz nicht vor-bereitet. Es stammt aus einer Zeit, in der es noch keine digitalen Medien wie Webseiten, Blogs oder E-Books gab. Eine inhaltliche Aktualisierung des alten Pflichtexemplarrechts war also dringend nötig.

Fraktionsübergreifend haben wir das alte Gesetz im Kultur- und Medienausschuss überarbeitet und eine gemeinsame Lösung formuliert, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird. Ich freue mich besonders, dass es möglich war, den Sachverstand der Pi-raten zu digitalen Medien und zum Urheberrecht einzubringen.

Bemerkenswert finde ich es, dass nun auch Spiele grundsätzlich als erhaltenswertes Kulturgut eingestuft sind und ebenfalls für die Nachwelt archiviert werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Das trägt der immer stärkeren Bedeutung von Spielen als kulturellem Faktor in unserer Gesellschaft Rechnung. Ich bitte daher meine Fraktion, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Auf einen Regelungsumstand des vorliegenden Gesetzes möchte ich noch zu sprechen kommen: Wie liefert man Webseiten an eine Bibliothek ab? Ausdrucken und Abheften ist keine Lösung. Hier hält man sich am Sinnvollsten an Industriestandards, die jetzt schon zur Archivierung von Webseiten eingesetzt werden. Das neue Gesetz ermöglicht es, dass Webseiten von der zuständigen Bibliothek ganz pragmatisch direkt per Crawler abgeholt werden können.

Wir möchten die Landesregierung bitten, ihre Regelungskompetenz für Detailfragen zu nutzen und die Crawler-Lösung in Absprache mit den Bibliotheken festzuschreiben. So können Webseitenbetreiber von der rechtlichen Ungewissheit, wie sie Webseiten abzuliefern haben, befreit werden.

Begrüßen würden wir es auch, wenn in der Verordnung festgelegt wird, dass Bibliotheken den Betreiber einer Webseite darüber informieren, wenn sie seine Webseite oder Teile dar-aus per Crawler ansammeln wollen.

Ich fände es schön, wenn uns solch eine konstruktive parteiübergreifende Zusammenarbeit wie beim Pflichtexemplargesetz auch bei anderen anstehenden Themen gelingen würde. Wie man sieht, funktioniert sachorientierte Politik durchaus, wenn man nur will. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter

Piratenfraktion erleichtert über Erfolg im Streit um „Pille danach“

Download-Logo-Signet-150x150Der Katholische Krankenhausverband Deutschland zeigt sich nun doch offen dafür, Frauen nach einer Vergewaltigung die Pille danach zu verschreiben. Nachdem die Piratenfraktion NRW den Fall eines Vergewaltigungsopfers, dass von zwei katholischen Kliniken in Köln abgewiesen worden war, erfolgreich ins Plenum des Landtags eingebracht hat, ändert der Katholische Krankenhausverband Deutschland jetzt seine Haltung.

Der Geschäftsführer des 435 Kliniken umfassenden Verbands, Thomas Vortkamp, erklärte gestern im Interview mit dem WDR-Magazin Westpol, er halte es für vertretbar, Frauen nach einer Vergewaltigung die „Pille danach“ zu verschreiben. Er kündigte zudem an, Gespräche mit der Deutschen Bischofskonferenz aufzunehmen. Vergangene Woche war in einer Stellungnahme auf der Homepage des Verbands noch zu lesen, dass in katholischen Kliniken die „Pille danach“ nicht verabreicht würde.

„Wir sind sehr erleichtert, über diesen wichtigen Schritt, eine allumfassende medizinische Versorgung von Vergewaltigungsopfern auch in katholischen Krankenhäusern sicherzustellen. Krankenhäuser, die von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten auch im Sinne der Allgemeinheit handeln. Es darf nie wieder passieren, dass die Behandlung Hilfsbedürftiger vom Glauben abhängig gemacht wird“, sagt Lukas Lamla, Gesundheitspolitischer Sprecher der Piratenfraktion.

„Die Beschäftigten katholischer Krankenhäuser waren offenbar unsicher, welche Hilfe sie Opfern einer Vergewaltigung zukommen lassen durften“, erklärt Daniel Schwerd, Kölner Abgeordneter der Piratenfraktion. „Es ist wichtig, ihnen diese Unsicherheit zu nehmen.“ Birgit Rydlewski, Frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, ergänzt: „Insofern ist es nur schlüssig, dass mehrere Abgeordnete der Piratenfraktion NRW eine entsprechende Petition von Pro Familia unterstützen.“

Den Link zur Petition von Pro Familia finden Sie hier: http://chn.ge/WwrGrT

Katholische Krankenhäuser weisen Vergewaltigte ab

Download-Logo-Signet-150x150Piraten: „Solche Praktiken müssen verhindert werden!“

Zwei Katholische Krankenhäuser aus Köln sollen lt. Medienberichten einer vergewaltigten Frau eine vollumfängliche Versorgung verwehrt haben. Da vor allem die „Pille danach“ den Grundsätzen der Katholischen Kirche widerspräche, musste die Frau auf ein anderes Krankenhaus ausweichen. Eine umfassende medizinische Versorgung wurde dadurch verzögert und ggf. im Erfolg gemindert.

„Wer den Glauben über den Opferschutz stellt, hat das mit den Menschenrechten nicht verstanden“, protestiert Lukas Lamla, Gesundheitspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Wir fordern in einem Eilantrag die Landesregierung auf, sich strikt gegen solche Praktiken auszusprechen, sämtliche Hintergründe dieser Vorgehensweise aufzuarbeiten und entsprechende deutliche Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn selbst das Krankenhaus von einem “vermutlichen Missverständnis” spricht, ist eine umfassende Aufklärung dringend notwendig. Eins muss klar sein: Ein Krankenhaus, dass mit Steuermitteln finanziert wird, muss sich um jeden Steuerzahler kümmern – völlig unabhängig von dessen Glauben oder dessen Gesundheitsgeschichte“, sagt Lamla. „Auch wenn die Katholischen Krankenhäuser möglicherweise mit Blick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht korrekt gehandelt haben sollten, so muss dennoch klar sein, dass die umfassende ärztliche Behandlungspflicht höchste Priorität genießen sollte.”

„Völlig unabhängig von religiösen Standpunkten über die ‚Pille danach‘ muss einem Vergewaltigungsopfer geholfen werden – schnell, umfassend und mit allen notwendigen medizinischen Konsequenzen. Mit meiner Vorstellung von christlicher Nächstenliebe ist diese Verweigerung von Hilfe nicht zu vereinen“, sagt Birgit Rydlewski, Frauenpolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW.

Der heute von den Piraten eingereichte Eilantrag soll in der anstehenden Plenarsitzung am 23./24. Januar debattiert werden. Darüber hinaus will die Piratenfraktion NRW mit einer Kleinen Anfrage weitere generelle Hintergründe erfahren. „Wir wollen wissen, wie viele Katholische Krankenhäuser wie viele Steuergelder erhalten und wie die Landesregierung solche Vorkommnisse künftig verhindern will. Uns allen muss klar sein: so etwas darf sich nicht mehr wiederholen“, sagt Daniel Schwerd, Kölner Abgeordneter der Piratenfraktion NRW.

Download des Eilantrages: http://bit.ly/WKvepM

Download der Kleinen Anfrage: http://bit.ly/11By3kt

Piraten an CSU: Netzpolitischer Offenbarungseid

417px-Wahlplakat_CSU_1969Piraten an CSU: «Netzpolitischer Offenbarungseid»

Berlin (dpa) – Die Piratenpartei attestiert der CSU, sich bei ihrer Klausur in Wildbad Kreuth «ins netzpolitische Abseits katapultiert» zu haben. Piraten-Vorstandsmitglied Klaus Peukert sagte am Mittwoch, die CSU habe bewiesen, dass sie kein «netzpolitisch ernsthafter Player» sei.

Peukert kritisierte vor allem das Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung. Das Ablehnen einseitiger Haftungsfreistellungen bei freien Netzen sei «dann nur noch das Sahnehäubchen auf dem netzpolitischen Offenbarungseid». Zuvor hatte auch die FDP die CSU aufgefordert, nicht weiter auf der Vorratsdatenspeicherung zu beharren.

Plenarreden zu Opel-Werksschließung, Mittelstandsförderungen, Ladenöffnungszeiten

Am Donnerstag, den 13. Dezember habe ich drei Plenarreden gehalten.

Am Morgen gab es eine aktuelle Stunde anlässlich des angekündigten Ende der Fahrzeugproduktion bei Opel in Bochum. Mir ging es neben der Verantwortung, die General Motors für seine Angestellten trägt, besonders um die Verantwortung der Politk für Arbeitslose, die eben nicht mehr innerhalb eines Jahres neu vermittelt oder umgeschult werden können. Aber seht selbst:

Gegen Mittag stand das Mittelstandsförderungsgesetz zur endgültigen Abstimmung. Hier enttäuschte mich das Verhalten von SPD und Grünen, gegen mehr Transparenz der Clearingstelle, und gegen die Stärkung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Wirtschaftspolitik zu stimmen. Hier:

Am Nachmittag ging es um die Änderung der Ladenöffnungszeiten, die die Regierung plant. Es wird sich nicht viel tun, die Änderungen beschränken sich auf den Samstag abend, Sonntagsöffnungen und einige Feiertage. Wir werden sehen, was die Beratungen im Ausschuss ergeben.

Bürgerbeteiligung muss keine leere Floskel sein

Die Presseabteilung der Fraktion hat zur Abstimmung des Wirtschaftsförderungsgesetzes die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Der Piratenfraktion ist es gelungen, einen Vorschlag ihrer Partei-Basis in den Gesetzgebungsprozess zum Mittelstandsförderungsgesetz einzubringen. „Wir haben heute gezeigt, dass Bürgerbeteiligung keine leere Floskel sein muss. Sie kann in der täglichen Politik funktionieren“, kommentiert Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, die Abstimmung zum Mittelstandsförderungsgesetz im Landtag. „Dieser Vorschlag wird jetzt Bestandteil eines Gesetzes in Nordrhein-Westfalen. Das ist gelebte Basisarbeit.“

Die Piratenfraktion hatte in den Ausschussberatungen zum Mittelstandsförderungsgesetz verschiedene Änderungsvorschläge eingebracht. Der Vorschlag der Piraten, die Nennung eines einzelnen Anbieters zur Zertifizierung mittelstandsfreundlicher Kommunen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, hatte die Zustimmung der Regierungsfraktionen gefunden.

„Trotz dieses Teilerfolgs sehen wir das Mittelstandsförderungsgesetz inhaltlich nach wie vor äußerst kritisch“, so Schwerd. „Aus Sicht der Piratenfraktion besteht das Gesetz größtenteils aus Worthülsen und unkonkreten Absichtserklärungen.“ Maßnahmen für eine tatsächliche Förderung des Mittelstands fehlen. Das Kernstück des Gesetzes, die sogenannte Clearingstelle Mittelstand, ist aus Sicht der Piratenfraktion sogar ein Rückschritt. Schwerd: „Die Landesregierung schafft mit dem Gesetz ein Einfallstor für Lobbyismus und verletzt die elementaren Regeln von Demokratie und Transparenz.“

Laut Gesetz wird die Clearingstelle Mittelstand aus Vertretern sozialpolitischer Verbände und wirtschaftlicher Interessenorganisationen bestehen. Diese dürfen geplante Gesetze der Landesregierung hinter verschlossenen Türen bearbeiten und bewerten, noch bevor sich das Kabinett oder die Fachpolitiker im Landtag damit befasst haben. Die Piratenfraktion hatte daher einen Änderungsantrag ins Plenum eingebracht. Dieser hatte das Ziel, die Transparenz des geplanten Clearingverfahrens zu erhöhen, die Mitspracherechte des Landtags im Gesetz zu verankern und Nachhaltigkeit als Ziel einer mittelstandsorientierten Wirtschaftspolitik zu stärken. Während viele dieser Vorschläge die Zustimmung von CDU und FDP fanden, wurden sie mit den Stimmen von Rot-Grün mehrheitlich abgelehnt.

Facebook-Fahndung und die ewige Strafe

Derzeit wird wieder intensiver diskutiert, inwieweit die Behörden Fahndungen nach Straftätern per Internet, speziell über Facebook, durchführen sollen. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) möchte der Polizei dieses Fahndungsmöglichkeit einräumen..

Als zusätzlicher Kanal für die Fahndung nach Straftätern oder die Suche nach Zeugen eines Verbrechens ist Facebook mit Sicherheit geeignet. Man kann damit die jüngeren Generationen erreichen, die eher weniger das Fernsehen oder Tageszeitungen nutzen.

Es ist aber ein großes Risiko, nach Verdächtigen oder nicht überführten Personen zu suchen. Hier sehe ich die Gefahr, dass durch Fotos oder die Nennung personenbezogener Daten Menschen an einen Online-Pranger gestellt werden, die sich nachher als unschuldig erweisen, oder dass es zu Lynchjustiz kommt.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Veröffentlichung von Daten im Internet stets für die Ewigkeit ist. Eine solche Stigmatisierung hält selbst dann an, wenn der Täter seine Strafe womöglich längst verbüßt hat, oder sich seine Unschuld erweist. Die Veröffentlichung stellt dann eine Strafe dar, die niemals endet – ohne Richter, ohne Urteil und ohne Möglichkeit der Verteidigung.

Die Diskussion, wie sich die Inhalte nach Ende einer Fahndung wieder aus dem Internet entfernen lassen, ist müßig. Es liegt in der Natur des Netzes, dass sich Inhalte verbreiten, wiederverwendet werden, aggregiert und an anderem Ort gespeichert werden. Einmal in das Internet gegebene Informationen lassen sich nicht mehr rückstandslos entfernen, der Ruf nach dem „digitalen Radiergummi“ ist naiv.

Die Übergabe von Daten an Facebook bedeutet auch, dass sie an ein amerikanisches Unternehmen preisgegeben werden, welches nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegt. Bekannt ist doch auch, dass wieder gelöschte Postings dennoch physisch auf Servern bei Facebook erhalten bleiben – sie werden nur unsichtbar geschaltet.

Ich würde empfehlen, die Kommentierungsfunktion der Fahndungsaufrufe abzuschalten, damit von den Besuchern der Seiten keine vermuteten Personendaten gepostet werden.

Facebook unterliegt als amerikanisches Unternehmen dem DMCA und der Antiterror-Gesetzgebung. Informationen über Straftäter fliessen mit ziemlicher Sicherheit an die amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Insgesamt ist also bei der Fahndung im Internet oder per Facebook mit größter Vorsicht vorzugehen. Auf keinen Fall dürfen standardmäßig alle möglichen Fahndungsaufrufe und Daten veröffentlicht werden, sondern die Suche muss auf wirklich schwere und eindeutige Fälle beschränkt sein, wo der Nutzen diese Risiken überwiegt.

Bild: Vít Luštinec, Wikipedia, Lizenz: CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0, via Wikimedia Commons