Gefährlich und am Ziel vorbei: Das neue Hate-Speech-Gesetz

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG) auf den Weg gebracht. Soziale Medien wie Facebook, Twitter und Co. sollen gezwungen werden, rechtswidrige Postings zu unterbinden. Das eigentlich ehrenwerte Ziel, Hasspostings und Fake News zu verhindern, wird damit aber nicht erreicht – dahingegen privatisiert man Rechtsdurchsetzung bei einer Vielzahl von Delikten im Internet und etabliert eine mehr als fragwürdige Zensurinfrastruktur, die sehr bald Begehrlichkeiten wecken wird.

Social Media-Anbieter mit mehr als 2 Mio. Kunden sollen nach erfolgtem Hinweis Postings löschen, wenn sie „offensichtlich“ gegen eine in einem Katalog aufgelistete Gesetzesnorm verstößt – darunter auch die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ oder „Aufforderung zu Straftaten“. Anschließend sollen die Unternehmen von sich aus verhindern, dass diese Postings erneut erscheinen. Reagieren sie nicht, können Bußgelder verhängt werden.

Fake News, Hasspostings, Cybermobbing, all diese Begriffe werden in der Debatte derzeit wild durcheinandergeworfen. Die Gefahr dieser Phänomene sollte man beileibe nicht herunterspielen: Der junge syrische Geflüchtete Anas Modamani zum Beispiel wurde mit Hass überzogen, nachdem ein Selfie von ihm mit Kanzlerin Merkel für die Behauptung missbraucht wurde, er sei ein Terrorist. Letztlich können Fake News, kann Cybermobbing Existenzen vernichten, Gesundheit und Leben gefährden.

So wild die Begriffe durcheinandergeworfen werden, so schwierig ist es aber auch, sie klar abzugrenzen. Je nach Definition würde auch schnell mal Satire oder Ironie als „Fake News“ eingestuft. Man denke nur an die Nachrichten des „Postillon“, die immer wieder von zahlreichen Lesern ernst genommen werden.

Wir müssen bei jeder Maßnahme überlegen, ob sie den vorgesehenen Zweck überhaupt erreicht, und welche schädlichen Nebenwirkungen sie hat. Und bei diesem Gesetz würde ich Nutzen klar verneinen.

Beleidigung, Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, Mobbing und Stalking – all das ist bereits jetzt schon verboten. Im Internet wie außerhalb. Rechtliche Handhabe gibt es also bereits. Das hält jetzt schon niemanden davon ab, solche Postings zu veröffentlichen – daran wird auch ein neues Gesetz nichts ändern. Die Täter agieren ja in der Regel aus der vermeintlichen Anonymität heraus.

So richtet sich dieses Gesetz nur gegen erkennbar illegale Postings – Hassbotschaften und Fake News“ sind aber meist nicht klar illegal, sondern bewegen sich allenfalls im Randbereich, werden also von dem neuen Gesetz gar nicht umfasst.

Die angedrohten Bußgelder werden Social Media-Anbieter dazu bewegen, lieber einmal mehr als einmal zu wenig zu löschen – und damit Gesetze sicherheitshalber besonders weit auszulegen. Nicht jede „offensichtlich“ illegale Aussage ist vorsätzlich und wird tatsächlich geahndet. Und um die Wiedereinstellung einmal gelöschter Nachrichten zu verhindern werden die Unternehmen automatische Filter installieren, mit allen bekannten Nachteilen von Fehlfilterung und Overblocking. Eine staatliche oder privatwirtschaftliche Vorabkontrolle von Nachrichten jedenfalls birgt die unmittelbare Gefahr der Zensur. Diesen spiegelglatten Weg sollten wir nicht gehen.

Effektiver wäre vielmehr, wenn Polizei und Justiz bei der Rechtsdurchsetzung gut ausgerüstet sind und zügig arbeiten, wenn von Hass im Internet Betroffene ernst genommen werden und unsere Solidarität erfahren. Und es ist wichtig, dass die Betreiber der sozialen Medien mitwirken, und sich nicht hinter irgendwelchen Firmenstandards verschanzen. Es ist nicht falsch, wenn jedes Unternehmen eine standardisierte Möglichkeit anbieten müsste, wie Betroffene falsche Nachrichten oder Hass melden können, und es anschließend über die weitere Bearbeitung transparent informieren muss.

Vor allen Dingen aber muss Medienkompetenz vermittelt werden. Damit ist nicht nur technische Kompetenz gemeint, sondern gerade auch Medienkritik, also eben der kritische Umgang mit Medien und Inhalten. Das kommt derzeit viel zu kurz.

All das wäre wirksamer als irgendwelche neuen Gesetze, und könnte sofort umgesetzt werden. Regulierung nach dem Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ ist auf jeden Fall der falsche Weg.


Dieser Artikel erschien auch am 12.04.2017 im Neues Deutschland.

Richtige Idee mit groben Fehlern: Die neue »Charta der digitalen Grundrechte«


Dieser Kommentar erschien in gekürzter Form am 9.12.2016 im »Neues Deutschland«:

Dieser Tage ist mit großangelegten Werbeanzeigen die »Charta der digitalen Grundrechte« [1] vorgestellt worden: Nichts weniger als ein Ansatz für Menschenrechte in der digitale Sphäre soll es werden. Die Initiatoren verstehen es als Diskussionsgrundlage, gleichwohl wird bereits jetzt nach Mitunterzeichnern dieser Charta gesucht. Ich kann das jedoch nicht unterschreiben, nicht in der derzeitigen Form.

Initiiert von der »Zeit«-Stiftung, hat eine Gruppe Politiker, Wissenschaftler und Journalisten einen Entwurf von Grundrechten erstellt, wie wir in der digitalen Zukunft miteinander leben sollen. Diesen wollen sie später in das EU-Parlament einbringen. Die Idee ist vollkommen richtig: Zwar gelten die bestehenden Menschenrechte universell, und sind damit ebenso im Internet gültig wie in der »realen« Welt. Und doch gibt es Interpretationsspielraum und vollkommen neue Fragestellungen, die erst durch die digitale Sphäre aufgeworfen werden.

Auch wenn manche Regelung in der Charta eine Doppelung bereits bestehender Menschenrechte ist, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder die Meinungsfreiheit, kann es nicht schaden, die Aufmerksamkeit im Internet erneut darauf zu lenken. Zudem haben wir es vielfach mit Durchsetzungsproblemen dieser Rechte im Internet zu tun, so dass eine digitale Grundrechtecharta hier zu Lösungsansätzen führen könnte. Ich freue mich über die Initiative, halte sie für dringend notwendig und wertvoll.

Gleichwohl sind im derzeitigen Entwurf der Charta – neben einigen Unterlassungen (es fehlen beispielsweise Schranken für Geheimdienste in der digitalen Sphäre) – zwei grobe Fehler enthalten, die mich angesichts der illustren Runde der Erstunterzeichner überrascht.

Unerfüllbare Forderung nach Prävention

In Artikel 5 mit dem Titel »Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit« heißt es in Absatz 2: »Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.«

Man fordert hier also eine Prävention gegen unerwünschte Inhalte im Internet – das hat schon Ursula von der Leyen (CDU) mit ihren Stopp-Schildern versucht. Seit dieser Zeit diskutieren wir die Wirkungslosigkeit von technischen Filtersystemen, die Unmöglichkeit, den Zugriff auf illegales Material im Internet im Vorfeld vollständig zu unterbinden [2]. Doch Straftaten von vorneherein durch technische Maßnahmen zu verhindern ist unmöglich. Es ist genauso wenig möglich, einen Banküberfall sicher zu verhindern: Dazu entschlossene Menschen werden einen Weg finden, ihn durchzuführen.

Der Absatz 4 dieses Artikels verlagert diese unmöglich zu erfüllende Pflicht auch noch auf die Dienstbetreiber. Diese müssten konsequenterweise mit massiven Filtern oder Einzelkontrolle aller Inhalte reagieren – mit allen bekannten Problemen falsch-positiver Ergebnisse, Overblocking und rechtlicher Unsicherheiten, bis hin zu Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie [3].

Eigentlich waren wir 2009 schon weiter: Spätestens seit der »Zensursula«-Debatte wissen wir, dass nur Löschen solchen unerwünschten Materials an der Quelle wirksam ist [4]. Sehr wohl ist es richtig, dass die Dienst-Betreiber hier ab Kenntnis an der Beseitigung mitzuwirken haben, und dass sie sich davor nicht mit Hinweis auf eigene Standards wegducken dürfen. Es bedarf eingespielter und standardisierter Verfahren, die bei Bedarf von jedem Betroffenen angestoßen werden können. Warum die Initiatoren der Charta diese Erkenntnisse unberücksichtigt lassen ist mir unverständlich.

Statt also unerfüllbare Prävention gegen Cybermobbing und Verleumdung zu fordern, sollte man auf effektives und zügiges Löschen solcher Inhalte an der Quelle setzen. Dazu sollten Dienstanbieter verpflichtet sein, und dazu sollten sie einfach zu erfüllende und standardisierte Verfahren anbieten müssen. Der Absatz 2 könnte also zum Beispiel heißen: »Gegen digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, muss vorgegangen werden.« Und in Absatz 4 könnte man hinzufügen: »Dienstanbieter müssen dazu standardisierte Verfahren für alle Betroffene anbieten.«

Immaterialgüter- statt Urheberrecht

Ein weiterer Artikel wurde kurz vor Schluss den digitalen Grundrechten untergeschoben, der nichts in Menschenrechten verloren hat: Das Immaterialgüterrecht. Im Artikel 22 fällt man ohne Not im Bereich geistiger Eigentumsrechte auf einen Stand vor den Zeiten des Internet zurück. Dort heißt es: »Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.«

Rechteinhaber, das sind heutzutage in der Regel Medienkonzerne und Verlage. Sie handeln mit digitalen Werken und deren Vervielfältigungsrechten, die sie den Autoren abgekauft haben, sind also in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Hier soll eine Leistungsschutzgarantie als Grundrecht verankert werden, eine Verdienstgarantie für Rechteverwerter, wie es zum Beispiel das Leistungsschutzrecht für Presseverleger darstellt [5]. Warum man aber einer einzelnen Industrie plötzlich Menschenrechte zugestehen will, die auf einen Schutz ihres Geschäftsmodells herauslaufen, erschließt sich mir nicht. Ich kann mir das nur mit heftigem Lobbyeinfluss im Erstellungsprozess der Charta erklären. Hat sich hier der Cheflobbyist des Springer-Verlages Christoph Keese [6] eingebracht, der ebenfalls zu den Erstunterzeichnern der Charta gehört?

Kein Wort findet sich dagegen zum Schutze der Kulturschaffenden selbst, der Autoren, Künstler, Journalisten oder Musiker. Der Durchschnittsverdienst bildender Künstler deckt in den meisten Fällen nicht mal die Kosten ihrer Kunst selbst [7]. Wäre nicht viel eher eine Forderung angebracht, dass diese von der digitalen Verwertung ihrer Werke angemessen profitieren? Sollte man nicht eher ihre Position gegenüber den Konzernen – gleichgültig, ob es nun Internetkonzerne oder Medienunternehmen sind – stärken? Nur eine Handvoll Künstler kann tatsächlich vom Vertrieb ihrer Werke durch Medienkonzerne und Verlage leben. Dass man es nicht für nötig hält, Kulturschaffende selbst mit einem digitalen grundrechtlichen Schutz ihrer Urheberrechte auszustatten, entlarvt das spezifische Eigeninteresse der Medienkonzerne.

Die digitale Sphäre bietet die einzigartige Möglichkeit, um Wissen, Kunst und Kultur verlustfrei kostenlos für alle zur Verfügung zu stellen, wenn für faire Vergütung der Kulturschaffenden gesorgt ist. Die künstliche Verknappung von Wissen und Kultur muss nicht in Stein gemeißelt sein. Der Verkauf digitaler Rechte über Rechteverwerter ist längst nicht die einzige Möglichkeit, für das Einkommen von Autoren zu sorgen. Dies in grundrechtliche Form zu gießen ist Behinderung des Fortschritts. Auch das wissen wir im Grunde schon seit Jahren.
Bemühungen, Menschenrechte auf Medienkonzerne auszudehnen, sind nicht neu [8]. Die absichtsvolle Vermischung von Urheberrechten einerseits und handelbaren Immaterialgüterrechten andererseits hat Einzug in diese Grundrechtecharta gefunden. Das ist dreister Lobbyismus. Dies unverändert zu belassen wäre ein Fehler, den ich nicht entschuldigen könnte.

[1] https://digitalcharta.eu/
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/streit-um-internet-filter-die-generation-c64-schlaegt-zurueck-a-628017.html
[3] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs
[4] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger#Gegenstimmen
[6] http://www.horizont.net/medien/nachrichten/-Springer-Lobbyist-Christoph-Keese-Google-ist-eine-Art-Taliban-111793
[7] http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?idart=1303
[8] http://www.daniel-schwerd.de/geistiges-eigentum-und-die-menschenrechte/

Antrag: Journalismus ist kein Landesverrat

Update 27.08: Das Thema ist nicht kalt: Bundesregierung wusste sehr viel früher von #Landesverrat-Ermittlungen als bekant.
Update 26.08: Begründung der Ablehnung dieses Antrages durch die Fraktion nachgetragen, siehe unten.

Der Vorwurf des Landesverrats gegen die Netzpolitik.org-Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl war der netzpolitische Aufreger dieses Sommers. Dieses Vorkommnis reiht sich ein in eine Folge mehrerer formaler Angriffe auf Journalismus, die auch mit Marken- und Urheberrecht begründet wurden.

Presse- und Meinungsfreiheit sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn staatliche Stellen mit Mitteln des Strafrechtes, des Marken- oder Urheberrechtes unliebsame Meinungen und unerwünscht öffentlich gewordene Information unterdrücken oder Journalisten einschüchtern.

Ich fand es wichtig, dass wir politische Konsequenzen auch auf Landesebene fordern, da solche Vorkommnisse auch bei uns im Land belegt sind, und auch Landesbehörden in solche Fälle involviert sind:

Journalismus ist kein Landesverrat: Angriffe auf die Pressefreiheit mit Mitteln des Strafrechts, des Marken- oder Urheberrechts sind zu unterlassen!

 
I. Ausgangslage

Die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister der netzpolitischen, journalistischen Plattform „netzpolitik.org“ sind Ziel eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Landesverrat geworden. Die Leitung des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte eine entsprechende Anzeige an den damaligen Generalbundesanwalt Range gegen unbekannt erstattet, und im Begründungstext die beiden Journalisten und auch die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses benannt. Beckedahl und Meister hatten Auszüge aus als „nur für den Dienstgebrauch“ als Verschlusssache gekennzeichneten Unterlagen veröffentlicht. Die genauen Umstände, welcher Teil der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt Kenntnis hatte oder Einfluss auf diese Ermittlungen nahm, sind derzeit Gegenstand parlamentarischer Befragungen. Das Verfahren selbst wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Auch die Funke-Mediengruppe aus Essen hatte Auszüge aus als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ klassifizierten, parlamentarischen Unterlagen veröffentlicht. Auf den Webseiten der WAZ waren Unterrichtungen über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr veröffentlicht. Der Verlag sah sich mit Urheberrechtsansprüchen des Bundesverteidigungsministeriums konfrontiert, und hat kürzlich nach einem Rechtsstreit die Unterlagen schließlich offline nehmen müssen.

Das NRW-Innenministerium hat dem Blog „netzpolitik.org“ noch im Juni dieses Jahres eine markenrechtliche Abmahnung geschickt. Dieser hatte in einem Beitrag über die Verwendung von stillen SMS durch die Polizei nach einer Anfrage durch die Piratenfraktion ein Bild mit dem Logo des „Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste“ verwendet. Verbunden war die Nachricht mit einer Fristsetzung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Drohung, die Angelegenheit durch Einschaltung eines Anwalts weiter eskalieren zu lassen.

Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter jeder Demokratie, und ein unverzichtbares Korrektiv bei Missständen und Fehlentwicklungen gerade auch im öffentlichen Sektor. Die Publikation auch von missliebigen, unangenehmen und kritischen Beiträgen ist Teil der Meinungsfreiheit und darüber hinaus zur Meinungsbildung erforderlich. Wenn von staatlichen Stellen Druck auf Journalisten aufgebaut wird, der nicht auf inhaltlichen (also beispielsweise bei Falschaussagen), sondern auf formalen juristischen Gründen beruht, ist das inakzeptabel.

Aufgabe der freien Presse ist es, Informationen von öffentlichem Interesse auch dann frei verteilen zu können, wenn die Veröffentlichung ein schlechtes Licht auf staatliche Stellen wirft – eine Kennzeichnung als „vertraulich“ oder „geheim“ darf diesen Grundsatz nicht aushebeln.

Mittel des Marken- oder Urheberrechts bei der Veröffentlichung missliebiger Unterlagen oder unangenehmer Informationen anzuwenden, um diese aus dem Internet entfernen zu lassen, ist Missbrauch dieser Rechte. Es ist fraglich, ob eine staatliche Stelle überhaupt das Mittel des geistigen Eigentums gegen Journalisten einsetzen können sollte, wenn es sich nicht um kommerziell verwertete Unterlagen des Staates, sondern um normale Berichterstattung handelt, schnell wird sonst die Grenze zur Zensur überschritten. Grundsätzlich sollte eine staatliche Stelle das Urheber- und Markenrecht für alle ihre Dokumente nicht geltend machen, wenn nicht genau darin ein Einnahmeinteresse besteht, und dieses sollte dann auch schwerwiegend sein. Für parlamentarische Protokolle und Unterlagen gilt das ganz sicher nicht.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten wegen des Verrates von „Staatsgeheimnissen“ einzuleiten, ist jedoch ein derartig weitreichender und einschüchternder Vorgang, dass hierauf grundsätzlich verzichtet werden sollte: Journalisten sind regelmäßig nur Mittler von Informationen und damit im Dienste der Öffentlichkeit tätig.

II. Der Landtag stellt fest:

1. Journalismus ist kein Landesverrat. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Landesverrates gegen Journalisten, die ihrer Informationsaufgabe nachkommen, sind als Maßnahme vollkommen überzogen.
2. Presse- und Meinungsfreiheit gehören zu den höchsten Gütern der Demokratie. Ein Geheimhaltungsinteresse des Staates steht nicht über dem Interesse der Öffentlichkeit auf Aufklärung sowie der Pressefreiheit.
3. Zensur missliebiger Informationen durch formale Mittel, beispielsweise durch die des Marken- oder Urheberrechtes, ist abzulehnen.
4. Veröffentlichungen und Journalismus sollen allenfalls aufgrund von inhaltlichen Maßstäben, also beispielsweise bei Falschaussagen, ergänzt oder richtiggestellt werden. Dazu ist das jeweils geringstmögliche rechtliche Mittel einzusetzen, und auf Bedrohungen, Abmahnungen und kostenpflichtigen Anwaltseinsatz etc. möglichst zu verzichten.
5. Staatliche Stellen sollen auf marken- und urheberrechtliche Maßnahmen gegen Journalisten und im Hinblick auf Inhalte des Internet vollständig verzichten, wenn kein eigenes Einnahmeinteresse damit berührt ist.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1. Auf marken- und urheberrechtliche Maßnahmen gegen Journalisten und im Internet vollständig zu verzichten, wenn durch die Veröffentlichung keine eigenen Einnahmeinteressen des Landes betroffen sind.

2. Alle eigenen und selbsterstellten Unterlagen und Materialien überall wo möglich grundsätzlich unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen, um deren freie Nutzung allen – auch Journalisten – zu erlauben. Das sollte auch Dienstlogos umfassen.

 
Leider hat die Fraktion mehrheitlich beschlossen, diesen Antrag nicht einzureichen. Die entsprechene Begründung ist Teil der Fraktionssitzung gewesen, die kann man hier nachsehen (ab 47:23), macht Euch bitte selbst ein Bild. Das Pad zur Fraktionssitzung findet sich hier (ab Zeile 177).

Das Argument, der Antrag sei eine halbe Stunde verfristet intern eingereicht, ist zwar formal zutreffend – mir sei jedoch die Anmerkung erlaubt, dass bislang über alle vor der Sitzung eingereichten Anträge auch abgestimmt worden ist, selbst wenn sie erst am Dienstag mittag Minuten vorher, oder gar nur als Papiervorlage während der Sitzung vorlagen. Meine Abwesenheit zu der Sitzung war im Vorfeld bekannt und begründet entschuldigt. Der zuständige Referent war eingebunden, und der NRW-Bezug ist hergestellt, da u.a. das NRW-Innenministerium das Markenrecht bereits bemüht hat. Über das Argument, das Thema sei nicht aktuell, kann man vermutlich streiten (jedenfalls war das der Aufreger des Sommers, und die Afghanistan-Papiere sogar Pressemitteilungen der Fraktion wert). Immerhin bleiben die Grünen am Thema dran.

Insgesamt sind Ablehnungen aus formalen Gründen bei internenen Anträgen bislang unüblich gewesen, sondern sie wurden inhaltlich bewertet. Das ist hier leider unterblieben. Dass möglicherweise persönliche Animositäten zu dieser formalistischen Ablehnung geführt haben, finde ich ganz besonders traurig.

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NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

KutschatyBei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen.

Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt.

Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte.

Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren.

Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften.

Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann sollte der Minister entsprechende Angebote fordern.

Mobbing hingegen ist ein Phänomen, welches außerhalb und innerhalb des Internets existiert. Es gibt keinen Grund, nur solches im Internet rechtlich zu verfolgen: Soweit es juristische Lücken gegen Mobbing gibt, sollten sie allgemein geschlossen werden, auch bei Mobbing am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof. Und es muss auch der Mut vorhanden sein, solche Vergehen zu verfolgen und zu bestrafen, hier scheint noch einiges im Argen.

Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Gesellschaftliche Probleme kann man jedenfalls nicht alleine juristisch oder technisch lösen – die Antwort besteht in mehr Bildung und mehr Medienkompetenz. Der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einmal: „Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht“. Das Internet geht nicht mehr weg, wir alle müssen den Umgang damit lernen. Angst ist jedenfalls kein guter Ratgeber.


Der Artikel ist auch als Gastbeitrag in “Der Freitag” erschienen:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/trauriges-halbwissen-ueber-das-internet

Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.

Kebekus! Schön, dass wir darüber gesprochen haben.

Antwort-Rundfunkrat-2013-07-23Gestern kam der angekündigte Antwortbrief der Vorsitzenden des WDR-Rundfunkrats, Frau Ruth Hieronymi, zur Causa Kebekus. Ihr erinnert Euch, ein Videospot der Kabarettistin Carolin Kebekus wurde vom WDR nicht gezeigt, da er (wegen Religions- bzw. Kirchenkritik) gegen die Programmgrundsätze des Senders verstoße. Wir haben daraufhin mit einem offenen Brief beanstandet, dass Satire Freiheit genießen muss, und dass es nicht zu Zensur kommen darf. Die ganze Geschichte könnt ihr hier im Blog nachlesen.

Dem Schreiben von Frau Hieronymi kann man entnehmen, dass der Rundfunkrat über den Fall gesprochen hat. Und zwar in nichtöffentlicher Sitzung, von der es natürlich kein Protokoll gibt. Jedenfalls teilt man uns mit: „Dabei ging das Meinungsbild von einer Zustimmung zur redaktionellen Entscheidung, den kritischen Beitrag nicht auszustrahlen, bis hin zu einem deutlich formulierten Unverständnis für die Entfernung des Stücks.“

Und weiter: „Entsprechend der Satzung des WDR tagen die Ausschüsse des Rundfunkrats in nichtöffentlicher, vertraulicher Sitzung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich vor diesem Hintergrund nicht weiter auf die Beratung eingehe.“

Wir haben also darüber gesprochen. Mehr erfährt man nicht.

Schön, dass wir darüber gesprochen haben. Nicht.

Hier kann man das Antwortschreiben von Frau Hieronymi nachlesen:
Antwort-Rundfunkrat-2013-07-23 (PDF)

„Neue Spielräume“? Das Ende der Netzneutralität!

800px-Snail_in_dewey_grass_carramarEU-Kommisarin Neelie Kroes möchte für die Beförderung von Daten im Internet „neue Spielräume“ schaffen, so berichtet heute das Handelsblatt. Internetprovidern soll es demnach ausdrücklich erlaubt werden, bestimmte Inhalte bevorzugt oder zu bestimmten Konditionen zu übermitteln.

Das stellt eine 180 Grad-Kehrtwende da, noch im Juni wollte Neelie Kroes die Netzneutralität EU-weit gesetzlich festschreiben.

Ihr wisst, Netzneutralität ist der Grundsatz, dass alle Datenpakete im Internet ungeachtet ihres Inhaltes gleich behandelt und transportiert werden. So soll verhindert werden, dass der Besitzer der Infrastruktur, der meist ein faktisches Monopol besitzt, Einfluss auf die transportierten Inhalte nimmt.

Damit ist jedoch nach Willen der EU-Kommission bald Schluss. Was Frau Kroes hier als „neue Spielräume“ bezeichnet, stellt in Wirklichkeit ein Zwei-Klassen-Internet dar: Die Inhalte, für die der Ersteller extra an die Telekommunikationsunternehmen bezahlt, werden bevorzugt transportiert – alle andere Inhalte verlangsamt. BILD online, ZDF, CDU.de und Google sind dann vielleicht schnell zu empfangen. Abgeordnetenwatch, netzpolitik.org, Pottblog und persönliche Webseiten sind nur im Schneckentempo verfügbar. Eine Katastrophe für die Meinungsfreiheit.

Das ist etwa so, als würde Springer die Deutsche Post dafür bezahlen, dass die BILD-Zeitung immer am gleichen Tag ausgeliefert wird, alle anderen Tageszeitungen aber erst zwei Tage nach Erscheinen.

Wie kommt es zu diesem Meinungsumschwung? Haben sich Telekommunikations-Lobbyisten in der Kommission die Klinke in die Hand gegeben? Wie ist es erklärbar, dass die zuständige Kommissarin ihre Meinung von einem auf den anderen Monat so komplett ändert? Ich finde das skandalös.

Wir haben einen Antrag zur Netzneutralität im Landtag NRW eingebracht (Drs. 16/2892), zu dem es am 10. Oktober eine Anhörung geben wird. Und eine kleine Anfrage „Telekom-Drossel, strikte Netzneutralität und Deep Packet Inspection“ (Drs. 16/3403) von mir wartet noch auf eine Antwort der Landesregierung.

Antwort vom WDR auf unseren offenen Brief zur Causa Kebekus

2013-07-09 13_03_03-Antwort Programmdirekter 1 Live Offener Brief KebekusDer verantwortliche Programmdirektor der „AG Junges Fernsehen“ des WDR hat auf unseren offenen Brief in der Causa Kebekus geantwortet. Ihr erinnert Euch womöglich – falls nicht, kann man das hier nachlesen.

Kurz gesagt: Man hält die Entscheidung, den Videoclip nicht auszustrahlen, für richtig. Bezogen wird sich auf die „Verunglimpfung religiöser Symbole“, die problematisch sei, im Gegensatz zur Kritik an der Institution Kirche, die sie dagegen für zulässig halten. Ich finde das schwierig, satirische Kritik an einer Kirche zu äußern, ohne religiöse Symbole zu zeigen.

Wie sollen wir mit dieser Antwort umgehen? Ich freue mich auf Feedback.

Hier könnt Ihr den Brief ansehen.

Update 10.07. 13:00h:

Die Kölner Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen die Kabarettistin Carolin Kebekus ein. Fast 100 Anzeigen hatte es gehagelt, aber die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, das Video überschreite eben nicht die Grenzen der Satire.

Lieber WDR, und nun? War Ihre voreilende Zensur nun ein Effekt des „Overblocking“?

O tempora, o mores – wider die Aushöhlung von Grundrechten, Demokratie und digitaler Kultur durch zügellose Überwachung!

O tempora, o mores. Wer nicht lesen will, darf hören:
[display_podcast]
Bild: Datenkrake auf der FSA-Demo '09PRISM und Tempora enthüllt

Durch die Weitergabe von Geheimdokumenten durch den US-amerikanischen Whistleblower und ehemaligen Geheimdienst-Angestellten Edward Snowden an die britische Tageszeitung „The Guardian“ hat die Weltöffentlichkeit erstmals Einsicht in das Ausmaß der Überwachung von Internet und Telekommunikation durch britische und US-amerikanische Geheimdienste bekommen.

Durch das US-amerikanische Überwachungsprogramm „PRISM“ hat die NSA mutmaßlich Zugriff auf sämtliche Daten, die bei US-amerikanischen Internet-Diensteanbietern anfallen. Nach Informationen der „Washington Post“ erlaubt „PRISM“ die Überwachung von Kommunikation in Echtzeit. Das Programm wird laut „Washington Post“ jährlich von einem Geheimgericht autorisiert; die einzelnen Datenabfragen – von Metadaten bis hin zu Inhalten von E-Mails oder Chats – benötigen hingegen keine richterliche Erlaubnis und liegen allein im Ermessen der NSA-Mitarbeiter.(1) Laut Berichten betroffener Firmen wie Microsoft, Apple oder Google werden in jedem dieser Unternehmen pro Halbjahr Zehntausende Datensätze von der NSA abgefragt.

Das Überwachungsprogramm „Tempora“ des britischen Geheimdienstes GCHQ zielt darauf ab, durch Anzapfen der Datenleitungen den gesamten Internet-Datenverkehr aufzuzeichnen und anhand bestimmter Kriterien auszuwerten. Dieser Vorgang – die gesamte Kommunikation, die über ein bestimmtes Medium geführt wird, global und vollumfänglich zu überwachen – ist historisch ohne Vorbild.

Gezielt Deutschland überwacht

Sowohl „PRISM“ als auch „Tempora“ werden zudem gezielt für die Überwachung befreundeter Staaten, insbesondere Deutschlands, eingesetzt. Laut Informationen des Spiegel gilt Deutschland für die NSA als lohnenswertes „Angriffsziel“; rund eine halbe Milliarde Kommunikationsverbindungen (SMS, E-Mails, Telefongespräche) werden pro Monat von der NSA allein in Deutschland abgehört. An durchschnittlichen Tagen werden von der NSA nach Spiegel-Informationen bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen in Deutschland überwacht. Laut Informationen des „Guardian“, der sich auf ein NSA-Programm mit Namen „Boundless Informant“ beruft, ist Deutschland das in Europa am stärksten von der NSA überwachte Land – und steht in Sachen NSA-Überwachung auf einer Stufe mit China oder Saudi-Arabien. Inzwischen wurde bekannt, dass die NSA Einrichtungen der Europäischen Union und europäischer Staaten in den USA verwanzt und gehackt hat. Für „Tempora“ haben britische Agenten hunderte Glasfaserleitungen angezapft, die auch zur Abwicklung deutscher und europäischer Kommunikation dienen.

Das Argument, diese Überwachung diene ausschließlich dem Kampf gegen den Terrorismus, ist angesichts der jetzt bekannt gewordenen Vorgänge unglaubwürdig. So überwachte der britische GCHQ während des G-20-Gipfels in London 2009 offenbar deshalb die Telefongespräche und die Onlinekommunikation zahlreicher angereister ausländischer Politiker, um der britischen Regierung Vorteile in Verhandlungen zu verschaffen. Unter den überwachten Staaten befanden sich Partner der Briten wie Südafrika und die Türkei.(2) Die Überwachung europäischer und anderer befreundeter Staaten durch britische und US-amerikanische Geheimdienste findet zudem nicht erst seit gestern statt: Bereits im Jahr 2001 stellte ein Bericht des Europäischen Parlaments (A5-0264/2001) fest, dass das von den USA und Großbritannien gemeinsam betriebene Programm „ECHELON“ zur Überwachung europäischer Staaten genutzt wurde.

Geheimdienste ausser Kontrolle

Das Ausmaß und die Skrupellosigkeit dieser Überwachung zeigt die Hybris von Geheimdiensten, die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und ohne effektive demokratische Kontrolle ihre Befugnisse immer weiter ausdehnen konnten.

Die Definitionsmacht dessen, was zum Schutz unserer Sicherheit und unserer Demokratien notwendig ist, darf aber gerade nicht den Geheimdiensten überlassen werden, die selbst nur über zweifelhafte demokratische Legitimität verfügen. Geheimdienste sind nur schwer mit den demokratischen Prinzipien von Transparenz und Kontrolle in Einklang zu bringen. Ihre aus Furcht und Misstrauen geborene Weltsicht führt zu einem unstillbaren Sammel- und Überwachungstrieb. Wie in der Atomkraft schlummert in ihnen ein unkalkulierbares Restrisiko: Das des totalitären Staats.

Diese Gefahr sehen angesichts der Uferlosigkeit von „Tempora“ selbst Mitarbeiter des britischen Inlandsgeheimdiensts MI-5. Innerhalb des MI-5 bestand laut „Guardian“ die Sorge, dass der GCHQ mit „Tempora“ in Bezug auf Bürgerrechte „zu weit“ gehe. Der „Guardian“ zitiert einen Mitarbeiter: „Wenn dieses System gegen uns verwendet werden sollte, haben wir keine Chance.“(3)

Checks and Balances

Aus diesen Gründen muss jede staatliche Überwachung von Kommunikation innerhalb strenger gesetzlicher Grenzen stattfinden, die in einem transparenten und demokratischen Prozess festgelegt und umfassend rechtsstaatlich und öffentlich nachvollziehbar kontrolliert werden. Es reicht nicht aus, den Sicherheitsbehörden blind zu vertrauen – auch nicht in demokratischen Staaten: Demokratie beruht nicht auf bloßem Vertrauen, sondern auf dem Prinzip der „Checks and Balances“, also auf Kontrolle und Machtdiffusion.

Das genaue Gegenteil scheint jedoch aktuell die Regel zu sein. Sowohl „PRISM“ als auch „Tempora“ wurden hinter dem Rücken der jeweiligen Öffentlichkeiten entworfen und umgesetzt. Die Geheimdienste haben alles daran gesetzt, schon die bloße Existenz dieser Programme geheim zu halten und zwar gerade auch gegenüber jenen Menschen, die sie zu schützen vorgeben. Namentlich die NSA hat die Öffentlichkeit und demokratisch gewählte Abgeordnete über die Existenz und das Ausmaß ihrer Überwachungsprogramme vorsätzlich getäuscht. In solchen Strukturen ist eine effektive demokratische Kontrolle nicht möglich.

Im Gegensatz zur Vermutung von Bundesinnenminister Friedrich, die Empörung über „PRISM“ und ähnliche Überwachungsprogramme speise sich aus einer „Mischung aus Antiamerikanismus und Naivität“(4), gründet der Protest über die jetzt aufgedeckten Vorgänge auf der empörenden Leichtfertigkeit, mit der Regierungen demokratischer Staaten offenbar bereit waren, zum Zweck vermeintlicher Sicherheit liberale Freiheitsrechte hintanzustellen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Privatsphäre und Datenschutz, mithin der souveräne Umgang mit den eigenen Daten, sind Voraussetzungen für ein Leben in Würde und Freiheit. Aus diesem Grund schützt Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz.

In Deutschland besteht zudem ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu diesem Grundrecht führte das Bundesverfassungsgericht aus: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. […] Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“(5)

Das Ende der Unschuldsvermutung

Bei der Überwachung unserer gesamten Internetnutzung handelt es sich um echtes #Neuland. Nahezu jeder Mensch in Deutschland, der das Internet nutzt und sich beispielsweise durch Chats oder E-Mails austauscht, ist von der Überwachung durch „PRISM“ und/oder „Tempora“ betroffen. Es handelt sich um den umfassendsten Eingriff in die Grundrechte deutscher Staatsbürger, der bislang bekannt wurde.

Der gesellschaftliche Konsens, dass eine systematische und verdachtslose Überwachung im Alltag, wie wir sie nicht zuletzt in der deutschen Vergangenheit erleben mussten, nicht stattfinden darf, gilt offenbar noch nicht für die neuen digitalen Möglichkeiten.

Die flächendeckende, systematische Überwachung und Ausspähung von Individuen wirkt sich negativ auf die hohen Güter der Demokratie wie Meinungsfreiheit, Kritik, Mut zu Widerspruch und Andersartigkeit, Individualität und Kreativität aus. Eine zügellos überwachte Gesellschaft erzeugt ein soziales Klima, in dem die Unschuldsvermutung umgekehrt wird und Individuen als potenzielle Täter gelten; sie fördert Konformität, Stromlinienförmigkeit, politische Apathie, Opportunismus und graues Duckmäusertum.

Schon heute warnt Spiegel Online: „Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sollte man sich bei allem, was man online – auch in vermeintlich privaten Bereichen – tut, fragen, ob es nicht eines Tages gegen einen verwendet werden könnte.“(6)

Die Schere im Kopf

Eine überwachte Gesellschaft ist eine kulturell gehemmte Gesellschaft. Die sprichwörtliche Schere im Kopf, Selbstzensur und geändertes Verhalten aus Angst vor Repressalien sind nur wenige Beispiele dafür, welch verheerende Auswirkungen eine Totalüberwachung von Menschen hat.

In einem derart überwachten Umfeld wird der Gebrauch des Netzes zu einem Wagnis, das ganz reale Konsequenzen im Alltag nach sich zu ziehen droht – wie zum Beispiel die Eintragung in geheime „Gefährder-“ oder „No-Fly-Listen“.

Das Internet bezieht seine Stärke und seinen gesellschaftlichen Nutzen jedoch gerade aus der Tatsache, dass es mehr ist als ein Medium zur bloßen Datenübertragung oder eine Plattform für innovatives Wirtschaften. Das Internet ist vielmehr ein Raum, der den freien, ungehinderten und weltweiten Austausch der Meinungen und Ideen ermöglicht – damit wird es zu einem Hort der Vielfältigkeit, der Innovation, der Weiterentwicklung und der Zusammenballung der menschlichen Globalkultur. In diesem Zusammenhang muss das Internet als schützenswerter Kulturbestandteil betrachtet werden, der Zu- und Abgänge zu den anderen Bestandteilen der physischen Welt mit ihren eigenen Kulturräumen besitzt. Beide Teile, der physische und der digitale, beeinflussen einander und profitieren voneinander.

Wir fordern daher den Landtag Nordrhein-Westfalens auf, festzustellen:

  1. Das Internet darf kein grundrechtsfreier Raum sein. Grundrechte müssen auch im Internet geschützt werden.
  2. Die verdachts- und schrankenlose Überwachung von Individuen ist nicht vereinbar mit dem Geist und den Regeln einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  3. Die Grundrechte Freiheit und Sicherheit sind gleichwertig. Freiheit braucht Sicherheit, aber Sicherheit muss Freiheit schützen und nicht aushebeln. Es ist eine der Grundaufgaben der Demokratie, beide Rechte in Einklang zu bringen, anstatt sie gegeneinander auszuspielen.
  4. Jede staatliche Überwachung von Kommunikation muss innerhalb strenger gesetzlicher Grenzen stattfinden, die in einem transparenten und demokratischen Prozess festgelegt und umfassend rechtsstaatlich und öffentlich nachvollziehbar kontrolliert werden.
  5. Die verdachts- und schrankenlose Überwachung der digitalen Kommunikation in Deutschland lebender Menschen durch „PRISM“, „Tempora“ und/oder ähnliche Überwachungsprogramme ist unverhältnismäßig und verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
  6. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, auf den massenhaften Eingriff in die Grundrechte in Deutschland lebender Menschen durch „PRISM“ und „Tempora“ adäquat zu reagieren. Die vorsätzliche und umfassende Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch ausländische Nachrichtendienste darf nicht einfach hingenommen werden. Die Bundesregierung muss ihrer staatlichen Schutzpflicht nachkommen.

Wir fordern den Landtag Nordrhein-Westfalens auf, zu beschließen:

  1. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, ihren Schutzauftrag ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zum Schutz in Deutschland lebender Menschen sowie Organisationen, Unternehmen und Behörden in Deutschland vor ausländischer Datenüberwachung zu entwickeln.
  2. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, von den Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten nachdrücklich Aufklärung zu verlangen
    • über ihre Rolle im Zusammenhang mit „PRISM“ und „Tempora“,
    • über Ausmaß und Inhalt der Überwachungsprogramme,
    • sowie über die Frage, in welchem Maß in Deutschland lebende Menschen sowie Organisationen, Unternehmen und Behörden in Deutschland von diesen Programmen betroffen sind.
  3. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, von der Regierung des Vereinigten Königreichs das umgehende Ende der Aufzeichnung deutscher Datenübermittlungen einzufordern.
  4. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Entwicklung eines verbindlichen Abkommens aufzunehmen oder andere geeigneter Maßnahmen zu ergreifen, um
    • eine massenhafte, anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung digitaler Kommunikation in der Europäischen Union durch nationale Nachrichtendienste oder durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten zukünftig auszuschließen;
    • allen in der Europäischen Union lebenden Menschen einen gleich hohen Schutz des Privatlebens, des Briefgeheimnisses und der digitalen Kommunikation zu garantieren
  5. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, darüber hinaus mit den USA Verhandlungen für ein Abkommen aufzunehmen, das nachrichtendienstliche Aktivitäten der USA gegen Deutschland ausschließt.
  6. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Bundesratsinitiative zur Verankerung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz dazu geeignet ist, die Durchsetzung des staatlichen Schutzauftrags für dieses Grundrecht zu verbessern.

(1) http://apps.washingtonpost.com/g/page/national/inner-workings-of-a-top-secret-spy-program/282/
(2) http://www.guardian.co.uk/uk/2013/jun/16/gchq-intercepted-communications-g20-summits
(3) http://www.guardian.co.uk/uk/2013/jun/23/mi5-feared-gchq-went-too-far
(4) http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/PRISM-tempora-und-die-bundesregierung-a-908250.html
(5) BVerfGE 65, 1 – Volkszählung
(6) http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/PRISM-tempora-und-die-bundesregierung-a-908250.html

Diesen Text haben wir als politischen Antrag im Landtag Nordrhein-Westfalens als Drucksache 16/3436 eingereicht.

Bild: Lizenz: CC-BY-2.0, Fotograf: Matthias Hornung, Datenkrake wurde gebaut und koordiniert von dem Künstler Peter Ehrentraut für den FoeBuD e. V. auf der FSA ’09

Freiheit statt Angst 2013 – Demo am 7. September 2013 in Berlin

Stoppt den Überwachungswahn!

Am 7. September 2013 werden wir in Berlin wieder für unsere Bürgerrechte auf die Straße gehen. Das ist aktueller denn je, die Angriffe auf unsere Privatsphäre, unsere Bürgerrechte und unsere Freiheit nehmen zu und werden immer umfassender.

Wir wehren uns gegen die totale Überwachung durch #Prism, #Tempora, #Vorratsdatenspeicherung, gegen Drohnen, Klarnamenspflicht und vieles weitere mehr.

Dagegen tun wir wieder etwas! Es wäre toll, wenn Ihr teilnehmen könnt:

Samstag, 7. September 2013, 13.00 Uhr am Potsdamer Platz Update 21.08: Alexanderplatz!! in Berlin. (Wegen des großen Andrags verlegt zum Alexanderplatz.)

Aber auch im Vorfeld könnt ihr helfen: Mobilisiert über Twitter unter dem Hashtag #fsa13 und #fsa, sagt allen Bescheid, bloggt was das Zeug hält, hängt Plakate auf etc. Es ist wichtig!

Plakate und anderes Demo-Material stellt der Foebud hier (Plakate sogar kostenlos) zur Verfügung. Wie das Plakat aussieht, könnt Ihr links sehen.

Weitere Informationen finden sich immer unter Freiheitstattangst.de