Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein „widerrufliches Gratisrecht“ ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich „angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Unschöne Wendung beim Leistungsschutzrecht

LeistungsschutzEine unschöne Wendung nahm die Haltung der Landesregierung zum Leistungsschutzrecht. Wie wir heute der Presse entnehmen konnten, will Ministerin Schwall-Düren im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Das heißt, dass die SPD auf die Möglichkeit, das LSR im Vermittlungsausschuss zu verzögern, verzichten will. Man ist zwar dagegen, tut aber nichts.

Das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage, die wir vergangene Woche von ihr im Ausschuss für Kultur und Medien zu hören bekamen. „Alle Register gegen das Gesetz ziehen“, wie sie es dort zusagte, sieht anders aus. Die Beantragung einer Anhörung durch die Grünen zum Thema, der dafür sorgte, dass wir unseren Antrag gegen das Leistungsschutzrecht heute nicht im Plenum diskutierten, bekommt so auch eine ganz neue, fiese Note.

Wir haben folgende Pressemitteilung verfasst:

Leisungsschutzrecht: Ministerin Schwall-Düren darf nicht umkippen!

Kurz vor der Bundesrat-Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint die rot/grüne NRW-Landesregierung einzuknicken.

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese Landesregierung versagt in der Netzpolitik völlig. Die rot-grünen Politiker gehen vor den starken Verlagen in NRW in die Knie und brechen lieber uns gegenüber ihr Wort. Denn noch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien sagte Ministerin Schwall-Düren, dass sie alle Register ziehen werde und sich auf breiter Front gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht einsetzen werde. Und heute? Heute kündigt zunächst sie und dann SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an, dass das alles nicht mehr gelten soll.“

Frank Herrmann, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Es ist einfach nicht einzusehen, wieso die Ministerin sich an einem Tag in den Ausschuss setzt und zugibt, dass die Regelung zum Leistungsschutz für Presseverleger handwerklich schlecht und inhaltlich unsinnig ist, und eine Woche später komplett anders handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen! Wir hoffen sehr auf ein Einsehen über Nacht. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass unzählige Blogger in eine völlige Rechtsunsicherheit gestoßen werden.“

Christopher Schrage vom Landesverband der Piratenpartei NRW:

„Die Landesregierung torpediert ihr eigenes Engagement im Bereich des Lokaljournalismus, denn die noch in der vergangenen Woche gelobten neuen und unabhängigen lokalen Online-Angebote wären die ersten, die unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu leiden hätten. Denn diese müssten schon direkt nur für Hinweise auf überregionale Berichte zahlen, oder sie schließen Exklusivverträge mit Großverlegern und untergraben damit ihre journalistische Unabhängigkeit.“

Nach Ansicht der Piraten in NRW sorgt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wegen unklarer Formulierungen für zusätzliche rechtliche Unsicherheit bei Bloggern und schützt die Urheber nicht ausreichend. Erste Beispiele gibt es bereits ( http://www.nfhdata.de/ ).

Hintergrund – Was bisher geschah:

Die Piratenfraktion hatte im Landtag NRW ihren Antrag “Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab” (Drucksache 16/2136) eingereicht. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird.

Dieser Antrag hätte in der vergangenen Woche am 14.03.2013 im zuständigen Kultur- und Medienausschuss abschließend beraten werden müssen, um in der heutigen Plenarsitzung abgestimmt zu werden. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen signalisierten in der Ausschusssitzung, ebenso wie Ministerin Schwall-Düren für die Landesregierung, dass sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorgelegten Form ablehnen.

Gleichwohl beantragte Matti Bolte (Bündnis90/Die Grünen) eine Expertenanhörung, um sich mit dem Thema noch ausführlicher zu beschäftigen. Durch diesen politischen Schachzug wurde verhindert, dass das Plenum den Antrag heute abstimmen kann. Letztlich haben sich die Parlamentarier an dieser Stelle ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten genommen. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt.

Landesregierung begrüßt unseren Antrag gegen das LSR

MdL Daniel SchwerdHeute im Kultur- und Medienausschuss hat Frau Ministerin Schwall-Düren klare Worte gegen den vorliegenden Entwurf zum Leistungsschutzrecht gefunden, und unseren Antrag auf Ablehnung des Leistungsschutzrechtes sehr deutlich unterstützt. Sie sagte, die Landesregierung würde die erforderlichen Schritte ergreifen, die im Bundesrat möglich seien.

Seitens der Grünen wurde der Antrag auf Durchführung einer Anhörung gestellt – das bedeutet leider, dass der Antrag in der kommenden Woche im Plenum nicht mehr behandelt wird. Andererseits bietet es die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung einige Experten zu Wort kommen zu lassen und die Kritik noch deutlicher zu formulieren. Die SPD unterstützte diesen Antrag auf Anhörung, erwartungsgemäß lehnen CDU und FDP die Anhörung – und natürlich auch unseren Antrag – ab.

Wir haben dazu die untenstehende Pressemitteilung herausgegeben:

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur heutigen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien und zum neuen Leistungsschutzrecht:

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung unseren Antrag auf Ablehnung der Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage begrüßt. Frau Ministerin Schwall-Düren hat angekündigt, sich in der kommenden Woche im Bundesrat für eine Änderung des vor zwei Wochen vom Bundestag verabschiedeten neuen Leistungsschutzrechtes einzusetzen. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass das verabschiedete Gesetz in dieser Form untauglich ist. Es berücksichtigt nicht die Interessen der Journalisten, eröffnet massive Rechtsunsicherheiten und schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit erheblich ein.

Der Ausschuss Kultur und Medien wird im Landtag NRW eine ausführliche Anhörung zum Thema durchführen, um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum Schutz der journalistischen Arbeit im Internet zu besprechen. Dieser Anhörung blicken wir gespannt entgegen. Wir bedauern aber, dass vor der Entscheidung im Bundesrat die Befassung im Plenum des Landtags NRW nicht mehr möglich ist. Im weiteren Verlauf werden wir uns ganz klar gegen das neue Schutzrecht und unter anderem für eine Stärkung der Rechte der Urheber und Verwerter gegenüber den Verlagen einsetzen.“

Antrag der Piratenfraktion NRW:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2136.pdf