Plenarrede „Abschaffung der Störerhaftung“

Am Freitag, den 22.03.2013, Top 6., redete ich zu unserem Antrag „Abschaffung der Störerhaftung“.

Dabei handelt es sich um ein Bundesthema – wir können aus dem Landtag also nur die Regierung auffordern, sich im Bundesrat entsprechend zu verhalten- Seitens der Grünen und der SPD kam Zustimmung zu unserem Antrag, irgendwas mit „Offenen Scheunentoren“. Die Antworten der CDU und FDP auf meine Rede waren vorhersehbar. Die Behandlung dieses Antrags geht dann in den Ausschüssen weiter. Ich bin sehr gespannt.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Heute werde ich Ihr Gerechtigkeitsempfinden strapazieren. Ich entführe Sie in die Niederungen der deutschen Rechtsprechung, der sogenannten Störerhaftung. Da man komplexe, trockene Dinge am besten in bekannten Bildern erklärt, erzähle ich Ihnen dazu eine kleine Geschichte:

Stellen Sie sich vor: An Ihrer Tür klingelt ein Passant und fragt Sie, ob er Ihr Telefon benutzen dürfe. Da Sie eine Deutschlandflatrate haben, ist das kein Problem. Und weil Sie wohlerzogen sind, hören Sie dem fremden Telefongespräch nicht zu.

Einige Wochen später erhalten Sie den Brief eines Anwalts mit einer vierstelligen Rechnung. Es stellt sich heraus, dass sich der Mensch einen Maserati bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Weil er das von Ihrem Telefon aus gemacht hat, werden Sie als Mitverursacher haftbar gemacht.

Klingt bizarr! Warten Sie ab, es geht noch bizarrer:

Am nächsten Tag – es ist schönes Wetter – gehen Sie spazieren und lassen Ihr Fenster zu Hause geöffnet. Auch das rächt sich: Ein paar Wochen später finden Sie wieder Post von einem Rechtsanwalt. Ein Passant hat nämlich durch Ihr Fenster gegriffen, sich Ihr Telefon geangelt und einen Lamborghini bestellt, den er nicht bezahlen kann.

Und wieder sind Sie als Mitverursacher haftbar, weil Sie nämlich Ihr Telefon nicht ausreichend vor unberechtigter Benutzung gesichert haben.

Das finden Sie ungerecht? – Seien Sie gewiss: Wir auch!

(Beifall von den PIRATEN)

Leider ist genau das geltende Rechtsprechung: Wenn jemand Ihren Internetanschluss benutzt und damit einen Urheberrechtsverstoß begeht, werden Sie als Mitstörer auf Unterlassung haftbar gemacht, unabhängig davon, ob Sie von dem Verstoß wussten oder nicht, auch dann, wenn Sie nicht einmal explizit erlaubt haben, dass Ihr Anschluss benutzt wird, jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Anschluss nicht verschlüsseln.

Dieses Risiko betrifft keineswegs nur Privatleute. Auch wenn Hotels oder Cafés ihren Inter-netanschluss für ihre Gäste freigeben, haften sie als Mitstörer für die Verstöße ihrer Besucher. Das ist so, als würden Kneipiers für Verbrechen mithaften, zu denen sich ein Gast am Münztelefon im Gang verabredet hat.

Um Ihr Gerechtigkeitsempfinden noch ein wenig weiter zu belasten: Es gibt eine Industrie, die von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das sind nämlich diejenigen, deren Geschäftszweck im Vermieten von Internetzugängen besteht. Die haften nicht für Verstöße ihrer Kunden.

Der Bundesgerichtshof nannte in einem Urteil am 24. Januar 2013 die Versorgung mit Internet ein Grundrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang dazu haben, auch solche mit wenig Geld. Gleichzeitig machen sich viele Kommunen Gedanken darüber, wie sie für ihre Besucher kostenlose WLAN-Zugänge bereitstellen können. Dabei gibt es eine einfache Lösung, die weder den Staat noch die Kommunen oder die Bürger einen Cent kos-ten würde: Die Inhaber eines Internetanschlusses könnten die nicht genutzte Bandbreite ihrer Flatrate für die Allgemeinheit freigeben. Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation und -daten sowie die benötigte Bandbreite des Nutzers blieben dabei gewahrt.

Natürlich sind nur wenige Menschen unter diesem schwebenden Haftungsrisiko bereit, ihre Internetanschlüsse zu teilen. Die aktuelle Rechtslage nutzt nur einer Abmahnindustrie, die durch die restriktive Auslegung der Haftungsfrage ihre Abmahnungen mit Einnahmegarantie versenden kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Die zehn größten Kanzleien in diesem Sektor machen 80 % des gesamten Abmahnvolumens von Urheberrechtsverstößen aus. Die Summe dieser Kostennoten liegt seit Jahren im dreistelligen Millionenbereich jährlich. Die größte Kanzlei hat in diesen Sachen allein im Jahr 2010 Rechnungen von zusammengenommen 80 Millionen € verschickt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme für den Bundesrat vom 26. Februar keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung schon in die richtige Richtung entwickeln werde.

Das hilft den 110.420 Menschen, die im vergangenen Jahr eine Abmahnung bekommen haben, nicht weiter. Wir fordern Sie auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen und das beschriebene Teilen von Internetzugängen zu ermöglichen, damit noch mehr Menschen einen Zugang zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhal-tung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Plenarrede „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen“

Am Freitag, den 22.03.2013, Top 4., redete ich zum Antrag „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen – Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen der Clearingstelle Mittelstand zur Prüfung vorlegen“ der CDU. Anträge dieser Art und diesen Inhaltes hatten wir jetzt ein paar. Aber seht selbst.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist inzwischen der dritte Antrag der CDU, mit dem sie erreichen will, dass ein Gesetz bzw. eine Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüft wird. Diesmal soll die neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz durch die Lobbytruppe der Clearingstelle geprüft werden.

Inhaltlich sind diese CDU-Anträge fast gleich. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass man solche Schriftstücke im anderen Zusammenhang als „Spam” bezeichnet.

(Beifall von den PIRATEN und Daniela Schneckenburger [GRÜNE])

Leider sind die Filter der Landtags-IT noch nicht so ausgereift, dass sie uns vor diesen An-trägen der CDU bewahren. Ich hoffe, dass wir jetzt nicht in jedem Plenum solch einen geklonten Antrag behandeln müssen.

Aber zur Sache: Inhaltlich teilen wir sogar einige Kritikpunkte der CDU an der vorgelegten Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Aufwand der Verfahrensanforderungen, die in dieser Verordnung festgelegt werden, ist sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Unternehmen enorm. Auf Praktikabilität, Verständlichkeit oder Klarheit scheint bei der Formulierung der 46-seitigen Verordnung kein sonderlich großer Wert gelegt worden zu sein. Auch wenn wir als Piraten das Tariftreue- und Vergabegesetz begrüßen, halten wir die zugehörige Verordnung für sehr wenig gelungen.

Für noch weniger gelungen halten wir allerdings den vorliegenden Antrag der CDU. Denn anstatt Vorschläge zu machen, wie man die Verordnung verbessern könnte, besteht die Lösung aus Sicht der CDU einzig darin, die Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüfen zu lassen. Bei dieser Clearingstelle Mittelstand handelt es sich jedoch um nichts anderes als ein geheim tagendes Lobbygremium. Auch wenn in diesem Fall die Verordnung schon vorliegt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die generelle Arbeitsweise dieses Gremiums aufmerksam machen:

Einmalig in Deutschland erhalten durch diese Clearingstelle bezahlte Interessenvertreter der Wirtschaft per Gesetz die Erlaubnis, an neuen Gesetzen der Landesregierung mitzuarbeiten – und das normalerweise lange bevor die demokratisch gewählten Abgeordneten im Landtag die Entwürfe zu Gesicht bekommen. Das ist ein Unding!

(Lothar Hegemann [CDU]: Das ist doch üblich!)

Wir haben immer kritisiert, dass die Clearingstelle Mittelstand ein Einfallstor für Lobbyismus sein wird. Unsere schlimmsten Befürchtungen wurden bestätigt. Die Landesregierung hat es geschafft, mit der Clearingstelle Mittelstand den Lobbyismus im Gesetzgebungsprozess zu institutionalisieren und das Parlament weiter zu schwächen. Dass ein solches Gremium auf die heiße Gegenliebe der CDU stößt, wundert mich nicht. Aber es ist nach wie vor der Abgeordnete, der Gesetze gestalten, über sie beraten und sie entscheiden soll, und nicht eine Lobbyinstanz.

(Beifall von den PIRATEN)

Ihren Antrag lehnen wir genauso ab wie die fast wortgleichen Anträge von Ihnen zuvor.

Das Gleiche gilt für die Clearingstelle Mittelstand. Geheim tagende Lobbygremien sind mit dem Demokratieverständnis der Piraten nicht vereinbar.

(Beifall von den PIRATEN)

Damit scheinen wir hier im Parlament leider ziemlich alleine zu sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.

Plenarrede „NRWs Wirtschaft braucht Freiräume“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 14., redete ich zum Antrag „Nordrhein-Westfalens Wirtschaft braucht Freiräume statt neuer Abgaben und mehr Bürokratie“ der CDU. Ich empfand das als Trollantrag.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wenn du glaubst, etwas als Wahrheit erkannt zu haben, so halte es dem anderen hin wie einen Mantel, in den er hineinschlüpfen kann, schlage es ihm aber nicht wie ein nasses Handtuch um die Ohren.” Das ist ein Zitat von Max Frisch.

Verehrte CDU-Fraktion, an den Gesetzen, die Sie in Ihrem Antrag nennen, gibt es gewiss viel zu kritisieren. Sie wissen, dass auch die Piratenfraktion beispielsweise am Nichtraucherschutzgesetz und am Mittelstandsförderungsgesetz einiges auszusetzen hatte, wenn bisweilen auch aus anderen Gründen als Sie. Auch an den Gesetzen, die die Piraten grundsätzlich mittragen, gibt es gewiss berechtigte Kritikpunkte. Warum aber verpacken Sie Ihre Feststellungen in einen Antrag, der vor Schmähkritik, Polemik und Angstmache nur so trieft? Warum malen Sie ein Schreckgespenst von Deindustrialisierung an die Wand, das wirklich keinen mehr hinter dem Ofen hervorlockt? Warum fordern Sie pauschal den Rückzug von Gesetzen ohne eigene Änderungsvorschläge für die damit adressierten Probleme vorzulegen?

(Beifall von den PIRATEN)

Diese Schwarz-weiß-Malerei repräsentiert einen Politikstil, den die Piraten ablehnen. Diesen Antrag können wir in dieser Form nicht unterstützen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wie wäre es, wenn Sie stattdessen konstruktive Kritik äußern würden, wenn Sie die von Ihnen als problematisch erkannten Punkte benennen und nicht in Polemik verpacken würden, wenn Sie eigene Änderungsvorschläge zu den kritisierten Gesetzen einreichen würden? Das wären Anträge, mit denen man sich auseinandersetzen könnte und die womöglich die Unterstützung der Piratenfraktion finden würden. Lassen Sie uns gemeinsam Verbesserungsvorschläge unterbreiten, anstatt stets den Holzhammer herauszuholen.

Ich lade Sie herzlich ein, mit uns Piraten in die Sacharbeit einzusteigen. Dann lassen Sie uns testen, wie ernst es die Regierung mit der von ihr mehrfach beschworenen ausgestreckten Hand und mit der von ihr ausgerufenen Koalition der Einladung meint? – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd.

Plenarrede „Fahrplan Breitbandausbau für NRW“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 9., redete ich zu unserem Antrag „Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen“. Hier muss dringend was passieren – zwar hat rot/grün im Koalitionsvertrag den Ausbau bis 2018 beschlossen, passiert ist allerdings nichts. Es scheint, als müssten wir die Regierung noch mal an ihren Koalitionsvertrag erinnern, und in der Umsetzung auf die Sprünge helfen.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Surferinnen und Surfer! Breitbandinternet ist heute in seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wichtig wie die anderen großen Infrastrukturträger, wie Straßen oder Schienen. Wir sind uns alle einig, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes zum großen Teil darauf beruht, eine gut ausgebaute Infrastruktur zu haben.

Wir müssen daher endlich anfangen, uns dem Ausbau der digitalen Infrastruktur mit der gleichen Energie zu widmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Thema „Breitbandinfrastruktur” hat dabei eine doppelte gesellschaftliche Bedeutung. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft. Das Internet hat die Art und Weise, in der wir zusammenleben, arbeiten und unsere Freizeit gestalten, radikal verändert. In Zukunft wird die Bedeutung des Internets in allen gesellschaftlichen Bereichen noch zunehmen: Fernarbeit, E-Government, E-Learning sind einige Stichworte.

Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Zugang zum Breitbandinternet bereits als Teil der materiellen Lebensgrundlage. Umso erschreckender ist es, dass immer noch Tausende Bürger in Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu einer zeitgemäßen Internetversorgung haben. Auch für Bürger im ländlichen Raum oder in einer Kommune mit angespannter Haushaltslage muss das Land sicherstellen, dass Breitbandinternet flächendeckend zur Verfügung steht.

(Beifall von den PIRATEN)

2 MBit/s im Downstream als Internetgrundversorgung zu definieren, wie es die Landesregierung tut, entspricht Technik von vorgestern. Das reicht heute nicht mehr aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Bedeutung vom Breitbandinternet für die Volkswirt-schaft. Investitionen in schnelle Breitbandnetze rechnen sich. Unternehmen profitieren von schnellen Internetverbindungen, mit deren Hilfe sie innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Regionen, die mit dieser Entwicklung nicht mithalten können, werden in Zukunft wirtschaftlich zurückfallen.

Die Landesregierung verfolgt angeblich das Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Breitband-infrastruktur von mindestens 50 MBit/s zu ermöglichen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings erkennen wir bislang keine Anstrengungen, wie die Regierung das bewerkstelligen will. Weder der Wirtschafts- noch der Landwirtschaftsminister können angeben, wie die nächsten fünf Jahre konkret genutzt werden sollen, um das Ausbauziel zu erreichen.

Wir fordern die Landesregierung auf, darzulegen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Mit welchen Instrumenten und Mitteln wollen Sie in welcher Zeit eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur erreichen?

Darauf aufbauend wollen wir mit den anderen Fraktionen hier im Haus einen konkreten Fahrplan bis 2018 erarbeiten. Denn es gibt zahlreiche ungeklärte Fragen:

Der Netzausbau ist privatwirtschaftlich organisiert. Wie können wir erreichen, dass auch dort eine Breitbandinfrastruktur entsteht, wo es sich derzeit nicht lohnt? Bisher wird diese Wirt-schaftlichkeitslücke mit Landesfördermitteln überbrückt.

Wie können wir dafür sorgen, dass die Telekommunikationsanbieter angemessen an den Kosten beteiligt werden? Denn sie verdienen anschließend durch die Nutzung der Infrastruktur ihr Geld.

Oder noch besser: Wie können wir dafür sorgen, dass die Netze nach dem Ausbau in Nutzerhand bleiben, wenn sie schon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Wie können wir die staatlichen Ausgaben so gering wie möglich halten? Denn es gilt wie immer, mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst viel zu erreichen. Wir müssen uns dazu auch Gedanken um das gesamte Regulierungsdesign machen.

Was ist mit Kommunen, die selbst die entsprechende Infrastruktur bereitstellen wollen?

Schließlich: Reicht der Fokus auf den Ausbau des Downstreams aus, oder müssen wir nicht auch die Upstream-Bandbreite viel stärker in den Blick nehmen?

Das sind nur einige grundlegende Fragen. Wir halten es für entscheidend, darüber endlich zu einem parteiübergreifenden Diskussionsprozess zu kommen.

Wir haben zwei kurzfristige Übergangsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Breitbandausbau in NRW schon jetzt zu beschleunigen:

Erstens muss die Definition der Internetgrundversorgung in einem ersten Schritt von 2 MBit/s auf mindestens 6 MBit/s erhöht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Das würde dafür sorgen, dass auch die Kommunen staatlich gefördert werden könnten, die derzeit über eine anachronistisch langsame Anbindung verfügen.

Zweitens haben wir gefordert, dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, sich an den Förderprogrammen des Landes zu beteiligen. Diese Forderung hat Rot-Grün schon kurz nach unserer Beantragung erfüllt. Dafür unser Dank!

(Matthi Bolte [GRÜNE]: So sind wir!)

Dennoch kann es sich hierbei nur um einen allerersten Schritt handeln. Wir fordern: Machen sie den Breitbandausbau zur Chefsache! Denn unser Land braucht neue Impulse in diesem Bereich. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd.

Plenarrede „Mit Forschung und Entwicklung den Mittelstand in NRW stärken“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 7., redete ich zum Thema „Mit Forschung und Entwicklung den Mittelstand in NRW stärken“, ein Antrag der Fraktion der CDU.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Antrag, dessen Thema von enormer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ist. Er vereint nämlich zwei Aspekte, zum einen die Förderung des Mittelstands – Nordrhein-Westfalen ist noch mehr als andere Bundesländer von einer mittelständischen Struktur geprägt – und zum anderen die Verbesserung von Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die angesprochenen kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Ich finde es uneingeschränkt gut, dass wir uns mit diesem Thema im Parlament befassen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das Gleiche kann ich aber leider nicht über den eigentlichen Antrag der CDU sagen, so leid mir das tut.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Der Antrag selbst setzt sich zusammen aus einem Sammelsurium von Allgemeinplätzen und Forderungen, über die im Grunde Konsens herrscht. Es wird noch nicht einmal versucht, den Nachweis aufzuzeigen, wo die Landesregierung Fehler oder Versäumnisse begangen hat. Ich bin der Meinung, von einer Partei, die sich Mittelstandspartei nennt, hätte mehr Konkretes kommen können.

(Beifall von den PIRATEN)

Lassen Sie mich auf einzelne Punkte eingehen: Wir begrüßen selbstverständlich die Forderung, den sogenannten Förderdschungel zu lichten und Doppelungen bei den Förderprogrammen zu vermeiden. Auch die technologieoffene Förderung sehen wir als sinnvoll an. Aber anders, als von der CDU formuliert, sind technologieoffene und technologiespezifische Förderung komplementär zueinander. Eine Ausrichtung nur auf eine Förderart ist nicht zielführend.

(Beifall von den PIRATEN)

Bei Ihrem dritten Punkt bin ich ein wenig erstaunt. Zwar bin ich auch der Meinung, dass Zu-gangsbarrieren zu Förderungsprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen abgebaut werden müssen, ich frage mich aber, warum Sie nur vom 7. Rahmenprogramm der EU sprechen. Das wird Ende dieses Jahres auslaufen. Lassen Sie uns doch über die Ausgestaltung des neuen Programms „Horizont 2020″ sprechen; das ist wohl sinnvoller.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Ihren nächsten drei Forderungen kann niemand widersprechen. Die duale Ausbildung muss aufgewertet werden. Das ist richtig. Kleine und mittlere Unternehmen sollen sich stärker untereinander und mit der Wissenschaft vernetzen. Das ist auch richtig. Adressaten für diese Forderung sind aber die Unternehmen und nicht der Staat.

Auch der Forderung nach der Verbesserung des Zugangs von Mittelständlern zu günstigen Krediten ist zuzustimmen. Das kann aber auch gut über die NRW.BANK geschehen und muss nicht über den Landeshaushalt laufen, wie von Ihnen gefordert. Zudem ist das aktuelle Zinsniveau so günstig wie nie.

Zuletzt wollen Sie einen Fortschrittsbericht anfertigen lassen. Vermutlich spielen Sie dabei auf den sogenannten Innovationsbericht an, der inzwischen eingestellt worden ist, da er au-ßer Kosten von 700.000 € offenbar wenig Erhellendes produziert hat. Wir sehen das also kritisch.

Ich möchte zum Schluss kommen. Es ist wichtig, dass wir uns intensiv mit den Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen auseinandersetzen. In diesem Sinne begrüßen wir diesen Antrag. Wir erwarten aber auch, dass in den Ausschüssen konkrete Defizite benannt und zielgenaue Verbesserungsvorschläge angesprochen werden. Der Antrag der CDU erscheint uns zu allgemein und oberflächlich. Wir Piraten werden in den Ausschüssen gerne dabei helfen, am nötigen Tiefgang mitzuwirken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd.

Pressemitteilung zur Störerhaftungs-Debatte im Parlament

wlan-150x150Heute fand die Debatte zu unserem Antrag gegen die Störerhaftung statt. Wir haben dazu die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Störerhaftung: der Abmahnindustrie die Geschäftsgrundlage entziehen!

Die Piratenfraktion im Landtag NRW fordert in ihrem heutigen Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Störerhaftung einzusetzen. „Die derzeitige Gesetzeslage zur Haftung von Betreibern offener WLAN-Netze ist weder gerecht noch verhältnismäßig“, so der Medienpolitische Sprecher der Piratenfraktion, Daniel Schwerd. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Betreiber eines geteilten Internetzugangs als sogenannte Mitstörer selbst dann für Rechtsverstöße von Mitnutzern haften, wenn sie hiervon keine Kenntnis hatten. Demgegenüber haften kommerzielle Internet-Zugangsprovider für Verstöße erst ab Kenntnis.

„Diese rechtliche Benachteiligung führt dazu, dass die Menschen davor zurückschrecken, ihren Internetzugang zu teilen. Gerade finanzschwachen Menschen würde dies jedoch ungemein helfen – in den aktuellen Regelsätzen der sozialen Sicherung ist keine ausreichende finanzielle Berücksichtigung eines Internetzugangs enthalten. Ein Internetzugang ist heute jedoch eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Marc Olejak, Sprecher der Piratenfraktion für Bürgerbeteiligung. „Darüber hinaus würde das Teilen von Internetzugängen dazu beitragen, auch Menschen und Firmen in Gebieten mit Breitband-Unterversorgung einen Zugang zum Internet zu ermöglichen.“

Schwerd ergänzt: „Auch wirtschaftlich wäre die Abschaffung der Störerhaftung sinnvoll. Aktuell begeben sich Cafés, Veranstaltungszentren, Jugendtreffs, Hotels und Co-Working-Spaces in die Gefahr, mittels Abmahnung zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie Kunden und Besuchern offene WLAN-Netze zur Verfügung stellen.“ Die aktuelle Rechtslage nützt aus Sicht der Piratenfraktion allein der Abmahnindustrie. Diese verschickt im Jahr Rechnungen im dreistelligen Millionenbereich – mehr als 100.000 Menschen in Deutschland erhielten im vergangenen Jahr entsprechende Abmahnungen.

„Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen, damit noch mehr Menschen einen Zugang, und damit zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhaltung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen“, resümiert Schwerd.

Der Antrag der Piratenfraktion trägt die Drucksache 16/2284 und wurde heute in die Ausschüsse verwiesen.

Unschöne Wendung beim Leistungsschutzrecht

LeistungsschutzEine unschöne Wendung nahm die Haltung der Landesregierung zum Leistungsschutzrecht. Wie wir heute der Presse entnehmen konnten, will Ministerin Schwall-Düren im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Das heißt, dass die SPD auf die Möglichkeit, das LSR im Vermittlungsausschuss zu verzögern, verzichten will. Man ist zwar dagegen, tut aber nichts.

Das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage, die wir vergangene Woche von ihr im Ausschuss für Kultur und Medien zu hören bekamen. „Alle Register gegen das Gesetz ziehen“, wie sie es dort zusagte, sieht anders aus. Die Beantragung einer Anhörung durch die Grünen zum Thema, der dafür sorgte, dass wir unseren Antrag gegen das Leistungsschutzrecht heute nicht im Plenum diskutierten, bekommt so auch eine ganz neue, fiese Note.

Wir haben folgende Pressemitteilung verfasst:

Leisungsschutzrecht: Ministerin Schwall-Düren darf nicht umkippen!

Kurz vor der Bundesrat-Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint die rot/grüne NRW-Landesregierung einzuknicken.

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese Landesregierung versagt in der Netzpolitik völlig. Die rot-grünen Politiker gehen vor den starken Verlagen in NRW in die Knie und brechen lieber uns gegenüber ihr Wort. Denn noch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien sagte Ministerin Schwall-Düren, dass sie alle Register ziehen werde und sich auf breiter Front gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht einsetzen werde. Und heute? Heute kündigt zunächst sie und dann SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an, dass das alles nicht mehr gelten soll.“

Frank Herrmann, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Es ist einfach nicht einzusehen, wieso die Ministerin sich an einem Tag in den Ausschuss setzt und zugibt, dass die Regelung zum Leistungsschutz für Presseverleger handwerklich schlecht und inhaltlich unsinnig ist, und eine Woche später komplett anders handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen! Wir hoffen sehr auf ein Einsehen über Nacht. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass unzählige Blogger in eine völlige Rechtsunsicherheit gestoßen werden.“

Christopher Schrage vom Landesverband der Piratenpartei NRW:

„Die Landesregierung torpediert ihr eigenes Engagement im Bereich des Lokaljournalismus, denn die noch in der vergangenen Woche gelobten neuen und unabhängigen lokalen Online-Angebote wären die ersten, die unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu leiden hätten. Denn diese müssten schon direkt nur für Hinweise auf überregionale Berichte zahlen, oder sie schließen Exklusivverträge mit Großverlegern und untergraben damit ihre journalistische Unabhängigkeit.“

Nach Ansicht der Piraten in NRW sorgt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wegen unklarer Formulierungen für zusätzliche rechtliche Unsicherheit bei Bloggern und schützt die Urheber nicht ausreichend. Erste Beispiele gibt es bereits ( http://www.nfhdata.de/ ).

Hintergrund – Was bisher geschah:

Die Piratenfraktion hatte im Landtag NRW ihren Antrag “Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab” (Drucksache 16/2136) eingereicht. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird.

Dieser Antrag hätte in der vergangenen Woche am 14.03.2013 im zuständigen Kultur- und Medienausschuss abschließend beraten werden müssen, um in der heutigen Plenarsitzung abgestimmt zu werden. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen signalisierten in der Ausschusssitzung, ebenso wie Ministerin Schwall-Düren für die Landesregierung, dass sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorgelegten Form ablehnen.

Gleichwohl beantragte Matti Bolte (Bündnis90/Die Grünen) eine Expertenanhörung, um sich mit dem Thema noch ausführlicher zu beschäftigen. Durch diesen politischen Schachzug wurde verhindert, dass das Plenum den Antrag heute abstimmen kann. Letztlich haben sich die Parlamentarier an dieser Stelle ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten genommen. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt.

IHKen müssen Vorstandsgehälter offenlegen

Daniel Schwerd | Foto: Tobias M. EckrichEiner Pressemitteilung der Grünen NRW konnte man entnehmen, dass diese die Offenlegung der Vorstandsgehälter von IHK-Vorständen fordern.

Das finden wir toll, da wir das in der Vergangenheit bereits gefordert hatten – zusammen mit einer Reihe weiteren Forderungen nach Transparenz, Erhöhung von Effizienz und der demokratischen Mitbestimmung in diesen Institutionen. Ich konnte nicht widerstehen, die untenstehende Pressemitteilung herauszugeben.

IHKen müssen Vorstandsgehälter offenlegen

Die Piratenfraktion im Landtag NRW freut sich über die Entscheidung der Landtags-Grünen, sich der Forderung der Piraten nach eine Veröffentlichung der IHK-Vorstandsgehälter in NRW anzuschließen. „Wer wie die Industrie- und Handelskammern öffentliche Aufgaben wahrnimmt, steht in der Pflicht, sein Handeln transparent zu machen“, erklärt Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. Leider sieht die Realität zurzeit anders aus: „16 IHK in NRW, das sind 16 gut bezahlte Vorstände, 16 intransparente Verwaltungen, 16 mal unterschiedliches Briefpapier – das ist ein bürokratischer Wasserkopf. Wer das Privileg von Pflichtmitgliedsbeiträgen genießt, muss der Öffentlichkeit auch sagen, wofür er sie ausgibt“, so Schwerd.

Aus Sicht der Piratenfraktion NRW ist der aktuelle Vorstoß der Grünen jedoch nicht ausreichend. Die Grünen hatten Wirtschaftsminister Duin aufgefordert zu prüfen, ob das Transparenzgesetz NRW auch auf die IHK angewendet werden kann. „Die Grünen tun so, als sei die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter der IHK eine juristische Auslegungsfrage. Wir sagen: Es ist eine Frage des politischen Wollens. Eine geringfügige Änderung des Transparenz- oder des IHK-Gesetzes würde genügen, um die IHK juristisch zweifelsfrei zur Veröffentlichung ihrer Vorstandsgehälter zu verpflichten“, so Daniel Schwerd.

„Bei einer bloßen ‚Prüfung‘ durch das Wirtschaftsministerium wird hingegen nichts herumkommen“, befürchtet Schwerd. Das Wirtschaftsministerium hatte schon im Oktober 2012 auf eine Kleine Anfrage der Piraten (Drucksache 16/1196) geantwortet, dass es gesetzliche Maßnahmen ablehnt und auf freiwillige Selbstverpflichtungen der IHK setzt. „Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht ausreichend sind“, so Schwerd. „Wenn die Grünen ein ernsthaftes Interesse an mehr Transparenz bei den IHK haben, müssen wir den Weg der Gesetzgebung gehen: Wir erwarten eine entsprechende politische Initiative der Grünen für das nächste Plenum – hieran werden sich die Piraten gerne beteiligen.“

Sollten die Grünen keinen entsprechenden Entwurf vorlegen, wird die Piratenfraktion ein eigenes Papier einbringen. Die Offenlegung der IHK-Vorstandsgehälter ist aus Sicht der Piratenfraktion dabei nur ein erster Schritt: „Mittelfristig werden wir einen Entwurf für ein neues IHK-Gesetz erarbeiten, um auch die weiteren Missstände bei den IHK anzugehen – neben dem intransparentem Umgang mit den Geldern sind dies vor allem die ineffiziente Verwaltungsstruktur und die mangelnde Demokratie bei internen Willensbildungsprozessen,“ so Schwerd.

Foto: Tobias M. Eckrich

Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

holzAn der jetzt veröffentlichten Umsetzungsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz gibt es von Piratenseite ganz massive Kritik. Insbesondere die sog. „Clearingstelle Mittelstand“ hat es in sich – stellt sie doch die Legalisierung und Institutionalisierung des Lobbyismus dar. Transparenz wurde aus dieser Stelle – offensichtlich ganz bewusst – herausgehalten. Abgerundet wird die Sache dadurch, dass die Kosten dieser Stelle der Steuerzahler trägt. Ich habe dazu die unten stehende Pressemitteilung verschickt.

Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

„Ein weiteres Mal hat sich Wirtschaftsminister Duin gegen transparente Arbeitsabläufe in seinem Zuständigkeitsbereich entschieden“, so fasst der Wirtschaftspolitische Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, Daniel Schwerd, die neue Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz zusammen. Im Fokus der Kritik steht die aus Wirtschaftsvertretern bestehende „Clearingstelle Mittelstand“, die nun konkret wurde.

Nach dem Willen des Wirtschaftsministers soll diese explizit in „Vertraulichkeit“ tagen und erhält zudem die Möglichkeit, nicht nur eine Stellungnahme abzugeben, sondern fortdauernd am Entstehungsprozess von Gesetzen mit Mittelstandsrelevanz mitwirken zu können. Einmalig in Deutschland erhalten auf diese Weise bezahlte Interessensvertreter per Gesetz das Recht, aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen – lange bevor die gewählten Abgeordneten im Landtag die Gesetzesentwürfe zu Gesicht bekommen.

„Viel schlimmer hätte es nicht kommen können“, so Schwerd. „Wir sehen unsere Befürchtung bestätigt, dass das Mittelstandsförderungsgesetz ein Einfallstor für den Lobbyismus darstellt. Geheim tagende Lobbyveranstaltungen haben aber definitiv keinen Platz im Gesetzgebungsverfahren!“

Diese Woche im Plenum

TO2Diese Woche Mittwoch, Donnerstag und Freitag finden drei Plenartage statt. Der erste Plenartag steht im Zeichen des Haushalts, der in dritter Lesung besprochen und verabschiedet werden wird. Der Landesregierung und jeder Fraktion stehen 45 Minuten Redezeit zu. Der WDR will übertragen.

Am Donnerstag, 21. März, werde ich drei Redeslots übernehmen: Gegen 15:55 Uhr TOP 7 „Mit Forschung und Entwicklung den Mittelstand in NRW stärken“ (ein Antrag der CDU), etwa 16:55 Uhr TOP 10 „Fahrplan Breitbandausbau“ (ein Antrag von uns) und gegen 19:20 Uhr TOP 15 „NRWs Wirtschaft braucht Freiräume“ (ein Antrag der CDU). Achtung, Uhrzeiten können sich jederzeit kurzfristig verschieben.

Am Freitag, 22. März, werde ich gegen 12:55 Uhr zu TOP 4 „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen“ (von der CDU) und gegen 13:55 Uhr zu TOP 6 „Abschaffung der Störerhaftung“ reden (letzteres ein Antrag von uns). Auf die Rede zur Störerhaftung und zum Breitbandausbau freue ich mich sehr, sind es doch originäre Piratenthemen, und auf unserer Agenda ganz weit oben.

Der Antrag zum Leistungsschutzrecht, der eigentlich auch diese Woche ins Plenum kommen sollte, ist aufgrund des Anhörungsantrags der Grünen verschoben worden.