„Wen wählen?“-Interview

„Wie geht reale Politik im Landtag? Ex-Pirat und Linken-Politiker Daniel Schwerd im Gespräch.“ So hat Alvar Freude sein Interview betitelt, das er am 11.04.2017 mit mir über Internetstream für sein Projekt „Wen wählen?“ geführt hat. Das Video wurde live gestreamt und aufgezeichnet. Mir hat es Spaß gemacht, ich danke Alvar Freude für sein Interesse und seine Fragen. Viel Spaß beim Anschauen!

Gefährlich und am Ziel vorbei: Das neue Hate-Speech-Gesetz

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG) auf den Weg gebracht. Soziale Medien wie Facebook, Twitter und Co. sollen gezwungen werden, rechtswidrige Postings zu unterbinden. Das eigentlich ehrenwerte Ziel, Hasspostings und Fake News zu verhindern, wird damit aber nicht erreicht – dahingegen privatisiert man Rechtsdurchsetzung bei einer Vielzahl von Delikten im Internet und etabliert eine mehr als fragwürdige Zensurinfrastruktur, die sehr bald Begehrlichkeiten wecken wird.

Social Media-Anbieter mit mehr als 2 Mio. Kunden sollen nach erfolgtem Hinweis Postings löschen, wenn sie „offensichtlich“ gegen eine in einem Katalog aufgelistete Gesetzesnorm verstößt – darunter auch die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ oder „Aufforderung zu Straftaten“. Anschließend sollen die Unternehmen von sich aus verhindern, dass diese Postings erneut erscheinen. Reagieren sie nicht, können Bußgelder verhängt werden.

Fake News, Hasspostings, Cybermobbing, all diese Begriffe werden in der Debatte derzeit wild durcheinandergeworfen. Die Gefahr dieser Phänomene sollte man beileibe nicht herunterspielen: Der junge syrische Geflüchtete Anas Modamani zum Beispiel wurde mit Hass überzogen, nachdem ein Selfie von ihm mit Kanzlerin Merkel für die Behauptung missbraucht wurde, er sei ein Terrorist. Letztlich können Fake News, kann Cybermobbing Existenzen vernichten, Gesundheit und Leben gefährden.

So wild die Begriffe durcheinandergeworfen werden, so schwierig ist es aber auch, sie klar abzugrenzen. Je nach Definition würde auch schnell mal Satire oder Ironie als „Fake News“ eingestuft. Man denke nur an die Nachrichten des „Postillon“, die immer wieder von zahlreichen Lesern ernst genommen werden.

Wir müssen bei jeder Maßnahme überlegen, ob sie den vorgesehenen Zweck überhaupt erreicht, und welche schädlichen Nebenwirkungen sie hat. Und bei diesem Gesetz würde ich Nutzen klar verneinen.

Beleidigung, Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, Mobbing und Stalking – all das ist bereits jetzt schon verboten. Im Internet wie außerhalb. Rechtliche Handhabe gibt es also bereits. Das hält jetzt schon niemanden davon ab, solche Postings zu veröffentlichen – daran wird auch ein neues Gesetz nichts ändern. Die Täter agieren ja in der Regel aus der vermeintlichen Anonymität heraus.

So richtet sich dieses Gesetz nur gegen erkennbar illegale Postings – Hassbotschaften und Fake News“ sind aber meist nicht klar illegal, sondern bewegen sich allenfalls im Randbereich, werden also von dem neuen Gesetz gar nicht umfasst.

Die angedrohten Bußgelder werden Social Media-Anbieter dazu bewegen, lieber einmal mehr als einmal zu wenig zu löschen – und damit Gesetze sicherheitshalber besonders weit auszulegen. Nicht jede „offensichtlich“ illegale Aussage ist vorsätzlich und wird tatsächlich geahndet. Und um die Wiedereinstellung einmal gelöschter Nachrichten zu verhindern werden die Unternehmen automatische Filter installieren, mit allen bekannten Nachteilen von Fehlfilterung und Overblocking. Eine staatliche oder privatwirtschaftliche Vorabkontrolle von Nachrichten jedenfalls birgt die unmittelbare Gefahr der Zensur. Diesen spiegelglatten Weg sollten wir nicht gehen.

Effektiver wäre vielmehr, wenn Polizei und Justiz bei der Rechtsdurchsetzung gut ausgerüstet sind und zügig arbeiten, wenn von Hass im Internet Betroffene ernst genommen werden und unsere Solidarität erfahren. Und es ist wichtig, dass die Betreiber der sozialen Medien mitwirken, und sich nicht hinter irgendwelchen Firmenstandards verschanzen. Es ist nicht falsch, wenn jedes Unternehmen eine standardisierte Möglichkeit anbieten müsste, wie Betroffene falsche Nachrichten oder Hass melden können, und es anschließend über die weitere Bearbeitung transparent informieren muss.

Vor allen Dingen aber muss Medienkompetenz vermittelt werden. Damit ist nicht nur technische Kompetenz gemeint, sondern gerade auch Medienkritik, also eben der kritische Umgang mit Medien und Inhalten. Das kommt derzeit viel zu kurz.

All das wäre wirksamer als irgendwelche neuen Gesetze, und könnte sofort umgesetzt werden. Regulierung nach dem Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ ist auf jeden Fall der falsche Weg.


Dieser Artikel erschien auch am 12.04.2017 im Neues Deutschland.

Aufzeichnungen Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch

Die hochkarätig besetzte Veranstaltung „Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“ vom 31. Januar wurde vom Videosystem des Landtages automatisch gesteuert aufgezeichnet. Die Videos habe ich hier bereitgestellt. Man die einzelnen Beiträge der Playlist auswählen, indem man links oben auf das hier abgebildete Symbol klickt:

Playlist
1. Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
2. Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
3. Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
4. Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
5. Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links)
6. Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?

Anke Domscheit-Berg wurde leider von dem automatischen, ohne Kameramann gesteuerten System im Bild angeschnitten. Der Beitrag ist aber dennoch sehr sehenswert.

Einladung zum Symposium „Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“

Der Industrie-Strukturwandel in NRW ist noch nicht mal gemeistert, da steht schon der nächste an: Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden die Welt der Arbeit erneut erheblich verändern. Welche Fragen werden sich uns stellen? Wie sollen wir den Herausforderungen begegnen? Wie können wir diesen Wandel sozial, solidarisch und ökologisch gestalten? Wir wollen auch darüber diskutieren, ob eine Grundeinkommensgesellschaft die anstehenden Umwälzungen in der Arbeitswelt mitsamt ihren Folgen besser bewältigen kann.

Mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW und freundlicher Erlaubnis der Präsidentin des Landtages NRW lade ich Euch/Sie herzlich ein:

Dienstag, 31. Januar 2017, 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Landtag von Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Saal E1D05

Programm:
• 14:00 Uhr: Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
• 14:15 Uhr: Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
• 15:00 Uhr: Beginn des Podiums / Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links) & Jörg Reiners (Netzwerk Grundeinkommen)
Daniel Schwerd zu Chancen in NRW
• 15:15 Uhr: Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
• 15:45 Uhr: Inge Hannemann (Whistleblowerin & Hartz-IV-Rebellin) zu Folgen für künftige Erwerbsbiografien
• 16:15 Uhr: Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
• 16:45 Uhr: Podiumsrunde (alle)
• 18:15 Uhr: Ende des Podiums
• 18:20 Uhr: Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?
• 18:45 Uhr: Schlusswort / Danksagung durch Jörg Reiners
• 19:00 Uhr: Offizielles Ende

Wer das Symposium besuchen möchte, melde sich bitte bis Montag, den 16. Januar 2017 mit Namen, ggf. Funktion und Anschrift per E-Mail bei daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de an. Ein Personalausweis o.vgl. ist zum Eintritt nötig. Der Eintritt ist frei.

Richtige Idee mit groben Fehlern: Die neue »Charta der digitalen Grundrechte«


Dieser Kommentar erschien in gekürzter Form am 9.12.2016 im »Neues Deutschland«:

Dieser Tage ist mit großangelegten Werbeanzeigen die »Charta der digitalen Grundrechte« [1] vorgestellt worden: Nichts weniger als ein Ansatz für Menschenrechte in der digitale Sphäre soll es werden. Die Initiatoren verstehen es als Diskussionsgrundlage, gleichwohl wird bereits jetzt nach Mitunterzeichnern dieser Charta gesucht. Ich kann das jedoch nicht unterschreiben, nicht in der derzeitigen Form.

Initiiert von der »Zeit«-Stiftung, hat eine Gruppe Politiker, Wissenschaftler und Journalisten einen Entwurf von Grundrechten erstellt, wie wir in der digitalen Zukunft miteinander leben sollen. Diesen wollen sie später in das EU-Parlament einbringen. Die Idee ist vollkommen richtig: Zwar gelten die bestehenden Menschenrechte universell, und sind damit ebenso im Internet gültig wie in der »realen« Welt. Und doch gibt es Interpretationsspielraum und vollkommen neue Fragestellungen, die erst durch die digitale Sphäre aufgeworfen werden.

Auch wenn manche Regelung in der Charta eine Doppelung bereits bestehender Menschenrechte ist, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder die Meinungsfreiheit, kann es nicht schaden, die Aufmerksamkeit im Internet erneut darauf zu lenken. Zudem haben wir es vielfach mit Durchsetzungsproblemen dieser Rechte im Internet zu tun, so dass eine digitale Grundrechtecharta hier zu Lösungsansätzen führen könnte. Ich freue mich über die Initiative, halte sie für dringend notwendig und wertvoll.

Gleichwohl sind im derzeitigen Entwurf der Charta – neben einigen Unterlassungen (es fehlen beispielsweise Schranken für Geheimdienste in der digitalen Sphäre) – zwei grobe Fehler enthalten, die mich angesichts der illustren Runde der Erstunterzeichner überrascht.

Unerfüllbare Forderung nach Prävention

In Artikel 5 mit dem Titel »Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit« heißt es in Absatz 2: »Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.«

Man fordert hier also eine Prävention gegen unerwünschte Inhalte im Internet – das hat schon Ursula von der Leyen (CDU) mit ihren Stopp-Schildern versucht. Seit dieser Zeit diskutieren wir die Wirkungslosigkeit von technischen Filtersystemen, die Unmöglichkeit, den Zugriff auf illegales Material im Internet im Vorfeld vollständig zu unterbinden [2]. Doch Straftaten von vorneherein durch technische Maßnahmen zu verhindern ist unmöglich. Es ist genauso wenig möglich, einen Banküberfall sicher zu verhindern: Dazu entschlossene Menschen werden einen Weg finden, ihn durchzuführen.

Der Absatz 4 dieses Artikels verlagert diese unmöglich zu erfüllende Pflicht auch noch auf die Dienstbetreiber. Diese müssten konsequenterweise mit massiven Filtern oder Einzelkontrolle aller Inhalte reagieren – mit allen bekannten Problemen falsch-positiver Ergebnisse, Overblocking und rechtlicher Unsicherheiten, bis hin zu Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie [3].

Eigentlich waren wir 2009 schon weiter: Spätestens seit der »Zensursula«-Debatte wissen wir, dass nur Löschen solchen unerwünschten Materials an der Quelle wirksam ist [4]. Sehr wohl ist es richtig, dass die Dienst-Betreiber hier ab Kenntnis an der Beseitigung mitzuwirken haben, und dass sie sich davor nicht mit Hinweis auf eigene Standards wegducken dürfen. Es bedarf eingespielter und standardisierter Verfahren, die bei Bedarf von jedem Betroffenen angestoßen werden können. Warum die Initiatoren der Charta diese Erkenntnisse unberücksichtigt lassen ist mir unverständlich.

Statt also unerfüllbare Prävention gegen Cybermobbing und Verleumdung zu fordern, sollte man auf effektives und zügiges Löschen solcher Inhalte an der Quelle setzen. Dazu sollten Dienstanbieter verpflichtet sein, und dazu sollten sie einfach zu erfüllende und standardisierte Verfahren anbieten müssen. Der Absatz 2 könnte also zum Beispiel heißen: »Gegen digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, muss vorgegangen werden.« Und in Absatz 4 könnte man hinzufügen: »Dienstanbieter müssen dazu standardisierte Verfahren für alle Betroffene anbieten.«

Immaterialgüter- statt Urheberrecht

Ein weiterer Artikel wurde kurz vor Schluss den digitalen Grundrechten untergeschoben, der nichts in Menschenrechten verloren hat: Das Immaterialgüterrecht. Im Artikel 22 fällt man ohne Not im Bereich geistiger Eigentumsrechte auf einen Stand vor den Zeiten des Internet zurück. Dort heißt es: »Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.«

Rechteinhaber, das sind heutzutage in der Regel Medienkonzerne und Verlage. Sie handeln mit digitalen Werken und deren Vervielfältigungsrechten, die sie den Autoren abgekauft haben, sind also in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Hier soll eine Leistungsschutzgarantie als Grundrecht verankert werden, eine Verdienstgarantie für Rechteverwerter, wie es zum Beispiel das Leistungsschutzrecht für Presseverleger darstellt [5]. Warum man aber einer einzelnen Industrie plötzlich Menschenrechte zugestehen will, die auf einen Schutz ihres Geschäftsmodells herauslaufen, erschließt sich mir nicht. Ich kann mir das nur mit heftigem Lobbyeinfluss im Erstellungsprozess der Charta erklären. Hat sich hier der Cheflobbyist des Springer-Verlages Christoph Keese [6] eingebracht, der ebenfalls zu den Erstunterzeichnern der Charta gehört?

Kein Wort findet sich dagegen zum Schutze der Kulturschaffenden selbst, der Autoren, Künstler, Journalisten oder Musiker. Der Durchschnittsverdienst bildender Künstler deckt in den meisten Fällen nicht mal die Kosten ihrer Kunst selbst [7]. Wäre nicht viel eher eine Forderung angebracht, dass diese von der digitalen Verwertung ihrer Werke angemessen profitieren? Sollte man nicht eher ihre Position gegenüber den Konzernen – gleichgültig, ob es nun Internetkonzerne oder Medienunternehmen sind – stärken? Nur eine Handvoll Künstler kann tatsächlich vom Vertrieb ihrer Werke durch Medienkonzerne und Verlage leben. Dass man es nicht für nötig hält, Kulturschaffende selbst mit einem digitalen grundrechtlichen Schutz ihrer Urheberrechte auszustatten, entlarvt das spezifische Eigeninteresse der Medienkonzerne.

Die digitale Sphäre bietet die einzigartige Möglichkeit, um Wissen, Kunst und Kultur verlustfrei kostenlos für alle zur Verfügung zu stellen, wenn für faire Vergütung der Kulturschaffenden gesorgt ist. Die künstliche Verknappung von Wissen und Kultur muss nicht in Stein gemeißelt sein. Der Verkauf digitaler Rechte über Rechteverwerter ist längst nicht die einzige Möglichkeit, für das Einkommen von Autoren zu sorgen. Dies in grundrechtliche Form zu gießen ist Behinderung des Fortschritts. Auch das wissen wir im Grunde schon seit Jahren.
Bemühungen, Menschenrechte auf Medienkonzerne auszudehnen, sind nicht neu [8]. Die absichtsvolle Vermischung von Urheberrechten einerseits und handelbaren Immaterialgüterrechten andererseits hat Einzug in diese Grundrechtecharta gefunden. Das ist dreister Lobbyismus. Dies unverändert zu belassen wäre ein Fehler, den ich nicht entschuldigen könnte.

[1] https://digitalcharta.eu/
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/streit-um-internet-filter-die-generation-c64-schlaegt-zurueck-a-628017.html
[3] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs
[4] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger#Gegenstimmen
[6] http://www.horizont.net/medien/nachrichten/-Springer-Lobbyist-Christoph-Keese-Google-ist-eine-Art-Taliban-111793
[7] http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?idart=1303
[8] http://www.daniel-schwerd.de/geistiges-eigentum-und-die-menschenrechte/

Gesellschaftlicher Wandel durch Gestaltung des digitalen Wandels: Veranstaltung der Rosa Luxemburg Stiftung in Herford

rls

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW veranstaltet am

Montag, den 24.10.2016, um 19:00 Uhr

einen Vortrag samt Diskussion mit mir

Gesellschaftlicher Wandel durch Gestaltung des digitalen Wandels

im Haus Unter den Linden, Herford
Unter den Linden 12
32052 Herford

in Kooperation mit dem Rosa Luxemburg Club Herford und der Ratsfraktion
„Die Linke Löhne“

Digitaler Wandel erfordert mehr und mehr die Einbeziehung und den Einfluss der Gesellschaft in die Einsatzvielfalt der immer rasanter fortschreitenden technischen Einsatzmöglichkeiten digitaler Technik. Wie kann der Gesellschaft ihrer Mitverantwortungspflicht dabei bewusst gemacht werden und welche Möglichkeiten politischer Einflussnahme gibt es? Darüber soll in der Veranstaltung informiert und diskutiert werden.

Ich freue mich auf Euch!

Industrie 4.0 – Arbeit im Umbruch: Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW in Köln

rls

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW veranstaltet am

Dienstag, den 18.10.2016, um 19:30 Uhr

einen Vortrag samt Diskussion mit mir

Industrie 4.0 – Arbeit im Umbruch

im Salon & Galerie Freiraum,
Gottesweg 116a,
50939 Köln (Stadteil Sülz)

in Kooperation mit dem Rosa-Luxemburg- Gesprächskreis Sülz/Klettenberg in Köln.

Die Industrie 4.0 wird Arbeitsprozesse, wie wir sie kennen, vollständig auflösen. Die Auswirkungen auf Arbeit und Wirtschaft werden erst in Ansätzen deutlich. Was heißt Industrie 4.0 eigentlich, und was erwartet uns? Vor welchen Fragen wird eine moderne Linke morgen stehen? Wir werden darüber sprechen, ob Grund zur Hoffnung oder zur Verzweiflung besteht.

Ich freue mich auf Euch!

Breitbandausbau: Wirtschaftsminister Duin startet Ablenkungsmanöver – Netze gehören in Bürgerhand

Duin

Gestern fand das 4. Breitbandforum des Landes NRW in den Räumen der NRW.Bank in Düsseldorf statt. Verschiedene Referenten stellten dort auf Einladung des Wirtschaftsministeriums Möglichkeiten der Breitbandförderung vor. Eingeladen waren Wirtschafts- und kommunale Vertreter aus ganz NRW. Am Rande des Forums kündigte NRW-Wirtschaftsministers Garrelt Duin in einer Pressekonferenz an, bis 2026 ein flächendeckendes Glasfasernetz in NRW errichten zu wollen.

Endlich ist vom Infrastrukturziel Glasfaser die Rede! Nachdem Minister Duin noch vor ein paar Monaten von „technologieneutraler Förderung“ sprach, ist er in seiner Planung jetzt endlich dort angekommen, wovon wir schon seit Jahren sprechen. Damit ist der Weg zu einem echten Gigabit-Netz offen, um unsere Gesellschaft an das 21 Jahrhundert anzuschließen.

Allerdings fürchte ich, dass es sich bei Duins Ansage um ein Ablenkungsmanöver handelt. Ich befürchte, dass damit klammheimlich das bei Beginn der Legislaturperiode vollmundig gegebene Versprechen, bis 2018 ganz NRW an ein lückenloses Breitbandnetz anzuschließen, vergessen gemacht werden soll. Duin scheint jetzt deutlich geworden zu sein, dass die Landesregierung ihr Ziel meilenweit verfehlen wird. Das wäre dann nicht megastark, das wäre megadreist.

Zudem ist bei den Förderungsbedingungen des Netzausbaus das Primat des Marktes zu bemängeln. Öffentliche Förderung von bürgerschaftlichen oder kommunalen Initiativen soll es nämlich nur dort geben, wo es keine privaten Investitionen gibt. Weiterhin gilt die Bündelung alter Kupferkabel durch die Deutsche Telekom mittels sogenanntem Vectoring ebenfalls als Ausbau. Alle rentablen Netzbereiche gehen damit an Privatunternehmen – für Kommunen und gemeinnützige Initiativen bleiben nur unrentable Gebiete. So wird in Zukunft noch mehr Infrastruktur privatisiert als ohnehin schon. Und wenn die Telekom sagt, einen Bereich in den nächsten drei Jahren mit Vectoring ausstatten zu wollen, ist dort keine Förderung von Ausbauprojekten mehr erlaubt. Damit wird Vectoring ganz klar zu einem Innovationshemmnis. Vectoring ist ohnehin Remonopolisierung der letzten Meilen zum Kunden in die Hand der Deutschen Telekom.

Der Netzausbau in Nordrhein-Westfalen sollte doch besser durch ein Investitionsprogramm vorangetrieben werden, bei welchem sich anschließend die Netze in Bürgerhand befinden.

Eine Förderung ist auch nur da möglich, wo die derzeitige Bandbreite unter 30 MBit/s liegt. Eine flächendeckende Förderung bleibt unmöglich. Anekdote am Rande: Minister Duin sprach in seiner Rede von 50 MBit in der Stunde – das wäre die Geschwindigkeit eines alten analogen Modems aus der Mitte der 90er Jahre. Hoffen wir, dass es nur ein Versprecher war – natürlich ist bei der Angabe in MBit/s Megabit pro Sekunde gemeint.

Kein Versprecher war seine Darstellung, eine instabile Netzanbindung könne bei der neuen vernetzten Fabrik (Stichwort „Industrie 4.0“) zur Produktion von Schrott führen oder gar die vernetzten Maschinen beschädigen. Hoffen wir doch sehr, dass das nicht so ist – dass solche Maschinen bei abreißender Internetverbindung im schlimmsten Falle (nach der Fertigstellung des in Bearbeitung befindlichen Werkstücks) einfach stehen bleiben. Maschinen sollen sich unter allen Umständen nur in definierten, sicheren Zuständen befinden! Denn sonst wäre eine solche Fabrik Cyberangriffen vollkommen schutzlos ausgeliefert. Mit gleichen Argumenten wird auch stets der Anspruch nach Netzneutralität im Internet unterhöhlt. Hoffen wir, dass sich der Wirtschaftsminister in dieser Sache in Zukunft besser beraten lässt.

Medienkompetenz: Schulische Bildung in einer digitalen Welt

Klassenzimmer

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ soll Albert Einstein gesagt haben. Man könnte fast meinen, er habe das Internet vor Augen gehabt haben, denn die Dummheit, die man da zu lesen bekommt, scheint wirklich unendlich.

Verschwörungstheroretiker und Hassprediger waren früher isoliert und weit weg von ihren Opfern – im World Wide Web finden sie ihr Publikum und rücken ihren Opfern auf die Pelle. Technische Mittel helfen gegen gesellschaftliche Probleme jedenfalls nicht. Außer dem Löschen von tatsächlich illegalem Material an der Quelle hilft hier nur eines: Medienkompetenz. Und deren Vermittlung muss bereits in der Schule beginnen. Damit meine ich eben nicht technische Medienkompetenz, die haben unsere Kinder ohnehin mehr als wir. Ich meine Punkte wie Mediengestaltung und Medienkritik. Dafür bietet sich das bisherige Fach Informatik an.
Anstatt den Umgang mit kommerzieller Standardsoftware zu lernen sollte es dort zunächst um grundlegende Konzepte und Prinzipien der Programmierung gehen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich übrigens Herrn Höttges, Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom entschieden widersprechen, der kürzlich in einem Interview mit der FAZ forderte, in den Schulen sollten mehr Programmiersprachen gelernt werden – Nein, es ist gerade eben nicht Aufgabe der Schulen, zur Zeit angesagte Programmiersprachen zu pauken, das ist Aufgabe der Unternehmen und nennt sich Ausbildung. Schule ist nicht dafür da, schnell verwertbare Arbeitskräfte zu produzieren, sondern bei jungen Menschen ein Fundament an Bildung zu legen, zu der in Zukunft auch die digitale Demokratie gehört.

In dem Maße, indem Vernetzung und Computer unser Leben immer weiter durchdringen, wird der Umgang mit den Maschinen immer weniger zum Selbstzweck, und immer mehr muss gelehrt werden, mit den Begleiterscheinungen umzugehen. Man muss über Datenschutz und Privatsphäre aufklären. Über Cybermobbing und Netiquette. Man muss Mittel der digitalen Selbstverteidigung erlernen. Zusammenhänge in der digitalen Welt müssen erkannt und verstanden werden. Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien und Inhalten muss trainiert werden. Und nicht zuletzt müssen Maschinen und Algorithmen auf einem abstrakten Level verstanden und beherrscht werden. So stelle ich mir ein Fach Informatik, kombiniert mit Medienkunde und digitaler Demokratie in Zukunft vor.

Auf jeden Fall müssen wir weg von Bulimie-Pädagogik: In kürzester Zeit vollstopfen mit einer Riesenmenge Faktenwissen, bei der nächsten Prüfung wieder auskotzen und anschließend vergessen.


Dies ist der Text einer Rede, die ich anlässlich eines Antrages „Bildung hoch vier – Leitlinien einer ‚Strategie für die schulische Bildung in der digitalisierten Welt'“ im Landtag NRW am Mittwoch, den 6. Juli 2016 gehalten habe. Es gilt das gesprochene Wort.

„Realitätsschock“ beim Breitbandausbau in NRW

Glasfaser

Nach aktuellen Presseberichten zieht der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Horst Becker die Realisierung der bisherigen Ziele der Landesregierung im Breitbandausbau in Zweifel. Auch beim Breitbandausbau hat Hannelore Kraft offenbar den Mund zu voll genommen.

Ebenso wie Wahlprogramm und Koalitionsvertrag einem Realitätscheck nicht standhalten, muss jetzt auch die Landesregierung beim dringend notwendigen Breitbandausbau in NRW zurückrudern. Seit Jahren weise ich auf Versäumnisse in diesem Bereich hin. Nach wohlfeilen Versprechungen, dass bis 2018 sämtliche Haushalte in NRW mit 50 Mbit pro Sekunde an ein schnelles Internet angeschlossen sein sollen, wird der Realitätscheck in dieser Frage zum Realitätschock.

Staatssekretär Becker und Umweltminister Johannes Remmel (beide Grüne) hatten bei einer Pressekonferenz die Pläne ihres Hauses vorgestellt, das schnelle Netz im ländlichen Raum zu fördern. Dabei gaben sie als neue Zielsetzung an, dass bis 2018 nicht mehr sämtliche Haushalte, sondern nur mehr 85 % aller Haushalte an das schnelle Netz angeschlossen werden sollen.

Mit dem zögerlichen Ausbau des Breitbandnetzes in NRW ist die Landesregierung im Begriff, unsere digitale Zukunft zu verspielen. Dabei war das Ziel nicht hoch gesteckt: Vom Gigabit-Internet war noch nicht einmal die Rede. Die Folge dieses Versagens ist, dass sich die digitale Spaltung der Gesellschaft weiter vertiefen wird. Jeder weiß, dass gerade diese letzten 15% am schwierigsten sein werden. Doch man drückt sich davor, dieses Ziel zeitnah zu bewältigen.


Weitere Informationen:

Plenarrede „Fahrplan Breitbandausbau für NRW“, aus 2013:

Plenarrede „Fahrplan Breitbandausbau für NRW“

Wir brauchen eine #Glasfaser-Strategie für unser Land, aus 2015:

Wir brauchen eine #Glasfaser-Strategie für unser Land

Klares Bekenntnis zu Glasfaser-Breitband fehlt in NRW, aus 2016:

Klares Bekenntnis zu Glasfaser-Breitband fehlt in NRW