Die geheimen ACTA-Verhandlungen und die Bürgerrechte

Es könnte eine Geschichte aus einem Spionage-Thriller sein: Die Regierungen der Welt verhandeln heimlich mit multinationalen Konzernen über die Änderung und Abschaffung von Gesetzen zu deren wirtschaftlichem Wohle, ohne dass Parlamente oder die Bevölkerung darüber informiert sind.

Es handelt sich jedoch nicht um einen Bestseller-Roman, sondern um die Wirklichkeit: Seit einigen Jahren verhandeln die USA, die Europäische Union, Kanada, Japan, die Schweiz, Australien und einige andere Staaten über ein „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) genanntes Abkommen. Vorgebliches Ziel ist die Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen, wobei Internationale Kooperation, Abstimmung des Gesetzesvollzugs und schließlich die Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums beschlossen werden sollen.

Waren diese Verhandlungen zunächst vollkommen geheim, sind vor einigen Monaten spärlich Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, die Anlass zu höchster Besorgnis geben müssen. Dabei wird klar, dass die Verhandlungen ganz im Sinne einer kleinen Industrie von Rechteverwerten geführt wird, die damit ihre wirtschaftlichen Interessen vorantreiben.

Es ist in höchstem Maße verwunderlich, dass Handelsabkommen dieser Art geheim stattfinden müssen – ist es doch Konsens in allen westlich orientierten Staaten, das Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen illegal sind, Gesetze zum Schutz der Urheber notwendig sind, und Ansprüche international durchgesetzt werden sollen. Es besteht kein Grund, solche Abkommen nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln außerhalb des Parlamentsweges durchzuführen, und die Völker nicht über die Ziele der Aktion zu informieren und zu beteiligen.

Schaut man jedoch auf die bislang nur spärlich vorliegenden Informationen, versteht man die Motivation für die Geheimhaltung dagegen sehr schnell: Es werden Bündel von Aktionen und Maßnahmen verhandelt, die einen erheblichen Einfluss auf Bürgerrechte und demokratische Freiheiten, auf Unschuldsvermutung, Bewegungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Haftungsfragen des Internets und Gesetzgebung haben.

Eine der Maßnahmen sieht vor, dass – entgegen der bestehenden Rechtslage – Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Bislang haftet man als Dienstanbieter erst ab Kenntnis, also wenn man Wissen über einen Rechtsverstoß eines Nutzers haben kann. ACTA sieht das aber anders: Internetdienstanbieter sollen auch ohne Kenntnis haften, und das nur dadurch vermeiden können, dass sie den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen, und selbstständig den Internetzugang ihrer Kunden nach Urheberrechtsverstößen sperren.

Damit macht man den Zugangsprovider zu einer Urheberrechtspolizei, genaugenommen zu Polizei, Richter und Vollstrecker von Industrieinteressen in einer Person. Mehr noch, man verpflichtet sie zu einer Zensur- und Schnüffelfunktion ähnlich dem chinesischen Internet, und setzt jeden Nutzer unter Generalverdacht.

Abgesehen davon, dass damit jeder Internetdienstanbieter vor unabsehbaren Haftungsfragen steht, sieht er sich zu technologischem und organisatorischem Aufwand gezwungen, den letztlich die Nutzer der Dienste bezahlen müssen – und da heutzutage quasi jeder Mensch der westlichen Hemisphäre Internetdienstleistungen nutzt, damit also die gesamte Bevölkerung. Ich bin sicher, dass die Kosten dieser Maßnahme die der damit möglicherweise verhinderten Rechtsverstöße um ein Vielfaches übersteigen werden.

Gleichzeitig wird die Privatsphäre unerträglich verletzt. Das Interesse einer kleinen Industriegruppe scheint schwerer zu wiegen als der Anspruch der Menschheit, seine Kommunikation privat und ohne inhaltliche Überwachung durchführen zu können. Die Bürgerrechte der überwiegenden Mehrheit rechtstreuer Menschen werden handstreichartig abgeschafft, um wirtschaftlichen Interessen einer einzelnen Industrie entgegenzukommen.

Zudem wird die Exekutive und Judikative umgangen. Rechtsverstöße dürfen nicht durch private Organisationen verfolgt und bestraft werden, sondern dafür ist immer die Polizei sowie die Gerichte zuständig. Die Abschaltung des Internetzuganges stellt für manche Personen die soziale oder kulturelle Isolation, oder auch den wirtschaftlichen Ruin dar, daher darf eine solche Strafe niemals automatisch nach jeder Art von Rechtsverletzung folgen, sondern sie muss immer im Einzelfall geprüft, und ins Verhältnis zum Vergehen gesetzt werden. Dies sollen aber stets nur Gerichte entscheiden dürfen, keine Internetunternehmen.

Weiter fordert ACTA Internetsperren, womit scheinbar nicht nur die in Deutschland kürzlich debattierten DNS-Sperren gemeint sind, es wird eine Methode der internationalen Zensur verlangt. Eine weitere Forderung ist offenbar das verdachtsunabhängige Recht auf Durchsuchung von Computer-Festplatten nach urheberrechtsgeschütztem Material bei der Einreise in ein Land. Beide Maßnahmen verletzen in extremem Ausmaß Bürgerrechte.

Sehr kritisch zu sehen ist die Forderung nach einem Verbot der Umgehung von Internetfiltern und –Sperren. Damit wird es illegal, einen Anonymisierungsdienst zu nutzen, mit dem sich ein höheres Maß an Sicherheit der Kommunikation erreichen lässt. Gleichfalls illegal wäre die Verwendung von VPN-Verbindungen, den Einsatz alternativer DNS-Provider und PGP-Schlüssel sowie der Verschlüsselung von Kommunikation allgemein. Anonymität ist jedoch eine wichtige Voraussetzung von freier Meinungsäußerung, Verschlüsselung in vielen Fällen der wichtigste Schutz vor Betrug und Phishing einerseits, und Abhörung firmeninterner und betrieblicher Kommunikation andererseits. Das Internet wird dadurch ein erhebliches Stück unsicherer für alle Benutzer.

Die Verhandlungen finden ohne Beteiligung der Parlamente statt, was sogar das Europäische Parlament zum Anlass nahm, die beteiligten Parteien dazu aufzufordern, über den Stand der Verhandlungen zu informieren – sonst wären diese vollkommen ohne Öffentlichkeit und rechtstaatliche Kontrolle durchgeführt worden, und eine Verpflichtung zur Umsetzung von Gesetzen hätte bestanden, bevor die Bevölkerungen der Länder überhaupt Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt hätten – international ein absolut einmaliger Vorgang, und ein Bruch demokratischer Rechte sondergleichen.

Mit den geheimen Verhandlungen soll eine demokratische Debatte verhindert werden, vermutet die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Den Initiatoren des ACTA-Abkommens ist offenbar bewusst, dass sich die Öffentlichkeit über die Ausmaße der Verletzung der Privatsphäre empören würde, und man hielt es für angezeigt, erst nach Abschluss der Verträge die quasi fertigen Gesetze der Bevölkerung und den demokratischen Gremien anzuzeigen. Das ist eine Ungeheuerlichkeit.

Die Piratenpartei fordert, die Gespräche zu ACTA sofort einzustellen. Legt ACTA ad acta! Ich denke, dass diese Initiative vollkommen einseitig motiviert ist, und sich von den ursprünglichen Zielen des Schutzes von Erfindern und Urhebern vollkommen entfernt hat. Internationale Handelsabkommen gegen die Produktpiraterie und zur internationalen Durchsetzung von Urheberrechten halte ich für erlaubt, sie sollten jedoch niemals im Verborgenen stattfinden, sondern es sollte rechtsstaatliche Kontrolle erfolgen, und es sollten selbstverständlich die Bürgerrechte und die Privatsphäre gewahrt bleiben.

Anlasslose, massenhafte Kontrolle und Überwachung zugunsten von Wirtschaftsinteressen muss unterbleiben – die anlassbezogene Überwachung bleibt ja möglich, und war bislang schon erfolgreich in der Verfolgung von Gesetzesbrüchen. Nur Polizei und Gerichte sollen für die Verfolgung von Rechtsverstößen zuständig sein, Internetdienstleister und Netzbetreiber müssen neutral bleiben, und erst ab Kenntnis eines Rechtsbruchs einschreiten. Eine Zensur findet nicht statt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – es gilt nämlich das Grundgesetz.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bündnisses „Stopp ACTA“:
http://www.stopp-acta.info/deutsch/index.html

Eine öffentliche e-Petition fordert die Bundesregierung auf, die Verhandlungen offenzulegen. Diese können Sie hier mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10695

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