Beschneidung stellt einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Jungen dar. Gleichwohl ist das Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion und seiner Bräuche ein Menschenrecht. Bei der Abwägung zwischen beiden Rechten ist es nötig, größte Sorgfalt walten zu lassen. Ein erhobener Zeigefinger und die moralische Keule ist in keinem Fall angebracht. Der Staat hat nicht das Recht, Eltern die Freiheit der religiösen Erziehung zu entziehen. Der Staat hat nicht die Aufgabe, über Zeitgemäßheit von religiösen Bräuchen zu richten.
Auch muslimischen und jüdischen Familien geht es um das Kindeswohl. Sie sind davon überzeugt, dem Wohl ihrer Jungen dadurch gerecht zu werden, sie in einer gläubigen Gemeinschaft aufwachsen zu lassen, bis sie sich selbst für oder gegen eine Religion entscheiden können.
Ich bin der Ansicht, dass die Rechte von Kindern und Gläubigen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen.
Grundsätzlich halte ich die Beschneidung von männlichen Säuglingen oder Kleinkindern aus religiösen Gründen für zumutbar, wenn medizinische Sorgfalt beachtet wird, und Aufklärung sichergestellt ist. Beschneidungen sollen nur von medizinisch geschultem Personal unter den Regeln der ärztlichen Kunst und hygienischen Bedingungen erfolgen, eine Betäubung muss selbstverständlich sein. Zumutbar ist auch, dass der Beschneidung eine Beratung der Eltern über Folgen und Risiken vorausgeht. Eine Aufklärungskampagne in den religiösen Gruppen, die für Akzeptanz derjenigen sorgt, die sich gegen die Beschneidung entscheiden, ist denkbar, gleichwohl muss die letzte Entscheidung stets bei den Eltern liegen.
Dies ist meine private Meinung, innerhalb der Piratenpartei gibt es in dieser Frage keinen Konsens.
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